Opferinteressen in Beziehung zum Hilfsfonds

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Protest gegen das Bundesfamilienministerium!
Videoenthüllung! zeigt Angriff auf deutsche Demokratie!

von Robby Basler am 25.11.2012 

In dem jüngst vorgelegten Bericht des Bundesfamilienministeriums über die DDR-Heimkinder kommt man zwar zu dem Schluss, dass es sich bei der Heimerziehung in der DDR insgesamt nicht um ein Unrechtssystem gehandelt haben könnte. Dieser mit “könnte” verneinte Ergebnisschluss des Bundesfamilienministeriums, ist alles Andere als eine klare politische Aussage, um darauf eine weitreichende Entscheidung, die zur Ablehnung einer Entschädigungslösung für die Opfer führt, aufzubauen.

Auch auf die Aussage, es habe sich nicht um ein Unrechtssystem in der DDR-Heimerziehung gehandelt, reagieren die Opferverbände verbittert. Denn nie hatte ein Opferverband auch nur Ansatzweise behauptet, dass es sich insgesamt in allen Heimarten der DDR um Unrecht handelte. Waren Normalkinderheime weitgehendst von Unrecht frei, viel das Unrecht den Kindern hauptsächlich zu, die in Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen oder in Torgau eingewiesen wurden. Demzufolge war dass, was die vom Unrecht verschonten Normalheime anbelangt, nie Bestandteil der Forderung nach Entschädigung, solange diese Kinder der Normalheime nicht Opfer von Menschenrechtsverbrechen geworden waren.

In allen anderen Heimarten, also den Spezialkinderheimen und den Jugendwerkhöfen ist allein das den Opfern vorenthaltene Menschenrecht, dem Recht auf Bildung, soweit ausreichend, um als politisch verantwortliches Organ der deutschen Familien, die moralische Verantwortung der Gesellschaft und den daraus resultierenden Entschädigungsanspruch der Opfer erkennen zu müssen. Dem Weitblick ist das Bundesfamilienministerium nicht gefolgt und entschoss sich kurzsichtig, für eine vom Westen vorgetanzte Hilfsfondslösung, die auch dort von den vielen Opfern als erneute Peinigung empfunden wird.

Hierin macht es sich das Bundesfamilienministerium nach Meinung der Opferverbände des DEMO e.V. (die ehemals minderjährigen Opfer) zu leicht. Eine Hilfsfondslösung ist gerade nach bekannt werden der Menschenrechtsverbrechen im Ministerium genau das falsche Mittel um Sühne und Reue zum Ausdruck zu bringen. Denn Hilfe die wie Hilfe wie für Sozialhilfeempfänger funktioniert, peinigt die Opfer erneut. Daher ist verständlich, dass die Opfer das ablehnen.

Zudem wissen die Opfer, dass sie eigentlich Rechtsanspruch auf Entschädigung hätten. Diese steht den Opfern aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder zu. Spätestens ab dem Moment, wo die Ministerien von den Menschenrechtsverbrechen in den Heimen erfuhren, bestand hier für Deutschland akuter Handlungsbedarf, ein innerstaatliches Entschädigungsgesetz ehemals minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen zu beschließen, dass die Normen der Konventionen der Rechte der Kinder entspricht.

Ein Ausgleich für die Opfer wegen der widerrechtlichen Bildungsvorenthaltung hätte in dem Maße stattfinden müssen, dass sich die Opfer im Durchschnittsverdienst der deutschen Arbeitnehmer finanziell nichts nachstehen, so der DEMO e.V.. Doch die vom Familienministerium anvisierte Hilfsfondslösung beinhaltet keinen Rechtsanspruch. Wie also sollen die Opfer ihre Rechte aus den Konventionen der Rechte der Kinder einklagen können, um an die dort versprochene Entschädigung und Wiedererlangung der Würde zu gelangen, wenn es doch kein Entschädigungsgesetz für minderjährige Opfer gibt?

Gerade hierbei verwundert es sehr, dass sich das Bundesfamilienministerium ein Opfer einlädt, das gerade nicht von anderen Opfern als Opfervertreter anerkannt ist. Denn besagter vermeintlicher Opfervertreter Roland Militz vertritt die Ansicht, "dass er es nicht in Ordnung findet, wenn schwache Opfer jetzt stark sein wollen". Diese Ansicht vertrat er auch offen in dem zusammengewürfelten Arbeitskreis Heimerziehung Ost unter Prof. Schruth. So ein Herr darf auf gar keinen Fall Opfer vertreten, so der DEMO weiter.

Schlimmer ist jedoch, dass der von diesen querbeet ausgesuchten Opfern erstellte Bericht des AB-Heimkinder Ost zudem eine parteiisch einseitig verarbeitete Meinungsfindung jener Kräfte ist, die die politischen Entscheidungen zu ihren eigenen Interessen und Vorteilen lenken wollen. So wurden zu den vom Bundestagsbeauftragten Prof. Schruth geleiteten sogenannten Werkstattgesprächen dieses AB-Heimkinder Ost, nur solche Opfer geduldet, die sich konform verhielten. Opfer anderer Meinungsansichten, wie die Mitglieder des DEMO e.V., wurden der Veranstaltung verwiesen oder ausgeschlossen.

Die demokratisch gewählten Volksvertreter wurden hiernach mit undemokratisch zustande gekommenen Informationsmaterial des AB-Heimkinder Ost wissentlich falsch beraten und in die Irre geführt. Die Opferverbände des DEMO e.V. sehen hierin ein Angriff auf die verfassungsrechtlich gesicherte DEMOKRATIE und protestieren daher auf das Schärfste gegen die Entscheidung des Bundesfamilienministeriums!

Ein erschreckender Einblick über die Arbeitsweise des AB Heimkinder Ost ist im Video der Website des DEMO e.V. einzusehen. Das Bundesfamilienministerium sollte hiernach seine Entscheidung revidieren, und sich besser mit gewählten Opfervertretern an einen Tisch setzen, um das Entschädigungsgesetz auszuarbeiten, so der DEMO e.V. Das Video ist auch unter www.demo.byme-magazin.de  einzusehen.

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