Staatsvermögen aus Kinderzwangsarbeit und deren Verwendung

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Anzeige auf Verdacht der Hehlerei gegen die Deutsche Bundesbank!

von Robby Basler am 25.11.2012

Ich stellte Anzeige auf Verdacht der Hehlerei aus Gewinnen von Völkerrechts- bzw. Menschenrechtsverbrechen gegen die Deutsche Bundesbank und begründete diese wie folgt:

Die Hehlerei ist Bestandteil des Völkerrechtsverbrechens systematischer Ausbeutung einer Volksgruppe durch Zwangsarbeit in einem bewaffneten innerstaatlichen Konflikt.

Als Waffen dienten zu Waffen zweckentfremdete tragbare Gegenstände, mit denen ca. 250.000 Schutzbefohlene der 14 bis 21 jährigen Heimkinder zur Zwangsarbeit getrieben wurden.

Die deutsche Bundesbank handelt im Auftrag der Verantwortungsspitze des Völkerrechtsverbrechens, hier die Deutsche Bundesregierung. Der Deutsche Staat kassierte Unsatzsteuern auf Gewinne von Zwangsarbeiterleistungen. Diese Steuereinnahmen wurden von der Deutschen Bundesbank kontinuierlich mit Zinsgeschäften vermehrt. Wer Gewinne aus unrechten Vermögen erzielt, macht sich der Hehlerei schuldig.

Die Gewinne der Vermehrung bzw. der Hehlerei gehen auch heute noch abzüglich Provisionen der Bundesbank zurück in das deutsche Staatsvermögen in jene Hände, die die Verantwortung des Völkerrechtsverbrechens zu tragen haben. Demnach wird die Tat noch ausgeführt. Da die Vermehrung von Geldern aus Gewinnen von Zwangsarbeiterleistung sowieso Völkerrechtsverbrechen ist, kann sie daher auch noch nicht verjährt sein, da Verjährungsfristen erst nach Abschluss einer Tat anzurechnen sind.

Die Deutsche Bundesbank wurde per Einschreiben von mir auf den Sachverhalt mit Einschreiben aufmerksam gemacht und auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen, wenn die Deutsche Bundesbank weiterhin die unrechten Steuereinnahmen vermehrt und im Staatssäckel belässt. Sie handelt also wieder besseren Wissens.

Die derzeitig geschätzte Summe des unrechten Staatsvermögens wird auf acht Milliarden Euro geschätzt. Dieses Geld muss den Opfern zur Entschädigung zur Verfügung gestellt werden. Dies verweigert die Verantwortungsspitze des Völkerrechtsverbrechens, die Bundesregierung und der Bundestag. Die Rechtstaatlichkeit ist daher auf politischen Wege außer Kraft gesetzt, weil sie die Norm der Menschenrechte nicht achtet. Daher ist dringendst das Einleiten von Strafverfolgungsmaßnahmen anzuraten.

Die Bundesrepublik gründete sich 1949. In den ersten anderthalb Jahrzehnten verbuchte Deutschland jährlich 10% wirtschaftlichen Aufschwung, was dem Land politische und soziale Stabilität gab. In den Jahren 1950 bis 1960 verdreifachte sich das Bruttosozialprodukt und man sprach allgemein von den Wirtschaftswunderjahren. Genau um dieses “Wirtschaftswunder” dreht sich in Zusammenhang mit Schutzbefohlenen Heimkindern aus den Jahren 1949 bis 1979 meine Anzeige auf Verdacht des Hehlereigewinns aus Völkerrechtsverbrechens, welches das Wunder der Wirtschaft zum Teil aufklärt, weil er aus lohnfreier Zwangsarbeit erwirtschaftet war.

Die verfolgte Volksgruppe sind jene ehemalige Heimkinder und derer Familien bzw. Eltern, die sich außerhalb der bildungs- und erziehungspolitischen vermeintlichen gesellschaftlichen Normen bewegten. Es gab in der BRD ca. 800.000 und in der DDR ca. 300.000 Heimkinder. Rechnet man das auf Haushalte mit dem Faktor 2,5 waren der Verfolgung ca. 2.750.000 Menschenschicksale ausgesetzt und betroffen, da auch die Eltern oder Geschwister unter den Maßnahmen zu leiden hatten.

In einem Konflikt, in dem es um mehr als 1000 verletzte Menschen geht, spricht man von einem Krieg. In dem Konflikt der deutschen Staatsgewalt der Erziehungs- und Bildungspolitik gegen o.g. Volksgruppe gab es hunderttausendfache Verletzungen aus Menschenrechtsverbrechen. Zwangsarbeit, Ausbeutung, Prügel, Freiheitsentzug, Bildungsvorenthaltung, Verletzung des Postgeheimnis, Rechtlosstellung, sexuelle Vergewaltigung und Misshandlung sind hier im besonderen Maße hervorzuheben. Ein Aufbegehren der jugendlichen Schutzbefohlenen gegen diese Menschenrechtsverbrechen konnte nur durch Waffengewalt verhindert werden. Als Waffen dienten hierfür wie im 17. Jahrhundert im Bauernkrieg zweckentfremdete tragbare Gegenstände wie Gartengeräte, Schläuche, Spaten, Töpfe und Pfannen, Eimer, Stöcke, Seile, Schlüsselbunde. Alleine in Torgau gibt es 4000 zu rehabilitierende Opfer. Allein im Bereich NRW gab es bis 1969 über 200 Todesopfer der 14 bis 21-jährigen Schutzbefohlenen.

So viele Opfer durch Bildungsvorenthaltung für Zwangsarbeit. Dies sind eindeutige Verstöße gegen die Menschenrechte! In dieser systematischen Wiederholung von Menschenrechtsverbrechen unter Einbeziehung von Waffengewalt handelt es sich um Völkerrechtsverbrechen! 

So kann auch die Frankfurter Zeugin Edit Walz aus dem Monika-Heim in der Kostheimer Strasse 71 berichten. Sie kann schildern, dass Minderjährige als Wascharbeiterinnen in den mit Wasserdampf gefüllten Kellern des Hauses zur täglichen Arbeit gezwungen wurden, um LKW-Ladungen weißer Bettwäsche zu waschen. Dass sie für Stunden ohne Richterbeschluss zum Duschen oder Baden nackt in den Waschraum eingeschlossen wurden, sowie dass abends über einem Eimer gebeugt beim reinigen des Intimbereiches der sexuell ausgereiften Jugendlichen eine Schwester dicht beisitzend zusah. Und dass alle Insassen widerrechtlich gezwungen wurden, in der Kappelle beten zu gehen.

Diese Opfer waren es, die Deutschland durch die kapitalen Steuereinnahmen den Wettbewerbsvorteil in der Weltwirtschaft gaben. Durch den Bildungsmangel wegen der Zwangsarbeit büßten und büßen noch immer diese Opfer ihr ganzes Leben lang für dieses Wirtschaftswunder.

Wie mit solchen Opfern von Menschenrechtsverbrechen zu verfahren ist, ist dem Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder zu entnehmen.

Die Einleitung der Strafverfolgung macht sich aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder zur Notwendigkeit, da zur Wiedererlangung der Würde die Verfolgbarkeit der Menschenrechtsverbrecher dazu gehört. Kein Opfer kann in Nachbarschaft mit unbestraften Peinigern in Würde leben. Eine Verfolgung derer, die für die Gewinne aus der Zwangsarbeit verantwortlich sind, ist daher unumgänglich.

Ich beantragte, das Handeln der Deutschen Bundesbank mit  in ihrer Verantwortbarkeit in Verbindung mit dem Völkerrechtsverbrechen zum VStGB zu überprüfen und die Menschenrechtswidrige Vermehrung der Steuereinnahmen aus Zwangsarbeiterleistungen durch die Deutsche Bundesbank zu unterbinden sowie die ca. acht Milliarden Euro unrechten Staatsvermögens aus dem Staatsvermögen Deutschlands zu lösen.

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