Forderung nach Menschenrecht auf generationengerechte Wahrung von Interessen!

Das Grundgesetz und die Grund- und Bodenbesitzverhältnisse wurden nicht von der Jugend, sondern von Erwachsenen geschaffen. Die Übereinkunft der Erwachsenen, in ihrer Vereinbarung die Jugend aus dem Demokratieprozess auszuschließen, macht es der Jugend unmöglich, die Interessen ihre Generation im Parlament durchdringen zu lassen. Sowohl in ihrer Population wie in Bemessung von Lebensalter ist die Jugend prozentual den Erwachsenen weit unterlegen, dass selbst einfaches Stimmrecht im Demokratieprozess ihr nicht ausreichte, für die Interessen der Jugend Mehrheiten zu finden. Abgesehen davon benötigt die Jugend neben der Wahlbeteiligung ein Grundeinkommen, um überhaupt Lobbyarbeit betreiben zu können und Anreiz zu besitzen, dass sich Entscheider aus Wirtschaft und Politik für sie interessieren. Die Jugend ist defakto kaltgestellt. Damit die gesellschaftliche Unterwerfung der Jugend ein Ende finden kann, benötigt es also generationengerechte Wahrung von Interessen. Nach Jahrtausenden der Unterdrückung, der Ausbeutung und des Missbrauchs der Jugend ist es an der Zeit, dieses Unrecht unter Generationen zu beenden. Die neuen Aufgaben in der Menschheitsgeschichte erlauben in Zeiten von Klimakatastrophen und Umweltbelastung keinen weiteren Ausschluss jener Generation, die noch am längsten mit politischen Entscheidungen zu leben hat. Gerade für das entdecken alternativer Lebensformen, neuem sozialen Miteinanders, zukunftgewandter Systemveränderungen, benötigt diese junge Generation Freiräume, um ihr überleben absichern zu können. Bisherige Übereinkünfte Erwachsener, gerade die über Grund- und Bodenbesitzverhältnisse erlauben der Jugend keine Freiheiten, dass es als Gefahr auszumachen ist, dass die Menschheit daran zu Grunde gehen kann. Dieser Gefahr muss die Menschheit entschlossen begegnen und die Jugend aus ihrer Unterwerfung befreien, generationengerechte Mitbestimmung gewähren, um die Zukunft gemeinsam und gleichberechtigt mit Jungen und Alten gestalten zu können. Hierfür braucht es den menschenrechtlichen Schutz der generationengerechten Wahrung der Interessen. Sodann sind friedliche Prozesse als Gang in andere Systeme möglich und lässt sich Gewalt unter Interessengruppen verringern.


Menschenrecht auf generationengerechte Wahrung von Interessen: PDF-Datei


Faktor zur Gewichtung der Generationen

Die Lebenserwartung im Jahr 2020 der Männer beträgt 78,9 Jahre und die der Frauen 83,6 Jahre. Dies ergibt einen Querschnitt beider Geschlechter von 81,25 Jahre Lebenserwartung. Gehen wir davon aus, dass sich der Begriff „Jugend“ bis zur Vollendung des 28 Lebensjahres anwenden ließe, besäße der Nennwert der Proportion zwischen junger und alter Bürger einen Faktor von »2,90« zum Verhältnis des Lebensalters.
Der zweite Indikator zur Berechnung des Faktors zur Generationengerechtigkeit muss zudem noch von der Proportion der Bevölkerungsdichte einbezogen werden. 2020 lebten 83,1 Millionen Menschen in Deutschland. Der Anteil unter 20jähriger betrug zur gleichen Zeit 18,4 Prozent, die der über 67jährigen 19,2 Prozent, dass sich 10,6 Prozent aus der Altersgruppe der über 20 bis unter 67jährigen errechnen lässt, wenn wir den Jugendbereich bis 28 Jahre in unsere Berechnung einschließen wollen. Demnach addiert sich der Wert 18,4 der unter 20jährigen mit dem Wert 10,6 der bis 28jährigen zu einem Gesamtwert von genau 29 Prozent Bevölkerungsanteil. Es benötigt also hier den Faktor zu errechnen, der die 24 099 000 Menschen der Jugend zu den 59 001 000 Menschen des Restes der Gesellschaft in Generationengerechtigkeit stellt. Im Prozentualem Verhältnis gesetzt betrüge der Faktor hier »2,44«.
Nimmt man jetzt den Faktor aus der Lebenserwartung zusammen mit dem Faktor der Bevölkerungsanzahl, ergibt sich aus den Beiden die Quersumme von »2,67«. Diese Quersumme muss jetzt auf Wählerstimmen berechnet werden, um den Beweisantritt standzuhalten. Also 24 099 000 Wählerstimmen a 2,67 Faktor ergibt 64 344 330 . Das bedeutet, die Generation der Jugend wäre übergewichtet der der Alten. Also benötigt es einen Korrektur-Faktor, der prozentual errechnet werden muss, aus dem Überschuss an Wahlstimme, der sich auf 5 343 330 Stimmen beläuft. Um dieses Übergewicht entgegen dem Gesamt-Faktor in Stimmigkeit zu bringen, die tatsächlich zur Verfügung stehenden Wahlstimmen so zu gliedern, um Generationengerechtigkeit erzeugen zu können. Demnach von 2,67 Ausgangsfaktor genau 8,3 Prozent abziehen, damit das Ergebnis multipliziert mit der Bevölkerungszahl der Jugend (24099000) genau auf die Summe kommt, generationengerechtes Stimmgewicht zu schaffen. Der Faktor für die Gewichtung der Wahlstimme der Jugend beträgt demnach im Jahr 2020 ziemlich genau »2.44839« .
Jedoch bleibt die Frage bestehen, ob überhaupt sich an der Bevölkerungsmasse ausgerichtet gehört, wenn es doch um altersbedingte Ausgleichung geht, den Minderjährigen oder die Jugend für sich, dem stetig wachsenden Lebenserwartungen der Alten gegenüber Chancengleichheit einzuräumen? Schließlich wächst die Spannweite des Begriffs Jugend nicht im selben Verhältnis wie die stetig wachsende Lebenserwartung, dass der Jugend nicht das Älterwerden der Alten im demokratischen Prozess sowie die geringe Geburtenrate zum Nachteil auferlegt ist. Daher plädiere ich, um Jugendinteressen im Bundestag durchdringen lassen zu können, für eine Gewichtung der Wählerstimme der Jugend mit Faktor »3,0«, auch weil ganz klar sein muss, dass Kleinkinder und Säuglinge, der Wahl fern bleiben werden. Doch das hat die Jugend mit sich selbst auszumachen!

Was benötigt Generationengerechtigkeit?


Das Menschenrecht auf generationengerechte Wahrung von Interessen.

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Eine 50% Jugendquote im Parlament.

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Ein Wahlrecht für Minderjährige.

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Einen Faktor von 3,0 für die generationengerechte Gewichtung der Wahlstimme der Jugend.

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Grundeinkommen für Minderjährige, um für wirtschaftliche und politische Entscheider attraktiv zu werden, Lobbyismus finanzieren zu können.

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Die vollumfängliche innerstaatliche Umsetzung der UN-Kinderrechte, damit das Kind, Träger eigener Rechte bleibt und seine Sonderstellung menschenrechtlich gewahrt bleibt.

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Ein explizites Opferentschädigungsgesetz für Minderjährige, damit bei Verletzung dieser Rechte Genugtuung und Wiedereingliederung der Opfer durch Entschädigung und Folgeschadenausgleich über Staatshaftung möglich ist.


Wie kann Generationengerechtigkeit erkämpft werden?


Die Jugend benötigt hierfür einen unbefristeten Generalstreik. Sie muss sich der Gesellschaft total entsagen. Insbesondere die Schulpflicht muss ignoriert werden, um sich Bildungsinhalten zu entziehen. Sollten Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, durch Polizeigewalt an Bildungsinhalte herangeführt werden, sind sich Ohren zu verstopfen und die Augen zu verschließen, dass die Bildungsaufnahme verhindert wird. Das wird dazu führen, dass Eltern mit Bußgeldbescheiden überhäuft werden, dass diese resignieren und sich am Ende, wenn es um Inobhutnahme der Kinder geht, gegen den Staat richten werden, sich für das politische Ziel der Jugend auszusprechen. Sich die gesamte Jugend darauf einstellen sollte, unter Inobhutnahme gestellt zu werden. Ziel muss sein, keine Bildungsabschlüsse zu absolvieren, um dem System keine neuen Arbeitskräfte mehr zu liefern, bis ein Engpass an Nachwuchs die Wirtschaft zum Kollabieren bringt. Das kann nach einem Jahr, zwei Jahren oder aber schon nach Monaten des Generalstreiks erreichbar sein. Während dieser Zeit hat die Jugend täglich auf den Straßen ihre Meinung und politische Forderung nach Generationengerechtigkeit kundzutun. Für die Verhandlungen mit den politischen Entscheidern sollte das Netz der Schüler- und Studentinnenvertreter genutzt werden, die Schulsprecher sich bundesweit organisieren und demokratisch gewählte Vertreter hervorbringen, die Gespräche dieser Tragweite führen können. Anzuraten ist, eine Kinder-und Jugendfraktion zu gründen, die aus ihrer außerparlamentarischen Lage nach Erreichen der Ziele als Partei in den Bundestag ziehen könnte.