Wer ein Kind so schädigt, dass seine freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Kern des Menschenrechts zerstört ist und das Kind in diesen Lebensverhältnissen belässt, begeht Mord!

Wer das an über 1000 Kindern unter Anwendung von Waffengewalt innerhalb eines erziehungspolitischen Konflikts an die mit Sonderausweisen zur ständigen Identifizierung ausgestatteten und in staatliche Obhut genommenen Minderjährigen verursachte und die zu Opfern gewordenen Heranwachsenden in diese Lebensverhältnisse belässt, begeht Genozid.

Ein dafür Verantwortlicher des Staates, der untätig bleibt und dabei zusieht, wie die Opfer in diesen Lebensverhältnissen unnatürlich verfrüht verenden, der nicht für Genugtuung, Genesung der Würde und Wiedereingliederung in die Gesellschaft sorgt, der Recht auf Entschädigung und Folgeschadenausgleich versagt, verstößt gegen - Artikel 39 der Kinderrechtskonvention und den Normen aus den UN-Resolutionen 60/147, 56/83 und 53/144 sowie gegen Handlungspflichten aus MRGH- Urteil Luise O´Keeffe 35810/09 - und macht sich völkerstrafrechtlich der Verletzung der Vorgesetztenverantwortlichkeit schuldig.

Ein solcher Schuldiger kann nur von einem Sonderstrafgerichtshof abgeurteilt werden. Diesen einzurichten verweigert sich die BRD. Auf deutschen Boden zählen zu dieser Opfergruppe mindestens 400.000 Betroffene. Das ist das größte Nachkriegsverbrechen Deutschlands. Zwangsarbeit, Bildungsvorenthaltung, psychische und physische Gewalt, sexueller Missbrauch und ungerechtfertigte Zwangsadoption führten zu sozialer und zwischenmenschlicher Beziehungsstörung, benachteiligte die Opfer beruflich, finanziell, familiär, politisch und gesundheitlich in gesellschaftlicher Teilhabe, dass durch gesellschaftlichen Ausschluss Lebensfähigkeit und Fähigkeit zur Fortpflanzung der Opfer eingeschränkt sind, dass diese Lebensverhältnisse der Vernichtung dieser Opfergruppe dienen.

Da an der Verhinderung zur Aufarbeitung des Verbrechens alle etablierten Parteien beteiligt sind und sich neue Parteien daran nicht gestört fühlen, kann für die Opfer für eine bevorstehende Bundestagswahl kein Anreiz bestehen, daran teil zu nehmen, wenn involvierte des Mordes an einer solchen Wahl als Kandidaten zugelassen werden, die genau diesen der Thematik sich verweigernden Parteien angehören. Ein Boykott der Bundestagswahl ist daher überaus nachvollziehbar. Die Gesellschaft sollte jetzt handeln und sich diesem Boykott solidarisch anschließen, bis die Opfer aus dem Genozid befreit sind. Hier können Unterstützer dafür Gesicht zeigen. Facebook- Gruppe: https://www.facebook.com/groups/411726275858770/




Kinder haben ein Recht auf Risiko, wenn ihre Entfaltung danach verlangt, neue Wege zu ergründen. Erwachsene haben kein Recht, nur vorgegebene Wege Kindern mit Gewalt überzustülpen. Doch genau das wollen die Parteien der nächsten Bundestagswahl. So weiter machen wie bisher. Kinder in das System quetschen. Mit einem Bundestagswahlboykott können wir Opfer dieser Erziehungspolitik einen ersten echten Versuch starten, Widerstand gegen dieses Verbrechen zu leisten. Unterstützt uns dabei und zeigt Gesicht! Facebook- Gruppe: https://www.facebook.com/groups/411726275858770/