Interessenkonflikt der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe AGJ!

Opfer der Heimerziehung vertrauen dem AGJ nicht. 

von Robby Basler am 12.09.2013

Zu der Ratifizierung der Konvention der Rechte der Kinder KRK gehört die völkerrechtliche Vereinbarung, dass die Staaten alle 5 Jahre einen Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechte an das Komitee der KRK nach Genf richten. Damit die Staaten das Komitee in Genf nicht täuschen können, sollen die Berichte der Regierungen von Nichtregierungsorganisationen kommentiert werden. Dafür erstellt in Deutschland der Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen, die National Coalition NC den so genanten Schattenbericht. Dieser soll absichern, dass Regierungen Menschenrechtsverletzungen nicht unter den Teppich kehren.

In Deutschland hat sich hierfür die National Coalition NC auf ein merkwürdiges Konstrukt von Geschäftsordnung eingelassen, das im Sinne freiheitlicher Demokratie Unverständnis hervorruft, da sich die einzelnen Nichtregierungsorganisationen einer einzigen Nichtregierungsorganisation unterwürft. Die Rede ist hier von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, die als Rechtsträger der NC auch noch die Koordinierungsstelle des NC führt. Derzeit werden die Mittel hierfür vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. Gleiches Ministerium trägt die Verantwortung der Aufsichtspflicht an Heimkindern. Der AGJ beschäftigt heute übernommene Mitarbeiter der DDR-Jugendhilfen. Zudem lagert der AGJ die stasiähnlichen Jugendhilfeakten in seinen Räumlichkeiten, zu dem diese übernommenen DDR-Mitarbeiter auch heute noch Zutritt haben. 

Mit dem Blick auf dem deutschen Heimkinderskandal eine absolut konfuse Situation. Denn der AGJ ist zugleich Träger des Lenkungsausschusses für den Hilfsfonds fehlgeleiteter Heimerziehung, der anstelle eines Rechtsanspruches den Opfern lediglich willkürliche Hilfen bietet, die in etwa 1% von dem ausmachen, was den Opfern tatsächlich an finanziellen Schaden zugefügt wurde. Gerade das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war doch Befürworter und Vorantreiber dieser Hilfsfondslösung, die die Opfer eigentlich ablehnten.

Beachtet man dabei die zur selben Zeit beschlossenen Gesetze für das Individualbeschwerderecht vor der KRK, die das Recht der Individualbeschwerde der Opfer, die vor dem Jahr 2012 Menschenrechtsverbrechen unterlagen, ausschließt, dann wird klar, wie wichtig die National Coalition für diese Opfer jetzt ist. Da die Opfer jetzt auf die National Coalition angewiesen sind, ihre Nachteile in deren Schattenbericht Beachtung finden zu lassen.

Doch die Geschäftsordnung der National Coalition sieht vor, dass 8 Mitglieder für die 16-köpfige Koordinierungsgruppe KoG vom AGJ gestellt werden, die darüber entscheiden, wer Mitglied im NC wird und was in dem Schattenbericht erwähnt wird. Wofür braucht der AGJ solch ein Übergewicht? Gibt es gar etwas zu befürchten? Man will das eigentlich nicht glauben. Da aber der AGJ rege den Hilfsfonds bedient, und das vorenthaltene Recht auf Entschädigung für Opfer so mit unterstützt, ist davon auszugehen, dass der AGJ kein Interesse hat, das mit im Schattenbericht zu erwähnen. Die Interessen der Opfer stehen demnach erst nach den Interessen des AGJ. Dieser verspricht aber innerhalb des NC, sich für die Menschenrechte minderjähriger Opfer einzusetzen. Dies ist ein absoluter Interessenkonflikt. Allein die Geschäftsordnung des NC belegt den unhaltbaren Machtanspruch der AGJ, der die anderen Mitglieder des NC nur zu Nebendarstellern degradiert.

Aufgrund der finanziellen Abhängigkeit des AGJ vom Bund, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Schattenbericht zum Staatenbericht wirklich ein Schattenbericht ist, sondern eher eine Geschenkverpackung des Staatenberichts ist, die als Mogelpackung herhalten soll. Deutschland braucht einen NC, der frei von Abhängigkeiten des Bundes ist, der keine Geschäftsordnungen hat, wo einzelne Mitglieder bevorteilt werden. Dem NC in seiner jetzigen Form ist nicht zu trauen, dass er je die Menschenrechtsvorenthaltungen der ehemaligen minderjährigen Opfer in Genf vor der KRK zum Vortrag bringt. Dies hätte aufgrund der großen Medienberichterstattungen der Heimkinderschicksale längst im letzten Schattenbericht geschehen müssen.

Die Opfer sollten daher einen AGJ unabhängigen NC fordern.

Hier die Geschäftsordnung des NC, welche die Übermacht des AGJ innerhalb des NC belegt: Geschäftsordnung des NC PDF-Dokument