Wirtschaftsministerium legt Studie zur "Zwangsarbeit" Minderjähriger vor !

Da nun erhebliches Unrecht erkannt ist, muss Entschädigung und Folgeschadenausgleich  folgen. Verweigert der Staat dies, verstößt er gegen das völkerrechtliche Schutzpflichtgebot. Die 400.000 Opfer wären demnach absichtlich in Lebensverhältnisse gedrückt, die dazu dienlich sind, das Leben der Opfer zu verkürzen. In der Sprache der Eugenik nennt man das Euthanasie durch Lebensverhältnisse, weil soziale Beziehungsstörung und Bildungsdefizit zum gesellschaftlichen Ausschluss und Unterdrückung oder Benachteiligung so weit führen, dass bereits 200.000 Opfer sich in einen unnatürlich verfrühten Tod getrieben sahen. Es entsteht der Verdacht des Genozids. Diesen kann kein innerstaatliches Gericht oder politisches Gremium aufarbeiten. Glaubwürdigkeit und rechtsverbindliche Aufarbeitung gelingt nur mit einem Sonderstrafgerichtshof, die Form des Verbrechens zu benennen, Schuldige ausfindig zu machen und den Opfern Genugtuungsformen zuzusprechen.



PDF-Dokument Abhandlung Genozid