Manifest zur generationengerechten Zukunft

Dass das Starke über das Schwache triumphiert war die Erkenntnis, die eine Epoche lang die Menschheit dazu brachte, andere Menschen zu versklaven, sie auszubeuten, sie zu missbrauchen und zu unterdrücken. Die Gier des Stärkeren kannte kein Ende, dass selbst die Schwachen die noch Schwächeren unterwarfen, den Reichtum der Mutter Erde den Stärksten zu beschaffen. Sklaven, zum schwachen Geschlecht erklärte Frauen und zu minderjährig und unmündig degradierte Kinder und Jugendliche dienten dafür in Zeiten der Barbarei, Krieger und Soldaten in Schlachten und Kriege, verblendete Nationen im Morden ganzer Völker, die Gier bis zur Ausbeutung der Pflanzen und Bodenschätze fortzusetzen, dass sich die Ressourcen verknappten und die immer weiter wachsende Zahl der Bevölkerung den Hunger nach Reichtum nicht länger befriedigen konnte, weil der Raubbau die Umwelt so stark geschädigt hat, bis sich das Klima der Erde lebensbedrohlich veränderte. Das System bot den Alten jedoch keinen Ausweg, auch nicht das Mitbestimmungsrecht der Frauen, weil die Freiheit fehlte, junges Denken an anderen Lebensmodellen Raum zu bieten, weil die Jugend noch immer Unterworfene war und den Alten junges Denken verkümmert ist, sie unfähig waren, der Gewohnheit des Strebens nach Gier zu entkommen. Allein der Ausweg die Jugend aus der Unterwerfung zu befreien, brachte diese Epoche der Menschheit zu Fall und rückte das Ansehen des Schwächsten in seinen ursprünglichen Zustand, des Anbeginns der Menschheit, dass seines Gleichen und seines Gegenüber künftig so zu begegnen ist, dass jeder Mensch vom Tag seiner Geburt als vollständiger Mensch anzuerkennen ist, sowohl in seinem Heranwachsen, in seiner Zeit des Schaffens und in seiner Vergänglichkeit. In der jede Phase des Lebens auf Befriedigung von Bedürfnissen beruhen darf, die der Mensch individuell nach seinen Interessen ausdrücken möchte. Je nach Alter sich das Individuum dafür entsprechend seines Talentes eigener Ausdrucksweisen in Stimmstärke, Artikulation, Gebärde, Mimik und Gestik bedienen darf, geachtet und verstanden wird. Für das wahrnehmen von Interesse der sozialen Nähe und der gesellschaftlichen Teilhabe der Einzelne ab dem Tag seiner Geburt einen Weg gehen kann, der in der Gemeinschaft als gerechte Möglichkeit zur aktiven und passiven Gestaltung der Gesellschaft als gängig anerkannt ist und die Generationen entsprechend ihres noch vor ihr liegenden lebenszeitlichen Tragens der Verantwortung getroffener Entscheidungen gewürdigt sind, Jung und Alt durch einen Faktor für die Wahlstimme im Multiplikator auf Augenhöhe gebracht ist. Gleichwohl diese jüngste Generation von Schutzrechten behütet und von Produktivität befreit ist, um ihr das Heranwachsen und Bilden, die Entwicklung geistiger und körperlicher Fähigkeiten so zu sichern, dass ihre künftigen Lebenschancen gewahrt sind, ist ihr für diese Zeit Einkommen neben dem Stimmrecht als Ausgleich zu gewähren, um über Lobbyismus im Parlament genau soviel Einfluss nehmen zu können, wie es die Generation der Älteren zu leisten vermag. Darüber hinaus Kinderrechte diese Rechte so tragen, dass es den Menschen dieser jüngsten Generation als Träger eigener Rechte ihre freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. In jeder Gesellschaft [innerstaatliche], den Normen des Kinderrechts harmonierende Gesetze für Entschädigung und Genugtuung für den Fall bereit stehen, dass diese Rechte und Mittel der jüngsten Generation verletzt werden. Niemand das Recht oder die Macht besitzt, dieses natürliche Recht auf generationengerechtes Vertreten von Interessen zu verletzen oder zu leugnen. Anerkannt ist, dass wer es dennoch wagt diese Rechte zu verletzen, ein Verbrechen an der Menschheit begeht und dafür entsprechend Strafgesetzgebungen bestraft wird. Jeder das Recht besitzt sich dagegen zu erheben, wenn dennoch eine Generation in Unterwerfung gelangen sollte, um Unterdrückung, Missbrauch und Ausbeutung nicht länger hinnehmen zu müssen. In der Sicherheit der Garantie wiegend, gerade wegen des freien Geistes der Jugend und ihrer Unerschrockenheit in der Entwicklung neuer Lebensmodelle in der Lage zu sein, gemeinsam mit allen Generationen in Dankbarkeit und Solidarität in eine faire Zukunft zu schreiten. Wo jeder frei ist, die Voraussetzung findet, Zukunft zu gestalten, weil das Fortkommen der Menschheit durch Generationengerechtigkeit gesichert ist. Wo für diese Freiheit es gilt zu kämpfen, sie zu schützen und zu verteidigen. Wo Klarheit herrscht, was der Menschheit´s Wille ist. Danach gilt es für jeden Einzelnen zu streben und sich dafür zu erheben. So dann bringen wir die Jugend in Generationengerechtigkeit und Teilhabe. So dann ist Hoffnung beseelt mit der Freiheit jedes Menschen, die Zukunft in menschlicher Weise zu begehen, sie mit Leben zu füllen und solidarische Anerkennung, Liebe und Geborgenheit in ihr zu finden, dem Sinn des Lebens am nächsten zu kommen.

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Forderung nach Menschenrecht auf generationengerechte Wahrung von Interessen! vom 11. Okt. 2020

Das Grundgesetz und die Grund- und Bodenbesitzverhältnisse wurden nicht von der Jugend, sondern von Erwachsenen geschaffen. Die Übereinkunft der Erwachsenen, in ihrer Vereinbarung die Jugend aus dem Demokratieprozess auszuschließen, macht es der Jugend unmöglich, die Interessen ihre Generation im Parlament durchdringen zu lassen. Sowohl in ihrer Population wie in Bemessung von Lebensalter ist die Jugend prozentual den Erwachsenen weit unterlegen, dass selbst einfaches Stimmrecht im Demokratieprozess ihr nicht ausreichte, für die Interessen der Jugend Mehrheiten zu finden. Abgesehen davon benötigt die Jugend neben der Wahlbeteiligung ein Grundeinkommen, um überhaupt Lobbyarbeit betreiben zu können und Anreiz zu besitzen, dass sich Entscheider aus Wirtschaft und Politik für sie interessieren. Die Jugend ist defakto kaltgestellt. Damit die gesellschaftliche Unterwerfung der Jugend ein Ende finden kann, benötigt es also generationengerechte Wahrung von Interessen. Nach Jahrtausenden der Unterdrückung, der Ausbeutung und des Missbrauchs der Jugend ist es an der Zeit, dieses Unrecht unter Generationen zu beenden. Die neuen Aufgaben in der Menschheitsgeschichte erlauben in Zeiten von Klimakatastrophen und Umweltbelastung keinen weiteren Ausschluss jener Generation, die noch am längsten mit politischen Entscheidungen zu leben hat. Gerade für das entdecken alternativer Lebensformen, neuem sozialen Miteinanders, zukunftgewandter Systemveränderungen, benötigt diese junge Generation Freiräume, um ihr überleben absichern zu können. Bisherige Übereinkünfte Erwachsener, gerade die über Grund- und Bodenbesitzverhältnisse erlauben der Jugend keine Freiheiten, dass es als Gefahr auszumachen ist, dass die Menschheit daran zu Grunde gehen kann. Dieser Gefahr muss die Menschheit entschlossen begegnen und die Jugend aus ihrer Unterwerfung befreien, generationengerechte Mitbestimmung gewähren, um die Zukunft gemeinsam und gleichberechtigt mit Jungen und Alten gestalten zu können. Hierfür braucht es den menschenrechtlichen Schutz der generationengerechten Wahrung der Interessen. Sodann sind friedliche Prozesse als Gang in andere Systeme möglich und lässt sich Gewalt unter Interessengruppen verringern.



Faktor zur Gewichtung der Generationen

Die Lebenserwartung im Jahr 2020 der Männer beträgt 78,9 Jahre und die der Frauen 83,6 Jahre. Dies ergibt einen Querschnitt beider Geschlechter von 81,25 Jahre Lebenserwartung. Gehen wir davon aus, dass sich der Begriff „Jugend“ bis zur Vollendung des 28 Lebensjahres anwenden ließe, besäße der Nennwert der Proportion zwischen junger und alter Bürger einen Faktor von »2,90« zum Verhältnis des Lebensalters.
Der zweite Indikator zur Berechnung des Faktors zur Generationengerechtigkeit muss zudem noch von der Proportion der Bevölkerungsdichte einbezogen werden. 2020 lebten 83,1 Millionen Menschen in Deutschland. Der Anteil unter 20jähriger betrug zur gleichen Zeit 18,4 Prozent, die der über 67jährigen 19,2 Prozent, dass sich 10,6 Prozent aus der Altersgruppe der über 20 bis unter 67jährigen errechnen lässt, wenn wir den Jugendbereich bis 28 Jahre in unsere Berechnung einschließen wollen. Demnach addiert sich der Wert 18,4 der unter 20jährigen mit dem Wert 10,6 der bis 28jährigen zu einem Gesamtwert von genau 29 Prozent Bevölkerungsanteil. Es benötigt also hier den Faktor zu errechnen, der die 24 099 000 Menschen der Jugend zu den 59 001 000 Menschen des Restes der Gesellschaft in Generationengerechtigkeit stellt. Im Prozentualem Verhältnis gesetzt betrüge der Faktor hier »2,44«.
Nimmt man jetzt den Faktor aus der Lebenserwartung zusammen mit dem Faktor der Bevölkerungsanzahl, ergibt sich aus den Beiden die Quersumme von »2,67«. Diese Quersumme muss jetzt auf Wählerstimmen berechnet werden, um den Beweisantritt standzuhalten. Also 24 099 000 Wählerstimmen a 2,67 Faktor ergibt 64 344 330 . Das bedeutet, die Generation der Jugend wäre übergewichtet der der Alten. Also benötigt es einen Korrektur-Faktor, der prozentual errechnet werden muss, aus dem Überschuss an Wahlstimme, der sich auf 5 343 330 Stimmen beläuft. Um dieses Übergewicht entgegen dem Gesamt-Faktor in Stimmigkeit zu bringen, die tatsächlich zur Verfügung stehenden Wahlstimmen so zu gliedern, um Generationengerechtigkeit erzeugen zu können. Demnach von 2,67 Ausgangsfaktor genau 8,3 Prozent abziehen, damit das Ergebnis multipliziert mit der Bevölkerungszahl der Jugend (24099000) genau auf die Summe kommt, generationengerechtes Stimmgewicht zu schaffen. Der Faktor für die Gewichtung der Wahlstimme der Jugend beträgt demnach im Jahr 2020 ziemlich genau »2.44839« .
Jedoch bleibt die Frage bestehen, ob überhaupt sich an der Bevölkerungsmasse ausgerichtet gehört, wenn es doch um altersbedingte Ausgleichung geht, den Minderjährigen oder die Jugend für sich, dem stetig wachsenden Lebenserwartungen der Alten gegenüber Chancengleichheit einzuräumen? Schließlich wächst die Spannweite des Begriffs Jugend nicht im selben Verhältnis wie die stetig wachsende Lebenserwartung, dass der Jugend nicht das Älterwerden der Alten im demokratischen Prozess sowie die geringe Geburtenrate zum Nachteil auferlegt ist. Daher plädiere ich, um Jugendinteressen im Bundestag durchdringen lassen zu können, für eine Gewichtung der Wählerstimme der Jugend mit Faktor »3,0«, auch weil ganz klar sein muss, dass Kleinkinder und Säuglinge, der Wahl fern bleiben werden. Doch das hat die Jugend mit sich selbst auszumachen!

Was benötigt Generationengerechtigkeit?


Das Menschenrecht auf generationengerechte Wahrung von Interessen.

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Eine 50% Jugendquote im Parlament.

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Ein Wahlrecht für Minderjährige.

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Einen Faktor von 3,0 für die generationengerechte Gewichtung der Wahlstimme der Jugend.

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Grundeinkommen für Minderjährige, um für wirtschaftliche und politische Entscheider attraktiv zu werden, Lobbyismus finanzieren zu können.

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Die vollumfängliche innerstaatliche Umsetzung der UN-Kinderrechte, damit das Kind, Träger eigener Rechte bleibt und seine Sonderstellung menschenrechtlich gewahrt bleibt.

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Ein explizites Opferentschädigungsgesetz für Minderjährige, damit bei Verletzung dieser Rechte Genugtuung und Wiedereingliederung der Opfer durch Entschädigung und Folgeschadenausgleich über Staatshaftung möglich ist.


Wie kann Generationengerechtigkeit erkämpft werden?


Die Jugend benötigt hierfür einen unbefristeten Generalstreik. Sie muss sich der Gesellschaft total entsagen. Insbesondere die Schulpflicht muss ignoriert werden, um sich Bildungsinhalten zu entziehen. Sollten Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, durch Polizeigewalt an Bildungsinhalte herangeführt werden, sind sich Ohren zu verstopfen und die Augen zu verschließen, dass die Bildungsaufnahme verhindert wird. Das wird dazu führen, dass Eltern mit Bußgeldbescheiden überhäuft werden, dass diese resignieren und sich am Ende, wenn es um Inobhutnahme der Kinder geht, gegen den Staat richten werden, sich für das politische Ziel der Jugend auszusprechen. Sich die gesamte Jugend darauf einstellen sollte, unter Inobhutnahme gestellt zu werden. Ziel muss sein, keine Bildungsabschlüsse zu absolvieren, um dem System keine neuen Arbeitskräfte mehr zu liefern, bis ein Engpass an Nachwuchs die Wirtschaft zum Kollabieren bringt. Das kann nach einem Jahr, zwei Jahren oder aber schon nach Monaten des Generalstreiks erreichbar sein. Während dieser Zeit hat die Jugend täglich auf den Straßen ihre Meinung und politische Forderung nach Generationengerechtigkeit kundzutun. Für die Verhandlungen mit den politischen Entscheidern sollte das Netz der Schüler- und Studentinnenvertreter genutzt werden, die Schulsprecher sich bundesweit organisieren und demokratisch gewählte Vertreter hervorbringen, die Gespräche dieser Tragweite führen können. Anzuraten ist, eine Kinder-und Jugendfraktion zu gründen, die aus ihrer außerparlamentarischen Lage nach Erreichen der Ziele als Partei in den Bundestag ziehen könnte.

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Pandemie-Entscheidung "Schulschließung" offenbart das Fehlen von Wahlrecht für Kinder! vom 03. Mai 2020

In den Entscheidungen zur Schließung der Schulen, Sportstätten und Spielplätzen ist vom Gesetzgeber das Recht des Kindes übergangen worden. Zur Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes wurde widerrechtlich unterlassen, den vorrangigen Gesichtspunkt zum Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Zum Wohl des Kindes zählt dabei insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswillens, seine Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten sich frei äußern zu dürfen und seine Meinung angemessen und entsprechend seines Alters und Reife zu berücksichtigen. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern soll damit gewährleistet werden sowie die Entwicklung das Kindes sichergestellt werden, die dem Recht auf Überleben in Zeiten von Pandemien in ihrer Bedeutung gleichviel Beachtung geschenkt werden muss. Dies ist in Art. 3.1, 12.1 und 6.2 der innerstaatlich rechtlich bindenden UN-Kinderrechtskonvention so verankert und von Deutschland vollumfänglich anerkannt. Die Frage die sich jedoch stellt ist jene, wie der Gesetzgeber sich eine kollektive Meinung der Minderjährigen einholen will, wenn die Minderjährigen keine Struktur besitzen, eine demokratisch herbeigeführte Meinung zu erstellen? Dies verdeutlicht, dass Minderjährige in dem demokratischen Prozess mit eingebunden gehören. Sie benötigen dafür ein Stimmrecht zu den Wahlen, ihr Votum abgeben zu können, entscheiden zu können, welcher Kandidat des Bundestages und welches politische Programm einer Partei die Interessen von Kindern am besten vertritt, die kollektive Meinung von Kindern wiedergeben zu können. Das Wahlrecht ist daher jedem Kind zu gewähren. Da aber prozentual die Stimme von Kindern gegenüber der Stimmen von Erwachsenen in der Wahlurne unterlegen sind, würde die Meinung des Kindes mit der Meinung des Erwachsenen verwässert und der Wille des Kindes aufgeweicht. Daher benötigte die Mitbestimmung des Kindes in seiner Wahlstimme einen Faktor, die die Meinung des Kindes mit der Meinung des Erwachsenen auf eine Stufe stellt. So wäre Generationengerechtigkeit geschaffen und der Wille des Kindes gesichert. Damit auch die Lobbyarbeit für die Interessen von Minderjährigen gelingen kann, parlamentarischer Einfluss gegenüber politischer oder wirtschaftlicher Interessen von Erwachsenen genommen werden kann, benötigt die Jugend Kapital. Ein Grundeinkommen oder eine Jugendrente könnte dies gewährleisten, um die Chancengleichheit im parlamentarischen Einfluss zu gewähren. Damit der Minderjährige aber auch weiterhin seiner Entwicklung gesichert ist, benötigt er die vollumfängliche Umsetzung der UN-Kinderrechte. Bleibt abschließend die Garantie in dem Raum zu stellen, wenn den Minderjährigen Rechte auf Wahlbeteiligung, Grundeinkommen oder Kinderrecht verletzt werden, ihm Opferentschädigungsrechte explizit für Minderjährige bereit zu stellen. Da all diese Normen im Demokratiesystem Deutschlands fehlen, muss gesagt werden, dass bisher alles über die Köpfe der Jugend hinweg den Kindern diktiert wird, als seien unsere Kinder Unterworfene aber nicht Teil dieser Gesellschaft. Wie weit sich daraus das natürliche Recht der Jugend ergibt den Menschenrechtlichen Nachteil zu beseitigen und mit welchen Mitteln dies realisiert werden kann, ergibt sich aus Vergleichen, in denen Deutschland es selbst in Konflikten der Welt unterstützte, mit dem letzten Mittel die Befreiung aus Unterdrückungen zu erkämpfen, hinein in das Menschenrecht. Dies kann innerstaatlich in Deutschland niemand wollen. Doch dann bräuchte es endlich ein Einsehen der Erwachsenen, sich für den sozialen Frieden stark zu machen, die Jugend als Teil der Gesellschaft anzuerkennen, Generationengerechtigkeit herbeizuführen.

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 3: Wohl des Kindes
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Artikel 6: Recht auf Leben
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.


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Petition nach Novellierung StrRehaG § 10 Abs. 3, zur Schaffung eines Ausgleichsgesetzes für Heimkinder West, in vergleichbare Einrichtungen der Erziehungsmaßnahmen, Herstellung von Gleichheitsgebot zur Erlangung von Opferrente : hier klicken PDF-Dokument


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Jugend der Welt, erhebe dich !  vom 27.Juli 2019

„Von Lenin lernen heißt siegen lernen.“ darüber streiten sich längst auch linke Aktivisten untereinander. Es wird jedoch weitverbreitet behauptet, dass sich die Gegner der Linken der Strategien Lenins gerne bedienen. Fest steht jedoch, dass sein Traum in der Hälfte der Welt stecken blieb, die Weltrevolution faktisch nicht stattfand, bzw. versagt hat. Versagt aus zweierlei Gründen. Der Kommunismus oder Sozialismus nicht als Konkurrenzprodukt zum Kapitalismus dienen konnte, weil Ressourcen und Bodenschätze nicht im gleichen Maße auf der Welt verteilt sind, und daher Innovationen im Raubbau des Fortschritts für Gewinnoptimierung und Kommerzialisierung der Gesellschaft zu Gunsten der kapitalistischen Hälfte der Welt in die Hände spielte, das Individuum beider Systeme mit Marketing, Design und Warenfülle zu verblenden. Niemand hatte zu der Zeit der Nachkriegsindustrialisierung die Umwelt und die Zerstörung der Natur so richtig auf seinen Zettel. Fest steht, dass Kapitalismus auf Zeiteffizienz setzt, Gewinne so schnell und so groß wie möglich zu erzielen. Ausbeutung der Arbeitskraft und der Bodenschätze, sowie qualvolle Massentierhaltung, ist das Übel für Mensch, Tier und Umwelt. Die Vernichtung der Natur durch den Klimawandel, der aus dem verrückten Tun der Menschheit mit beschleunigt ist, ist dem Kapitalismus geschuldet. Die Verhaftung der Menschen im System ist so groß, dass der Einzelne keine Möglichkeit sieht, sich aus diesen Ketten zu befreien. Anders ist das bei der Jugend. Sie will das System erst ergründen und stößt bereits hier auf Fragen, die die Alten nicht beantworten können oder nicht beantworten wollen. Ideen und Innovationen zu neuen solidarischeren Lebensformen werden wach. Doch die Jugend ist unterworfen, ohne Mitbestimmung. Sie braucht den revolutionären Akt. Ein Generalstreik. Dass die Jugend das kann, bewies sie in den Kämpfen der Apartheid in den USA, die Schüleraufstände in Soweto in Südafrika, der Kulturrevolution in China, der Studentenbewegung in den 68-igern in Europa. Die Zeit ist reif aus dieser Geschichte zu lernen und uns die nützlichen Eigenschaften dieser Ereignisse und ihrer Gestalter zu eigen zu machen. Beginnen wir konsequent mit wenigen Schulen den Generalstreik, wird sich die Aktion wie ein Flächenbrand in sich solidarisierenden Schulen ausbreiten und die Unbefristetheit verteidigen lassen, bis diese zum Ziel der Mitbestimmung führt. Wir haben nichts zu verlieren. Auch keine Zukunft. Denn diese existiert für die Jugend nur noch dann, wenn sie mit dem Generalstreik Erfolg hat.



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Kinderrechte in das Grundgesetz - Entwurf der Grünen unzureichend! vom 02. Juni 2019

Entwurf der Grünen: "Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen." Quelle: http://docs.dpaq.de/14921-ge_kinderrechte_f_95-19_ak5.pd


Der Gesetzentwurf der Grünen ist völlig unzureichend und lässt viel zu große Lücken bezüglich der Bevormundung, was das Wohl des Kindes betrifft, offen. Hier wird die Gefahr übermäßiger staatlichen Einflussnahme auf Elterliche Rechte nicht hinreichend gebannt und das Interesse des Kindes zu wenig geschützt, bzw. bleibt es von der Mitbestimmung ausgeschlossen.

Gegenvorschlag: "Jedes Kind hat das Recht, entsprechend seines Alters und seiner Reife über das Ausmaß und das Umfeld der Förderung seiner Entwicklung selbst zu bestimmen. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen, ist sein Wille maßgeblich umzusetzen und das Wohl des Kindes so weit zu berücksichtigen, dass es im Einklang mit den selbstbestimmten Interessen des Kindes steht. Für die Durchsetzung und Ausgestaltung dieser Rechte steht dem Kind neben einem bedingungslosen Grundeinkommen ein aktives und passives Wahlrecht für die Teilhabe am demokratischen gesetzgeberischen Prozess in der Form zu, dass seine Stimme mit einem Faktor gewichtet ist, der für Generationengerechtigkeit sorgt."


"Die Gruppe „Extinction Rebellion“ bringt zivilen Ungehorsam in die Städte und macht Klimagerechtigkeits-Protest damit noch präsenter." Fridays for Future.

Ich bin gespannt auf die gewählten Aktionsformen und den Tanz auf dem schmalen Grad hin zum Verbotenen. Ich persönlich tendiere seit einigen Jahren eher zum Generalstreik der Kinder und Jugendlichen, sich der Gesellschaft zu verweigern, das Diktat der Alten zu ignorieren. So lange, bis das Mitbestimmungsrecht der Minderjährigen gewährt wird. Dann könnten die Minderjährigen selbst Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz auf den Weg bringen. Dafür braucht es Wahlrecht, Grundeinkommen, Kinderrecht und Opferentschädigungsrechte für Minderjährige. Und die Jugend wäre aus ihrer Unterwerfung befreit. Damit Generationengerechtigkeit erlangt wird, muss hierfür die Wahlstimme eines Minderjährigen mit einem Faktor gewichtet werden, dessen Multiplikator zu dem Bevölkerungsverhältnis der Erwachsenen der Wählerschaft steht. Warum also kleine Aktionen nur für die Rettung des Klimas, wenn diese Bewegung in ihrer Organisatorischen Fähigkeit doch ausreichen könnte, in allen politischen Angelegenheiten die Mitbestimmung regulär zu erreichen. Vote for Children!

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Flyer als PDF-Datei: hier klicken
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Demo Juni 2018
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Alle Infos zur Abschlusskundgebung findet Ihr hier: hier klicken




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Aktuelles vom 09. 12. 2017 / Opferdaseinsglaubhaftmachung abgeschlossen
Brief an Rainer Eppelmann !

Hier geht es zum Brief als PDF-Dokument

Plakat für Bundestag: Wortbombe für Deutschen Bundestag PDF-Datei

Plakat für Bundestag: Wortbombe für Deutschen Bundestag Jpg-Datei

Textbeitrag "Revolte der Unschuld - wenn Kinder rebellieren!" PDF-Datei

Mitteilung an den CCPR der Vereinten Nationen  PDF-Datei _____________________________________________________________

Beweisführung der Rechtsauffassung !

dass das Streben nach Gerechtigkeit mit dem Bestreben, dies über völkerrechtliche Normen einzufordern, der richtigere und gerechtere Weg ist.

Meiner Rechtsauffassung, dass Art. 39 der Kinderrechtskonvention so umzusetzen ist, dass den Opfern ein Rechtsweg für Genugtuung, Genesung der Würde, Entschädigung für das Leid und Folgeschadenausgleich offen steht, verteidige ich hiermit wie folgt
: hier geht es zum Text Beweisführung Rechtsauffassung


Da wir nicht für unsere Rechte obsiegten, kann es in Zukunft für uns nur noch darum gehen, die Verbrecher und das Morden zu enttarnen, ihnen an jeden Ort zu folgen, sie überall damit zu konfrontieren!

Wer das Durchschnittsalter in der BRD nicht erreicht weil ihm Menschenrechte vorenthalten werden, wird ermordet!

Die BRD ermordet 400.000 Opfer von institutionellen Menschenrechtsverbrechen, weil die Opfer, alles ehemalige Heimkinder, in Lebensverhältnisse belassen werden, die ihrer unnatürlich verfrühten Vernichtung dienen! Die Gewalt, der Missbrauch, die Ausbeutung und die Bildungsvorenthaltung wirken das ganze Leben nach. Da Staatshaftung auf Fremdverschulden für die staatliche Aufsichtspflichtverletzung ausbleibt, zerbrechen diese Menschen! Die BRD versagt den Opfern damit ihre Rechte auf Genugtuung und Genesung der Würde und entschädigt die Opfer nicht. Dies verstößt gegen das Recht auf Genesung der Würde Art. 39 der UN-Kinderrechtskonvention, gegen Resolutionen für Staatshaftung und Genugtuung der Vereinten Nationen (UN-Resolutionen 60/147, 56/83 und 53/144) sowie gegen die Internationalen Pakte und Handlungspflichten aus Menschenrechtsgerichtshof-Urteil zu Luise O´Keeffe 35810/09 zur staatlichen Pflicht für Genugtuungsmechanismen zu sorgen. Dies macht die BRD zu einem Mörderstaat!

Bitte unterstützen Sie unsere Solidaraktion "Postkarte an Bundestag" und helfen das Morden zu beenden! Hier gelangen Sie zur Postkarte zum Ausdrucken


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Seit 27 Jahren existieren die Kinderrechte der Vereinten Nationen. Der letzte Bericht zum Staatenbericht der Nationalen Coalition und die Antwort des Kinderrechtsausschusses aus Genf brachten Ernüchterung zum Stand der Umsetzung der Normen der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Von der Verweigerungshaltung der deutschen Bundesregierung und dem Bundestag sind besonders jene betroffen, die als Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen (Zwangsarbeit, Bildungsvorenthaltung, psychische und physische Gewalt, sexueller Missbrauch und ungerechtfertigte Zwangsadoption) unter staatlicher Aufsichtspflichtverletzung in Schulen, Kinderheimen oder Pflegeeinrichtungen wurden. Die 400 000 Opfer solcher Verbrechen werden vom Staat Deutschland bis zum heutigen Tag nicht entschädigt, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Kern des Menschenrechts den Opfern verwehrt bleibt. Der Staat weigert sich, ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz hierfür zu realisieren. Dies widerspricht dem Recht auf Wiedergenesung der Würde aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention und weiteren Resolutionen 60/147, 56/83 und 53/144 der Vereinten Nationen sowie gegen Handlungspflichten aus MRGH- Urteil Luise O´Keeffe 35810/09 zur Herstellung von Genugtuungsmechanismen wie z.B. ein Gesetz zur Fremdverschuldenshaftung des Staates. Die gesellschaftliche Ausgrenzung der dadurch bildungstechnisch, beruflich, finanziell, familiär, gesundheitlich und politisch benachteiligten Opfer ist die Folge. Durch diese Unterdrückung sterben Opfer unnatürlich verfrüht, im Durchschnitt um 30 Jahre eher als die durchschnittliche Lebenserwartung verspricht. Wer so als Verantwortlicher des Staates agiert mordet und macht sich völkerstrafrechtlich der Verletzung der Vorgesetztenverantwortlichkeit schuldig. Ein solcher Schuldiger kann nur von einem Sonderstrafgerichtshof abgeurteilt werden. Diesen einzurichten verweigert sich die BRD den Vereinten Nationen. Viele der Opfer werden einfach in unnatürlich verfrühte Tode getrieben, weil sie in Lebensverhältnisse belassen werden, die ihrer Vernichtung dienen. Es sind so vermutlich bereits 200 000 Opfer in den Tod getrieben worden. Der Gebrauch des in Art. 20 Abs. 4 GG gewährten Rechts zum Widerstand wurde bereits in das Auge gefasst, weil die Auffassung besteht, dass ein Völkerrechtsvergehen immer auch ein Angriff auf die Grundordnung darstellt. Der soziale Frieden ist also durchaus gefährdet. Dies aber wegen des unterwerfenden Agierens des Staates gegen seine Jugend. Das Problem für die Kinder und Jugendlichen aus heutiger Zeit ist jenes, das ihnen Selbiges widerfahren kann. Dass die Kinderrechte in Deutschland hinterherhinken liegt aber auch daran, dass Minderjährige kein parlamentarisches Mitbestimmungsrecht besitzen und zudem über keine Mittel verfügen, Lobby im Parlament gewinnen zu können. Daher interessiert es keinen Parlamentarier, wenn mit Minderjährigen widrig umgegangen wird. Nicht nur das Ignorieren der Forderung nach einen Kinderrechtsbeauftragten des Bundestages, das Fehlen der Kinderrechte im Grundgesetz, sondern auch der Angriff auf die Jugend zum G20, belegt diese Gewalt an Heranwachsende. Wenn IHR Schüler, Kinder und Jugendlichen nicht möchtet, dass es EUREN Mitschülern, Freunden, Klassenkameraden in vierzig Jahren so ergeht wie uns Opfern heute, dann beteiligt EUCH an dem Aufruf zum Generalstreik der Kinder und Jugendlichen, zur innerstaatlichen Umsetzung der UN-Kinderrechte und der Gleichstellung gebender und nehmender Generation zur Mitbestimmung im Parlament. Der Generalstreik soll so lange durchgeführt werden, bis ein Normenkonkretisierungskongress zum Kinderrecht durch die Ministerin BMFSFJ einberufen wird, bis ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz in Arbeit genommen wird, bis die gebende Generation die Gleichstellung der nehmenden Generation akzeptiert, hierfür vereinbart, dass die Wahlstimme eines Heranwachsenden mit jenen Faktor zu multiplizieren ist, um gewährleisten zu können, dass eine Win-Win-Situation der Generationen zur parlamentarischen Einflussnahme prozentual zur Bevölkerungszahl hergestellt ist und hierfür den Minderjährigen ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Verfügung gestellt wird, um Lobbyarbeit betreiben zu können, um gleichberechtigt den Erwachsenen Einfluss im Parlament gewinnen zu können. Hierfür soll diese Gruppe dienen, den organisatorischen Aufwand zu koordinieren, den Inhalt des Streiks zu beschreiben und über diese Inhalte des Streiks hier zu debattieren, in welcher Form und mit welchen Mitteln ein solches sich Verweigern zum Ausdruck gebracht werden kann. Was es braucht ist ein Ausgangspunkt, der sich solidarisch über das Land verbreitet. Eine große Schule wäre ideal. Dafür müsste die Aktion mit den Eltern abgestimmt werden. Fängt eine Schule an, werden die anderen umgehend den Mut finden, sich zu beteiligen. Alles nur eine Frage der Kommunikation (Schülerzeitungen) und des Medieneinsatzes zur Berichterstattung. Was es für dieses Wagnis braucht ist jedenfalls eine Art Komitee, die den rechtlichen Spielraum auslotet, Streikkonzepte entwirft und als Koordinierungsstelle wirkt, um das Möglichste mit dem vorhandenen Potenzial zu erreichen und effizient zu agieren. Für eine dafür notwendige Anbahnung und Kommunikation hatte ich vor drei Jahren diese Facebook-Gruppe gegründet, auch weil eine Deklaration an den UN-Menschenrechtsrat, eine Staatshaftungsklage und ein Ersuchen an den Internationalen Strafgerichtshof ihre Wirkung neben weiteren Menschenrechts- und Verfassungsbeschwerden über das Rechtsvakuum in Deutschland bislang verfehlten. Es ist also ersichtlich, wie dringend der Bedarf an einen Generalstreik der Kinder und Jugendlichen gelegen ist. Hier ist jeder herzlich eingeladen sich einzubringen. Wir Kinder, Jugendlichen und Opfer haben es jetzt in der Hand, selbst für unser Recht zu kämpfen. Dieses Recht, ist EUER Grundrecht auf Mitbestimmung. Bitte macht Gebrauch davon und unterstützt unseren Generalstreik der Kinder und Jugendlichen!!!
https://www.facebook.com/groups/778271448877209/permalink/778310275539993/


Weiter geht es hier im Text: hier klicken

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Gedanken zu G20: PDF-Datei

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Wer Minderjährige unterdrückt, misshandelt und ausbeutet, muss den aktuellen Anlass ertragen. G20 - Fotoalbum zeigt den wahren auslöser der Gewalt.

Hier geht es zum Facebook- Fotoalbum: Bitte folgenden Link kopieren und in Ihren Browser einfügen. Zum Betrachten benötigen Sie Facebook.

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.1502735626455223.1073741844.100001564001384&type=3



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Aktuelles vom 20. Juni 2017 / Frist zum Handeln für Staatsoberhäupter abgelaufen




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Wer ein Kind so schädigt, dass seine freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Kern des Menschenrechts zerstört ist und das Kind in diesen Lebensverhältnissen belässt, begeht Mord!

Wer das an über 1000 Kindern unter Anwendung von Waffengewalt innerhalb eines erziehungspolitischen Konflikts an die mit Sonderausweisen zur ständigen Identifizierung ausgestatteten und in staatliche Obhut genommenen Minderjährigen verursachte und die zu Opfern gewordenen Heranwachsenden in diese Lebensverhältnisse belässt, begeht Genozid.

Ein dafür Verantwortlicher des Staates, der untätig bleibt und dabei zusieht, wie die Opfer in diesen Lebensverhältnissen unnatürlich verfrüht verenden, der nicht für Genugtuung, Genesung der Würde und Wiedereingliederung in die Gesellschaft sorgt, der Recht auf Entschädigung und Folgeschadenausgleich versagt, verstößt gegen - Artikel 39 der Kinderrechtskonvention und den Normen aus den UN-Resolutionen 60/147, 56/83 und 53/144 sowie gegen Handlungspflichten aus MRGH- Urteil Luise O´Keeffe 35810/09 - und macht sich völkerstrafrechtlich der Verletzung der Vorgesetztenverantwortlichkeit schuldig.

Ein solcher Schuldiger kann nur von einem Sonderstrafgerichtshof abgeurteilt werden. Diesen einzurichten verweigert sich die BRD. Auf deutschen Boden zählen zu dieser Opfergruppe mindestens 400.000 Betroffene. Das ist das größte Nachkriegsverbrechen Deutschlands. Zwangsarbeit, Bildungsvorenthaltung, psychische und physische Gewalt, sexueller Missbrauch und ungerechtfertigte Zwangsadoption führten zu sozialer und zwischenmenschlicher Beziehungsstörung, benachteiligte die Opfer beruflich, finanziell, familiär, politisch und gesundheitlich in gesellschaftlicher Teilhabe, dass durch gesellschaftlichen Ausschluss Lebensfähigkeit und Fähigkeit zur Fortpflanzung der Opfer eingeschränkt sind, dass diese Lebensverhältnisse der Vernichtung dieser Opfergruppe dienen.

Da an der Verhinderung zur Aufarbeitung des Verbrechens alle etablierten Parteien beteiligt sind und sich neue Parteien daran nicht gestört fühlen, kann für die Opfer für eine bevorstehende Bundestagswahl kein Anreiz bestehen, daran teil zu nehmen, wenn involvierte des Mordes an einer solchen Wahl als Kandidaten zugelassen werden, die genau diesen der Thematik sich verweigernden Parteien angehören. Ein Boykott der Bundestagswahl ist daher überaus nachvollziehbar. Die Gesellschaft sollte jetzt handeln und sich diesem Boykott solidarisch anschließen, bis die Opfer aus dem Genozid befreit sind. Hier können Unterstützer dafür Gesicht zeigen. Facebook- Gruppe: https://www.facebook.com/groups/411726275858770/



Kinder haben ein Recht auf Risiko, wenn ihre Entfaltung danach verlangt, neue Wege zu ergründen. Erwachsene haben kein Recht, nur vorgegebene Wege Kindern mit Gewalt überzustülpen. Doch genau das wollen die Parteien der nächsten Bundestagswahl. So weiter machen wie bisher. Kinder in das System quetschen. Mit einem Bundestagswahlboykott können wir Opfer dieser Erziehungspolitik einen ersten echten Versuch starten, Widerstand gegen dieses Verbrechen zu leisten. Unterstützt uns dabei und zeigt Gesicht! Facebook- Gruppe: https://www.facebook.com/groups/411726275858770/


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Aktuelles vom 16.03.2017 / In Kenntnissetzung des UN-Menschenrechtsrates

Anklage Genozid an UN-Menschenrechtsrat überreicht!

Am Rande seines Frankfurt -besuches zwecks seiner Buchvorstellung verabredete Jean Ziegler sich mit Robby Basler, der Informant einer Opfergruppe ist, zu einem kurzen Treffen, in dem Unterlagen überreicht wurden, die Herr Ziegler als Vizepräsident des Beratenden Ausschusses des UN-Menschenrechtsrates als Studienvorschlag einbringen soll, um schon mal vor Eintreffen der im Sommer 2015 an der französischen Atlantikküste abgeschickten symbolischen Flaschenpost, die einen Hilfeschrei samt Deklaration der Opfer enthält, im New Yorker UN-Quartier auf die Problematik der Opfer, ihrer unhaltbaren und todbringenden Lebenssituation und des rechtlichen Vakuums sowie der Menschen- und Völkerrechtlichen Nachteile im UN-Menschenrechtsrat aufmerksam zu machen. Der Dank gilt Jean Ziegler für diese einmalige Möglichkeit.





zum Pressetext: hier klicken PDF-Dokumen
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Anklage Genozid, Staatsoberhäupter können sich aus Vorgesetztenverantwortlichkeit nicht mehr heraus mogeln!

Die Belege, dass allen 28 EU-Staatsoberhäuptern das Schreiben zum Vorwurf des Genozids zugestellt wurde.



Einzelnachweise: Beweis 1, Beweis 2, Beweis 3, Beweis 4, Beweis 5

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Aktuelles vom 15.03.2017 / In Kenntnissetzung aller EU- Staatsoberhäupter

Genozid wird EU- Staatsoberhäuptern angezeigt!

Das Anschreiben zum völkerrechtlichen Handeln in den Landessprachen der Staatsoberhäupter, Präsidenten und Könige der Staaten

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern,

Die beigelegte angezeigte Rechtslage zum völkerrechtlichen Handeln zur Vorgesetztenverantwortlichkeit mit dem Hinweis rechtlicher Konsequenz

englische Fassung / deutsche Fassung

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Attachments:(Anlagen:)

- Letter to the French Republic             Version francis
- (Schreiben an Französische Nation)   Version german

- Letter to the ambassador of France
- (Schreiben des Botschafters Frankreichs)


- Letter to the President of France
- (Schreiben des Präsidenten Frankreichs)


- Petition of assistance
- (das Ersuchen um Hilfe)


- Declaration to the UN
- (Deklaration an die Vereinten Nationen)


- Libel of the informer of the special International criminal court
- (Klageschrift des Informanten für den Ankläger des Sonderstrafgerichtshofes)


- Letter to the Grievance Committee of the Parliament of Germany
- (Schreiben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages)

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Aktuelles vom 04.10.2016 / Opferdaseinsglaubhaftmachung an Frankreich

Genozid? Opfer klagen ihr Leid aus Deutschland und bitten Frankreich um Hilfe!

Beweis Zwangsarbeit: PDF-Dokument                                               

Beweis Menschenversuche: PDF-Dokument

Beweis gesetzgeberischen Unterlassens: PDF-Dokument

Beweis Eingeständnis Menschenrechtsverbrechen: PDF-Dokument

Pressefoto: Kundgebung vor Botschaft Frankreichs

   
Vorbereitung zur Skulptur- Übergabe / in Bittstellung


Entgegenreichen des Ersuchens um Hilfe an der Botschaft Frankreichs in Berlin.


Es folgte eine zweiundneunzig tägige Frist für Frankreich. Dafür wurde tägliche Erinnerungswache vor dem Generalkonsulat in Frankfurt am Main gestanden.


Eine klare Aussage ob dem Ersuchen um Hilfe Folge geleistet wird, gab Frankreich nicht ab. Aber ein Schreiben aus dem Präsidialamt Frankreichs, dass der Außenminister damit beauftragt wurde. Es bleibt bis zum nächsten Schritt etwas Zeit. Also gibt es für Frankreich noch eine zusätzliche Gnadenfrist.


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DEMONSTRATION 18. Juni 14.00 Uhr

Berlin vor Französischer Botschaft, Pariser Platz 5. Details hier klicken


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Aktuelles vom 24.03.2016 / Bundesverfassungsgericht unterschlägt Verfahren!

Grundrecht in Karlsruhe verschwunden!                  Beschwerde vor EGMR in Strasbourg eingereicht



EGMR- Menschenrechts Beschwerde die Zweite

des Robby Basler gegen Bundesrepublik Deutschland

vom 24.03.2015 wegen Vorenthalten rechtsstaatlicher Grundsätze durch das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren zur Grundrechtsverletzung aus gesetzgeberischen Unterlassens einer Handlungspflicht gegenüber benachteiligter Opfer einer nicht zu differenzierenden Opfergruppe.

Hier geht es zur EGMR- Beschwerde:
hier klicken


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Aktuelles vom 10.10.2015 / Staatshaftungsklage gegen Deutschland

Staatshaftungsklage - Robby Basler gegen Bundesrepublik Deutschland!

... wegen Verweigerung der Fremdverschuldenshaftung aus Schutzpflichten

Hier geht es zur Klageschrift: PDF-Datei

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Aktuelles vom 06.10.2015 / Video Opferprotest im Rechtsausschuss


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Aktuelles vom 21.08.2015 / Interview zur Flaschenpost an die UN

Interview über die Lage der Opfer, zur Aktion Flaschenpost und dem Brief an die Französische Nation.


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Aktuelles vom 15.07.2015 / Fazit als Zwischenbilanz

Zwischenbilanz                                                    zur Lage der deutschen Opfer!

Hier geht es zur Bilanz: hier klicken

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Aktuelles vom 10.07.2015 / Beschwerde EGMR Menschenrechtsgerichtshof

Beschwerde vor Menschenrechtsgerichtshof gegen Deutschland!

Hier ist der Inhalt der Beschwerde: PDF-Dokument

Kommentar zur Beschwerde: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 18.06.2015 / Aktion Flaschenpost an Vereinte Nation

Hilfeschrei an die Vereinten Nationen nach New York!

Brief an das französische Volk! PDF-Dokument

.......................................................version française

Die Reaktion der zuständigen Minister: Sperrung für Robby Basler auf Facebook- Seiten Ministerin Schwesigs und Minister Steinmeiers Kommentare zu posten.  siehe hier






Die Banderole ist in drei Sprachen auf die Flasche ettiketiert. Mit diesem Fahrrad wurde die Flaschenpost ab den 26.05.2015 vom Genfer Platz der Nation am Quartier der Vereinten Nationen bis an den Atlantik transportiert und nahe LA Rochelle an der französischen Westküste am 09.06.2015 zu Wasser gelassen. Nun kann die Flaschenpost zu den Vereinten Nationen nach New York treiben und der Hilfeschrei auf der Welt erhört werden.

Den Inhalt der Banderole findet Ihr hier: PDF-Dokument

in englisch: PDF-Dokument

in französisch: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 27.03.2015 / Menschenrechts-Urteil EUGM, Kinderrechte

Menschenrechtsgerichtshof Urteil deckt Rechtsmängel für in Minderjährigkeit gewordene Opfer in Deutschland auf!

Sehr geehrte Damen und Herren.
Uns Opfern von Menschenrechtsverbrechen in Miderjährigkeit, die ihr Leid unter staatliche Aufsichtpflichtverletzung z.B. in Heimerziehung ertragen mussten, ist es gelungen, eine Übersetzung des Urteils des Irischen Opfers Luise O´Keeffe aufzutreiben. Hieraus wird nun ersichtlich, dass die Bundesrepublik Deutschland den Opfern ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz schuldet.
Die Petition mit der Forderung eines Kinderrechtsbeauftragten im Bundestag mit über 100.000 Unterschriften beweist, dass auch der Kern der Gesellschaft erkannt hat, dass die Rechte der Kinder und der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit in Deutschland vernachlässigt sind und gestärkt werden müssen, weil seit Jahrzehnten Defizite nicht vom Staat beseitigt werden.

Deutschland versäumte es, einen Rechtsweg zu schaffen, der den Opfern es ermöglicht, vom Staat Wiedergutmachung zu verlangen, welches in Sachen Verjährungsfrist und Beweislast mit Art. 39 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen harmonisiert. Auch der Versuch der Differenzierung der Opfer sie in Ost und West- Opfer zu spalten ist unsinnig, denn für die Ostdeutschen Opfer ist völkerrechtlich keine Sonderstellung vorgesehen, so dass für sie kein Ausschluss aus diesen Rechten von der Bundesrepublik Deutschland gefordert werden könnte. Denn die Bundesrepublikanischen Grundgesetze galten für das Deutsche Volk und nicht nur für Bürger der BRD. Zudem hätte der Bundesrepublik bei der Unterzeichnung des Einigungsvertrages bewusst sein müssen, sich seit der „Bambulebewegung“ der Heimaufstände im Jahre 1968 die Frage gestellt haben zu müsse, ob es denn in der DDR-Heimerziehung gleiche Missstände gab. Dieses vermeiden sich hierfür Rückzuversichern ist nicht zu lasten der "neuen" Bürger des Deutschen Volkes aus der DDR anzulasten.

Auch ein Versuch, die Opfer zu differenzieren, in anspruchberechtigt und nicht anspruchsberechtigte Opfer verstößt gegen völkerrechtliche Vereinbarungen.
Wenn es Einzelfälle der Positivierung der Lebenssituationen Minderjähriger in Heimerziehung gab, befreit das den Staat nicht vor Strafe für die Aufsichtspflichtverletzung. Denn maßgebend darf nicht sein, was sich an Positivierung aus der Aufsichtspflichtverletzung des Staates ergab, sondern welchen Risiken die Kinder durch die Aufsichtspflichtverletzung ausgesetzt wurden. Dieses den Kindern auferlegte Risiko des unbestimmten Ausganges ihres Lebensweges, weil der Staat es versäumte, nach erkennen der Aufsichtspflichtverletzung Hilfsangebote, Entschädigungen und Ausgleichsfinanzierungen bereit zu stellen, auf die die Opfer Rechtsanspruch besessen hätten, ist dieses Versäumnis den Opfern allesamt zu sühnen, und zwar nicht differenziert, sondern in gleichberechtigter Form.

Die Kinder wurden alle in das Meer geschmissen, ohne zu wissen ob sie schwimmen können oder ihnen das schwimmen beigebracht zu haben, und nur weil ein Seemann einem Kind ein Seil zur Rettung geworfen hatte, bestand das Risiko für alle Kinder gleich, zu ertrinken. Diese Sauerei, hat der Staat zu entschädigen. Jedem Kind, dass der Aufsichtspflichtverletzung des Staates ausgesetzt wurde, ist bereits Unrecht wiederfahren. Denn jedes Kind hätte das Recht besessen, unter Aufsicht des Staates zu stehen. Allein dieses Unrecht muss vom Staat den Opfern gleichberechtigt entschädigt werden, weil sich aus diesem Unrecht, Nährboden für weiteres Unrecht breit machte. Eine Entschädigung für das „Mutterunrecht“ der Aufsichtspflichtverletzung steht jedem Opfer zu, wo hingegen das „Tochterunrecht“, dass aus dem „Mutterunrecht“ entstand, nur nach Einzelfallprüfung entschädigt werden muss.

Es hat also einen Fixbetrag in gleicher Form für jedes unter staatlicher Aufsichtspflichtverletzung stehende Kind zu geben, zu dem sich dann allerdings aus einem zu bestimmenden Katalog Einzelschicksale wie Bildungsvorenthaltung, Gewaltverbrechen, Zwangsarbeit usw. dazurechnen lassen müssen. Nur so kann gerecht entschädigt werden. Ein solcher Entschädigungskatalog der innerhalb eines Rechtsanspruches verankert sein muss, muss zuvor als Sühneangebot des Staates von legitimierten Opfervertretern akzeptiert worden sein.

So könnte eine Entschädigung vom „Mutterunrecht“ mit einem Fixum für jedes Opfer in Höhe von 10.000,- Euro als Schmerzensgeld bedacht werden. Das „Tochterunrecht“ ist hingegen je zu prüfenden Einzelfall mit zusätzlichen Entschädigungsleistungen von  bis zu 250.000,- Euro je nach Schwere des Grades der Verletzung aus den Verbrechen sexueller Gewalt, aus Bildungsvorenthaltung und Zwangsarbeit mit physischer und/oder psychischer Gewalt nach einen Entschädigungskatalog zu erarbeiten und auszuzahlen. Die Auszahlung die als gütliche Einigung mit dem Staat auf Wunsch des Opfers als Einmalzahlung erfolgt, ist um 50% entgegenkommend gemindert und direkt fällig. Die auf  Wunsch in 450,- Euro zu zahlende Opferrenten - Variante, deren Betrag sich der tatsächlichen Preis-Leistungsprognosen jährlich anpasst, sind hingegen monatlich bis an das Lebensende vorzusehen. Dies wäre eine gerechte Form der Entschädigung.

Daher sind finanzielle Schranken, wie sie vom Parlament anfangs für einen willkürlichen Hilfsfonds auf 300.000.000,- Euro den Opfern aufdiktiert wurden, unsinnig und nicht ratsam, da jedes Opfer diese Rechte aus völkerrechtlichen Versprechen besitzt, und nicht aus den Launen eines innerstaatliches Parlaments, dass da meint, Völkerrechtsansprüche deckeln zu können. Ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz ist daher die einzige akzeptable Lösung des Problems. Ministerin Schwesig ist jetzt am Zuge, ihr Säumnis, ihre Schuldigkeit zu begleichen, dieses Gesetz einzuleiten. Wir Opfer hoffen, mit dieser Forderung auch alle Vereine und Gewerkschaften anzusprechen, die sich für Kinderrechte stark machen. Kämpfen Sie gemeinsam mit uns für ein solches Minderjährigen- Opferentschädigungsgesetz und der Realisierung der Rechte für Opfer entsprechend der normen aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention und entsprechend der Gültigkeit des Menschenrechtsgerichtshofs-Urteils im Fall Luise O´Keffee. (http://www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de/resources/O-Keffee+Deutsch+neu.pdf ), dass „ALLE“ Maßnahmen getroffen werden, die Würde der Opfer wiedergenesen zu lassen.

Mit solidarischen Grüßen im Kampf der Umsetzung der Kinderrechte
Robby Basler


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Aktuelles vom 18.01.2015 / Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Verfassungsgericht spricht zu Gunsten der SED-Opfer - „Rehabilitierungsgerichte müssen alle Erkenntnisquellen prüfen“!

Das Verfassungsgericht entschied im Fall einer Beschwerdeführerin, das die Gerichte der Rehabilitierungskammern sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden haben, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben Betroffener im Rehabilitierungsersuchen zu bestätigen. Erst wenn das Gericht alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat, entscheidet es über die Rehabilitierungsanträge. Für die im Rehabilitierungsersuchen gemachten Angaben genügt die Glaubhaftmachung, weil vom Gesetzgeber von den Betroffenen der volle Beweis nicht eingefordert wird. Damit wird für das Rehabilitierungsverfahren ausdrücklich klargestellt, dass der Richter sich für seine Überzeugungsbildung mit einem geringeren Maß an Wahrscheinlichkeit begnügen kann. In den von den Betroffenen gemachte Angaben, die von den Gerichten nicht ermittelt werden können, weil Akten bereits vernichtet sind oder Zeugen verstarben, bleibt es jedoch dabei, dass diese Nichterweislichkeit sich zu Lasten der Antragsteller negativ auswirkt.

Im Fall der Beschwerdeführerin entschied das Verfassungsgericht, dass das Oberlandgericht ihrer Ermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist. Es wurde versäumt die Frage zu klären, in welchen Zeiträumen, aus welchen Gründen und aus welcher Grundlage es zur Unterbringung in ein Heim gekommen ist. Die Beschwerdeführerin legte Verfassungsbeschwerde ein, weil es Unstimmigkeiten zum Datum der tatsächlichen Inhaftierung und der im Einwesungsbeschluss vorgesehenen Entlassung in das Elternhaus gab. Das hatte das Oberlandgericht nicht aufgeklärt. Damit hat es der Beschwerdeführerin die von Rechtsstaats wegen geforderte Überprüfung erheblicher Tatsachen verweigert.

Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Leiter des Referats Jugendhilfe vorläufige Verfügungen treffen konnte. Diese vorläufigen Verfügungen mussten schriftlich niedergelegt sein und verloren ihre Wirksamkeit nach acht Wochen. Wenn der Vortrag der Beschwerdeführerin, der dem Verfassungsgericht nicht von vornherein ausgeschlossen erschien, zutreffe, dass sie sich bereits Monate vor solcher vorläufigen Verfügung in einem Heim befunden habe, die Freiheitsentziehung sachfremden Gründen gedient habe. Zudem wurde die Betroffene nicht wie im Jugendhilfeausschuss beschlossen, zu einem bestimmten Datum entlassen, sondern zwei weitere Monate festgehalten.

Das Verfassungsgericht vertritt daher die Auffassung, dass der Umstand der weiteren Festhaltung im Heim darauf schließen könnte, dass dies nicht aus Gründen der Jugendfürsorge, sondern aus anderen, mithin sachfremden Gründen erfolgt ist. Dies wäre mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. Daher ist die Sache im Umfang der Aufhebung an das Oberlandgericht zurückgewiesen worden. Alle Opfer, die durch vorläufige Verfügungen in Heime untergebracht wurden, sollten jetzt die Daten genau überprüfen, ob der Tag der Einweisung mit dem Datum der vorläufigen Verfügung übereinstimmt und sie nicht länger als acht Wochen daraufhin im Heim untergebracht wurden.

Für den Umfang der Verfassungsbeschwerde, den das Verfassungsgericht nicht zurück an das Oberlandgericht verwiesen hat, wird die Beschwerdeführerin nun den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anrufen, weil das Verfassungsgericht es ablehnte darüber zu entscheiden. Die Beschwerdeführerin hatte darin das Rehabilitierungsverfahren als solches für Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit als unzureichend erklärt, weil es nicht den Normen der Kinderrechtskonvention genüge trägt und nur für bestimmte Menschenrechtsverbrechen angewendet werden darf.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass von den Opfern aus Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit es nur 1% schaffen, die Rehabilitierung zu erreichen. Eine Entschädigung ist vom Gesetzgeber aber von einer zuvor erreichten Rehabilitierung abhängig gemacht worden, so dass alle Opfer ohne Entschädigung dastehen. Dies ist in Anbetracht der unrühmlichen deutschen Geschichte ein unhaltbarer Zustand, da die Opfer nicht nur Unterdrückt, sondern auch ausgebeutet wurden und körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlungen erfahren mussten.“ so die Beschwerdeführerin.

„Ein anderes Gesetz, um Entschädigung zu erlangen, steht den Opfern aber nicht zur Verfügung, um in den Genuss der aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention versprochene Genesung der Würde zu gelangen. Diesbezügliche Petitionseingaben an den Bundestag wurden vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages verworfen. Das rechtliche Vakuum der Opfer verstößt trotz allem gegen Völkerrecht. Über den Menschenrechtsgerichtshof müsse nun versucht werden, die Bundesregierung Deutschlands unter Druck zu setzen, hier nun endlich ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz zu schaffen, dass den Anforderungen des Artikel 39 der Kinderrechtskonvention genüge trägt.“ sagte die Beschwerdeführerin im Weiteren.

Die Beschwerdeführerin ist optimistisch, was die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof anbelangt. Im vorigem Jahr hatte bereits eine Beschwerdeführerin aus Irland Recht zugesprochen bekommen, dass die Staaten alles dafür tun müssen, die Menschenrechte von Minderjährigen in staatlichen Einrichtungen zu schützen und für Verletzungen aufkommen müssen. Die Beschwerdeführerin musste von Irland entschädigt werden. Die Staaten haben hierfür Rechtswege zu öffnen. Nichts Anderes verlangen die Opfer aus Deutschland. Die Verfassungsbeschwerde und die Entscheidung zum Fall der Beschwerdeführerin können eingesehen werden unter: www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de

Hier gehts zur Verfassungsentscheidung: PDF-Datei

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Aktuelles vom 09.01.2015 / Formular für Zeugen Sonderstrafgerichtshof

Formular für Zeugen für das Ersuchen zur Errichtung eines Sonderstrafgerichtshofes gegen Deutschland

Hier könnt Ihr das Formular ausdrucken: PDF-Datei

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Aktuelles vom 09.12.2014 / Brief an Bundesministerin Schwesig

Für 11 Arbeitsschwerpunkte Ministerin Schwesig um Gesprächstermin gebeten!

Hier gehts zum Schreiben als PDF- Datei: hier klicken

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Aktuelles vom 25.10.2014 / Ersuchen zur UN-Resulution an Sicherheitsrat

Ersuchen an den UN-Sicherheitsrat zum Erlass einer Resolution gegen die Bundesrepublik Deutschland als Aufforderung zur Errichtung eines Sonderstrafgerichtshofes 

Der Entwurf für das Ersuchen an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist verfasst und wurde dem Schweizer UN-Sonderberichterstatter Herrn Jean Ziegler zur Formkorrektur vorgelegt. Die Erstellung der Anklagepunkte und die Beweisführung werden mit der Rekrutierung geeigneter Zeugen im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. So dann wird das Ersuchen offiziell an den Sicherheitsrat gerichtet. Mit dem Ersuchen soll der Sicherheitsrat zu einer Resolution gebeten werden, die Deutschland auffordert, einen Sonderstrafgerichtshof zu errichten, der die Verbrechen an Minderjährige aufarbeiten soll.

Hier geht’s zum Entwurf des Ersuchen als PDF- Dokument: hier klicken

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Aktuelles vom 15.10.2014 / Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof

Menschenrechtsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg eingereicht!

Wir haben es endlich geschafft, über das Opfer Werner R. eine Beschwerde für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof EUGHMR in Strasbourg zu verfassen. Nachdem vor zwei Jahren eine ähnliche Beschwerde ohne Begründung vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde, hoffen wir diesesmal durchdringen zu können. Bei der letzten Beschwerde waren die Fristen nicht gewahrt worden, weil erst der Versuch gestartet wurde, über den Bundesgerichtshof die fehlende Instanz einzuklagen. Diese Zeit lag jedoch nach der Verfassungsgerichtsentscheidung, so dass man im Strasbourger Gerichtshof wohl desshalb schon die Beschwerde damals wegen der Fristverstreichung zurückwies. Mit der Beschwerde von Werner R. verhält es sich aber anders.Hier sind die Fristen gewahrt. Es sind deutliche Prallelen zum Fall Luise O´Keeffe auszumachen, die uns ein wenig hoffen lassen.

Die Beschwerde wurde gestellt, um aufzuzeigen, in welch katastrophaler rechtlichen Situation sich Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit heute in Deutschland befinden und wie dringend es erforderlich ist, den Gesetzgeber zu veranlassen hier zu Handeln, die Normen aus Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich umzusetzen, hierfür ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz zu schaffen, dass die Normen des Art. 39 der KRK gerecht wird, alle Menschenrechtsverbrechen abdeckt und für alle Bürger zur Verfügung steht, die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit wurden.

Dass für die Opfer von Strafrechtlicher Willkür in Minderjährigkeit eine explizite Rehabilitierungskammer für Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit geschaffen werden muss, deren Richter im Jugendstrafrecht beheimatet sein müssen.

Dass den Opfern von Menschenrechtsverbrechen das Unrecht entschädigt wird und die Folgeschäden ausgeglichen werden.

Dass der Deutsche Bundestag beschließt, einen internationalen Sonderstrafgerichtshof nach dem Vorbild des Roten- Khmer- Tribunals in Kambodscha auch in Deutschland zu errichten, um zu prüfen, ob es sich um Völkerrechtsverbrechen handelte, um die Verbrechen klar zu definieren und herauszustellen und um verantwortliche Minister und Entscheider, gegebenenfalls ihrer Verantwortung anzuklagen und abzuurteilen.

Durch Erhebungen im Auftrag des deutschen Bundestages festzustellen, ob Opfer in einen frühen unnatürlichen Tod getrieben wurden, und festzustellen, ob es sich bei hoher unnatürlicher Todesraten um ein Bundesdeutschen Genozid gegenüber dieser Opfergruppe handelt.

Es geht hier um die Glaubhafmachung der Menschenrechte! Denn Recht und Gesetz, auch die Menschenrechte stehen nur auf so starken Fundament, wie Verletzungen dieser Rechte tatsächlich Entschädigt werden. Daher wird hier auf Artikel 41 der Europäischen Menschenrechtskonvention verwiesen, der ganz klar definiert, dass wenn innerstaatlich keine vollkommene Wiedergutmachung für die Folgen der Verletzung erfolgt, der Gerichtshof eine Entschädigung zusprechen kann.

Hier gehts zur Beschwerde als PDF-Datei: hier klicken

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Aktuelles vom 10.10.2014 / Goldene Henne - Preis für stille Helden

Goldene Henne - Preis strahlt für Opfer!

Die besten Glückwünsche gehen an Katrin Behr. Etwas besseres konnte den Opfern von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit nicht passieren, als eine der hier zugehörenden Opfergruppen es zu schaffen, öffentliche Anerkennung und Würdigung im TV zu erfahren. Die Goldene Henne ging zwar an Katrin Behr für ihr Engagement als stille Heldin, der Preis selbst strahlt aber weit mehr aus, nämlich dass das Unrecht aller Opfergrupierungen der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit noch zur "Erledigung" ansteht. Hierführ macht sich der DEMO e.V. insbesondere für eine "Gütliche Einigung" mit dem Staat Deutschland stark. Dafür benötigt Deutschland jedoch ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz. Denn allen Opfergruppen von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit fallen unter die Rechtsnormen des Artikel 39 der Kinderrechtekonvention, die ganz klar sagen, dass der Staat dafür Sorge zu tragen hat, dass die Würde der Opfer wiedergenesen kann. Hierfür hat der Staat ein entsprechendes Umfeld zu schaffen. Die Opfer erwarten von der "Gütlichen Einigung" mit dem deutschem Staat eine Entschädigung für das erlittenen Unrecht, einen Ausgleich für die Folgeschäden, die Errichtung eines Sonderstrafgerichtshofes zur Klarstellung der Straftaten und der eventuellen Haftbarmachung von Verantwortlichen wie z.B. Margot Honecker aber auch Minister der alten Bundesrepublik für die Verbrechen an ihren Minderjährigen. Hierführ werden derzeit erste Kontakte geknüpft, um ein Kongress zur Normenkonkretisierung des Art. 39 der KRK und zur Aussöhnung zu realisieren. Das hängt jetzt allein von der Bundesministerin Schwesig ab, ob sie dem Vorschlag zustimmt. Einen Teil auf diesem Weg zur Genesung der Würde haben die Opfer von Zwangsadoptionen mit gestaltet. Der große Dank geht heute daher an Katrin Behr. _____________________________________________________________

Aktuelles vom 03.10.2014 / Ministerin Schwesig vom BMFSFJ nimmt Notiz

Ministerin Schwesig signalisiert Notiz!

Die Bundesministerin Schwesig vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend signalisiert über Facebook, dass sie Notiz vom Vorschlag des Kongresses zur Normenkonkretisierung des Art. 39 der UN-Kinderrechtskonvention und von der Forderung nach einem Sonderstrafgerichtshof genommen hat, der zur Aussöhnung führen soll und das Verbrechen klar stellt. Nur so könne geprüft werden, ob sich Minister und Entscheider einer Verantwortung stellen müssen, wenn es zu einer Anklage kommt. Wir hoffen nun, dass die Ministerin die Chance erkennt, die ein solcher Kongress mit sich bringt. Wir werden hierfür in den Nächsten Tagen Kontakt zu den Mitgliedern der National Coalition, zum Institut für Menschenrechte, zur Gewerkschaft der Pädagogen und Lehrer, der Vereinigung Deutscher Staatsrechtlehrer und zur Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendhilfe aufnehmen, um den Kongress zu realisieren. Es hängt alles von der Entscheidung der Ministerin Schwesig ab, ob sie diesem Kongress zustimmen wird. 

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Aktuelles vom 28.09.2014 / Kundgebung in Berlin "ein Mercedes für Merkel"

Ein Mercedes für Frau Merkel zum Dank für die "Entschädigung/Mogelpackung" !

Weil die Medien ständig von einer Entschädigung berichteten und am Ende selbst noch das Brandenburgische Ministerium davon sprach, dass Hilfe tatsächlich Entschädigung sei und dies über DPA verbreitete, wollten wir den Medien einen Denkzettel verpassen und luden sie zu einem Galaabend vor dem Schloss Charlottenburg ein. Hier bauten wir eine Atrappe als Mercedes und verpackten das Geschenk mit einer roten Schleife. Frau Merkel ignorierte unser Dankesgeschenk und erschien nicht. Sie konnte nicht wissen dass das ganze nur ein Jok ist. Daher sind wir Opfer verärgert, dass sie keinen Abgesanten schickte oder wenigstens sich schriftlich äußerte. Dieses Verhalten zeigt den Opfern, dass Frau Merkel offenbar selbst nicht daran geglaubt hat, dass dort glückliche Opfer sich für die tolle "Entschädigung" bedanken möchten. Das auch überhaupt nicht ein einziges glückliches Opfer erschienen ist, sollte der Allgemeinheit, aber besonders doch Frau Merkel zu denken geben. Wir Gegendemonstranten jedenfalls feierten eine gelungene Veranstaltung.

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Aktuelles vom 26.09.2014 / Kundgebung in Koblenz zum Kinderrechtekongress

Kinderrechtekongress tagte in Koblenz

In der Uni- Koblenz fand am 25. und 26. September ein Kinderrechtekongress anlässlich der Kinderrechtewoche in Rheinland Pfalz statt. Eine Demonstration sollte auf die fehlende Umsetzung der Normen in innerstaatliche Gesetze aus Artikel 39 der UN- Kinderrechtekonvention aufmerksam machen. Der Veranstalter lud uns spontan zu einer Gesprächsrunde mit Referenten des Kongresses ein. Wir stellten viele gemeinsame Ziele fest. Der Vorschlag zu einem Kongress zur Normenkonkretisierung des Artikel 39 der KRK zur Aussöhnung wurde von den Wissenschaftlern und Vertretern der National Coalition begrüßt. Wir hatten auch gelegenheit mit Vertretern von NGO´s uns auszutauschen. Wir waren mit dem Ergebnis zu frieden und hoffen künftig gemeinsam für die Kinderrechte zu kämpfen. Wir danken auch dem Blick-Aktuell für die Berichterstattung.

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Aktuelles vom 06.06.2014 / Kundgebung in Potsdam für Norda K.

"Wir unterstützen die Inhalte der Verfassungsbeschwerde von Norda K.! Wir fordern die Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention!"

vom 6. August vor dem Justizministerium in Potsdam

Der Minister muss für das Verfassungsgericht eine Stellungnahme zu Nordas Beschwerde abgeben. Diese Chance müssen wir Opfer unbedingt nutzen, zu zeigen, dass wir eben nicht mit der Rechtslage in Deutschland zu frieden sind. Wir wollen ein Minderjährigen- Opferentschädigungsgesetz, welches die Normen aus Artikel 39 der KRK erfüllt, alle Menschenrechtsverbrechen abdeckt und für alle Bürger gilt, die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit wurden.

Nachtrag: Die Demonstration war ein voller Erfolg. Es gab ein Gespräch in dem die Forderungen ganz klar besprochen wurden. Wir hoffen, dass der Minister der Justiz in seiner Stellungnahme diese berücksichtigen wird. Wir drücken Norda die Daumen, dass sie mit ihrer Verfassungsbeschwerde für uns alle einen Teilerfolg erzielen kann. Wir danken dem RBB, PotsdamTV und den Potsdammer Neue Nachrichten-Blatt für die hervorragende Berichterstattung.

Presseerklärung zur Demo: zum PDF- Dokument

Vorabschreiben an den Justizminister: zum PDF- Dokument

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Aktuelles vom 30.07.2014 / Petition an Bundestag in Sachen Strafgerichtshof

Petition zur Mitwirkung des Bundestages für Anzeige Strafgerichtshof gestellt!

Hier gehts zur Petition: als PDF- Dokument

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Aktuelles vom 28.06.2014/ Declaration to the United Nations

"Declaration to the United Nations"                - geht nun auch nach NewYork!

Nachdem die Aktion “Mit dem letzten Hemd - Sternmarsch nach Genf - für die Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention” und ein dafür benötigtes Individualbeschwerderecht erfolgreich durchgeführt wurde, die mitgeführte Declaration dem Schweizer UN- Vertreter auf den Platz der Nation in Genf überreicht wurde, wird jetzt die Declaration zum Mutterhaus der Vereinten Nation nach NewYork geschickt. Der Sitz des Büros der Vereinten Nationen für Menschenrechtsangelegenheiten befindet sich zwar in Genf. Aber es gibt in NewYork eine Nebenstelle. Und wir alle wissen, dass so manche Musik doch lieber in NewYork gehört wird. Diesbezüglich gibt es ein gesondertes Anschreiben, das die Zusammenhänge erklärt, warum und weshalb es die Declaration und die Manifestation in Genf überhaupt gegeben hat.

Hier gehts zum Anschreiben: PDF- Datei

in englisch: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 04.06.2014/ Erklärung an die Vereinten Nationen

Declaration to the United Nations 
To attention of the ambassadors of the United Nations and the
representatives of the Convention on the Rights of the Child committee

Highly honored ambassadors of the United Nations and representatives of the
Convention on the Rights of the Child committee please pay attention to the
former underage victims of the violation of human rights and look to Geneva.
The former underage victims of the violation of human rights are standing
here in unity in our symbolic “last shirts” asking the United Nations for those
rights declared in Article 39 of the Convention on the Rights of the Child CRC.

The United Nations shall, therefore, discuss whether we as the former
underage victims of the violation of human rights can claim those rights from
the CRC committee via a complaint regarding the right of the individual. This
would either require a change of the cutoff date regulation concerning Article
20 of the third optional protocol of the CRC or an implantation of such a right
from Article 39 of the CRC into the declaration of human rights. For full-aged
former victims of underage violation of human rights this would demand the
creation of an explicit convention in which the rights from Article 39 of the
CRC would be incurred. Only in Western Europe probably more than 4 million
of those victims exist.

to the PDF-Dokument: enter

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Aktuelles vom 03.06.2014 / Kriegserklärung gegen Kinderrechte auf RBB

“Kriegserklärung” gegen die Genesung der Würde von Opfern!

Die Antwort auf die Kritik zur Presseverlautbarung vom Ministerium des Landes Brandenburg schlägt den Opfern mit aller Härte mitten in das Gesicht. Ohne der Worte von Entschuldigung, Einsicht oder Verständnis wurde auf die angebrachte Kritik der Opfer , dass “Hilfe“ keine “Entschädigung” sei, “diktatorisch” bestimmt, wie das Wort “Entschädigung” nach Ansicht des Ministeriums in einem Hilfsfonds zu deuten ist. Nämlich, dass “Hilfe” tatsächlich “Entschädigung” sei. Anstatt sich für die Entgleisung zu entschuldigen, verrent sich das Ministerium in seiner Begründung dieser waghalsigen Theorie in Ausflüchte, die sich jeder Logik entziehen. “Hilfe” sei “Entschädigung”! Ein Angriff auf das Würdegenesungsrecht der Opfer, wenn Entschädigung durch lapidare Hilfeleistung ersetzt würde. Der Wortzauberei des Brandenburger Ministeriums kann man sich hier aussetzen: siehe PDF- Dokument

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Aktuelles vom 29.05.2014 / Richtigstellung Hilfsfondsleistung zur Entschädigung 

Presseverlautbarung des Jugendministeriums Land- Brandenburgs verbreitet Unwahrheit über Fondsleistungen!

Der Verdacht liegt nahe, von “Entschädigung” zu sprechen, um Bürgern vorzugaukeln, dass Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Kinderheimen entschädigt werden, obwohl dies nicht der Fall ist, um die unnachgiebigen Forderungen der Opfer nach echter Entschädigung im Volke auf Unverständnis stoßen zu lassen, weil dieses ja nun glaubt, Entschädigung sei tatsächlich schon geflossen. Das Volk könnte so gegen die Forderung der Opfer aufgebracht werden, um es sich gefügig zu machen, wenn real keine echte Entschädigung geleistet wird. Denn wenn der Rückhalt im Volk fehlt, dass echte gerechte Entschädigung von Nöten ist, haben die Opfer keine Aussicht auf politische Entscheidungen im Parlament, die für eine Entschädigungslösung nötig sind.

Gegen diese Unwahrheit bzw. gegen diese unrichtige Presseverlautbarung wurde nun Richtigstellung von der Ministerin Münch eingefordert, weil die Meldung im RBB- Fernsehen bereits verbreitet wurde. Sollte die Ministerin die Ausrede verwenden wollen, die verantwortlichen Politiker ihres Ministeriums haben nicht gewusst, wovon sie dort berichten, dann zeugt das davon, dass die Brandenburger Landespolitiker wohl aus Desinteresse nicht wissen, welche Leistungen tatsächlich im Fonds enthalten sind. Dies wiederum wäre Ausdruck der Oberflächlichkeit gegenüber der Opfer, da solch “Versehen” nur von Unsensibilität herrühren kann. Wenn es so ist, dass das Unrecht und das Leid an den Opfern, die Landespolitiker nicht so weit berührt, dass sie sensibilisiert die Inhalte des Fonds verinnerlichen, dann braucht es nicht verwundern, dass diese Politiker auch nicht erkennen, warum diese Opfer überhaupt Anerkennung finden sollten.

Ob nun absichtlich oder aus Versehen unwahr berichtet wurde, spielt daher keine Rolle. Mit dieser Presseverlautbarung hat Brandenburgs Landesregierung die gesellschaftlichen Nachteile der Opfer in eindrucksvoller Weise bewiesen. Denn von diesen Politikern, sind die Opfer jedenfalls nicht vertreten, sondern verlassen. Das macht erneut deutlich, dass die Opfer politisch von dieser Gesellschaft ausgeschlossen sind, da es niemanden gibt, der sich für die Rechte der Opfer ernsthaft einsetzt. Doch wer an einem politischen System nicht Teil hat und rechtlich im Vakuum lebt, ist Mensch zweiter Klasse. Wie lange glauben Deutschlands Politiker werden die Opfer dieses unterrangige Lebensgefühl noch hinnehmen? Bei Anhalten der unhaltbaren Situation ist ein Konflikt vorherzusehen. Möge Ursache und Wirkung dann Berücksichtigung finden und die wahren Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn die Opfer sind des Ermahnens müde und haben alle friedlichen Möglichkeiten zur Erlangung nach Gerechtigkeit ausgeschöpft. Ob den Politikern das bewusst ist, daran darf bei solch einem Handeln wie dem der Brandenburger Landespolitiker gezweifelt werden.

Hier geht’s zu dem Vorgang der Richtigstellungsforderung
als PDF- Datei

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Aktuelles vom 28.05.2014 / Sternmarsch nach Genf Art. 39 KRK

Letzter Aufruf zum Einsenden der “letzten Hemden” für Sternmarsch nach Genf! 

Alle ehemaligen Heimkinder und Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit sind hiermit letztmalig aufgefordert, ihre mit Namen und Forderung nach Art. 39 der KRK beschrifteten letzten Hemden an die Koordinationsstelle für den Sternmarsch nach Genf mit der Post einzusenden. Ein Hemd oder T-Shirt kann in ein normalen großen Briefumschlag mit der Post an folgende Adresse geschickt werden: R. Basler, Heilbronner Str. 2, in 60327 Frankfurt am Main.

Die symbolischen “Letzten Hemden” stehen für die Opfer, die den Fußmarsch oder die Reise nach Genf nicht antreten können, um dort die Rechte aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention vor dem Sitz des Kinderrechtskonventionskomitees einzufordern. Diese Forderung ist nötig, weil die Bundesregierung und der Bundestag sich weigern Entschädigung zu leisten und beschlossen wurde, den Opfern das Beschwerderecht vor dem Menschenrechtsgremium in Genf zu versagen.

Wer in Genf teilnehmen möchte, der informiert sich über die Homepage www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de über Treffpunkt und Uhrzeiten. Wer den Fußmarsch mit nach Genf unternehmen möchte, der meldet sich bitte telefonisch unter 069 271 34 731 oder mit E-Mail basler-photography@t-online.de bei Herr Basler an.

Einsendeschluss für die letzten Hemden und Anmeldefrist für die Teilnahme des Fußmarsches nach Genf ist der 03. Juni 2014. Und so sollen die letzten Hemden beschriftet sein:

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Aktuelles vom 26.05.2014 / PR- Kampagne Sternmarsch Art. 39 KRK

Fotos und Berichte aus der PR- Kampagne für Aktion “letzte Hemd - Sternmarsch nach Genf”

von der Erziehungsanstalt in Freistatt zum PDF- Dokument
                                         vom Durchgangsheim in Bad Freienwalde zum PDF- Dokument
vom Jugendwerkhof in Eilenburg zum PDF- Dokument
vom geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau zum PDF- Dokument                           vom Monikaheim in Frankfurt am Main zum PDF- Dokument                                       vom Staffelberg bei Biedenkopf zum PDF- Dokument

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Aktuelles vom 09.05.2014 / Antwort im Fall Ulli Nissen vom Bundestag

Antwort vom Petitionsausschuss im Fall Ulli Nissen! 

"Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) bei der Ausübung ihres parlamentarischen Mandats als Vertreter des ganzen Volkes nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Art und Weise, wie die Abgeordneten das Mandat zur Verfolgung ihrer politischen Meinungen und Bestrebungen wahrnehmen, ist daher nur Gegenstand der politischen Beurteilung durch den Wähler."

Feststellung meinerseits: Wenn ein Maurer im Krankenhaus Kanülen an Patienten stechen würde, wäre das gewissenlos und strafbar. Wenn ein Bauingenieur einen Jugoslawischen Handlanger aus der Baugrube die Errechnung der Staatik eines Hochhauses überlässt, wäre dies gewissenlos und strafbar, überlässt aber ein Abgeordneter Entscheidungen aus seinem Fachgebiet zu treffen, Abgeordneten ohne Fachkenntnis, so ist das vom Grundgesetz geschützt auch wenn die Entscheidung des Abgeordneten ohne Fachkenntnis den Bürgern Grundrechte verletzt. Denn es ging um nichts weniger als zu erkennen, dass den Opfern die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit verletzt ist.

Daher kann der Bürger jetzt sehen, dass das Gewissen der Abgeordneten, denen eigentlich die Aufgabe der Wahrung der Kinder- und Opferrechte unterliegt, gegen null tendiert. Solchen Bundestagsabgeordneten, die sich einen “Dreck” darum scheren, was aus den minderjährigen Opfern später mal wird, wie diese leben werden und welche rechtlichen Einschränkungen sie erleiden werden, auch wenn es, wie bewiesen Menschenrechtseinschränkungen sind, lässt diese Bundestagsmitglieder eiskalt. Vertreter des ganzen Volkes können diese Bundestagsabgeordneten jedenfalls nicht sein. Denn die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit sind von diesen Bundestagsabgeordneten nicht vertreten, sondern verlassen. Und da es den Opfern politisch nicht gelingt, eigene Bundestagsabgeordnete zu stellen, weil der Staat dafür sorgte, dass Bildung und finanzielle Mittel fehlen, ist das Opfer für den Rest seines Lebens auch politisch aus der Gesellschaft ausgegrenzt und benachteiligt. Was ist also ein Opfer, wenn ihm seine Menschenrechte verwehrt bleiben? Ein Mensch zweiter Klasse! Und was ist ein Staat, der Menschen zweier Klassen zulässt? Ein Schurkenstaat!

Darum Opfer, beteiligt EUCH am Sternmarsch nach Genf, für die Rechte aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention und gebt uns EURE letzten Hemden mit auf den Weg!!!

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Aktuelles vom 07.05.2014 / Petitionsverfahren vom Bundestag beendet

Opfer empfinden Bundestagsbeschluss über Petition als indirekte “Kriegserklärung“! 

Will der Bundestag damit gar nur erreichen, die Opfer in die Radikalität zu drängen, um die Sache der Gerechtigkeit für Menschenrechtsopfer unter dem Mantel der Terrorbekämpfung zu verunglimpfen, um deren Sprecher inhaftieren und ausschalten zu können? Ich glaube ja!

Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, denen unter staatlicher Obhut das Recht auf Bildung beschnitten wurde, werden in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihres Bildungsdefizits, den die Opfer unter der Aufsichtspflichtverletzung des Staates erlitten, vom Gesellschaftsleben ausgegrenzt, weil sie politisch, beruflich und finanziell benachteiligt sind. Durch diese Benachteiligung gelingt es den Opfern nicht, die sich ihnen erst in Zukunft bietenden Lebenschancen nutzen zu können, weil sie zu ungebildet und zu arm sind. Da es aber genau aus diesem Grund den Opfern auch nicht gelingt, dieses Bildungsdefizit wett zu machen, wird den Opfern, wenn vom Staat die Verletzungen nicht entschädigt und die Folgeschäden nicht ausgeglichen werden, das Grund- und Menschenrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit derart beschnitten, was ein Leben in Würde für diese Opfer unmöglich macht.

Daher legten die Opfer eine Petition im Bundestag ein, um ein Minderjährigen Opferentschädigungsgesetz zu fordern, damit die Länder die Verletzungen entschädigen und die Folgeschäden ausgleichen können. Zudem fehlt in Deutschland ein Rechtsweg, um die Rechte auf Genesung der Würde und Widereingliederung in die Gesellschaft aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention KRK einklagen zu können. Da Minderjährige träger eigener Rechte sind, steht ihnen ein solches Gesetz in kindgerechter Textfassung zu.

Der Deutsche Bundestag hat die Petition der Opfer mit Beschluss vom 10. April 2014 beendet und folgte der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das konkrete Anliegen des Petenten - ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz zu schaffen - nicht zu befürworten. Dabei berief sich der Petitionsausschuss darauf, dass das bisherige Opferentschädigungsgesetz die Minderjährigen mit einschließen würde und die Verantwortlichen sich bereits entschuldigt hätten und teilweise auch andere Wege beschritten wurden, um den Geschädigten konkrete Hilfe zu leisten und so weit wie möglich das erlittene Unrecht auszugleichen. Demnach sei das Anliegen des Petenten ja schon entsprochen worden und mache die Schaffung eines expliziten Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetzes überflüssig.

Da der Petent alle Nachteile der Opfer in seiner Petition ausführlich begründete und sein Anliegen mit Schreiben an den Bundestagspräsidenten Lammert bestärkte, welches der Petition beigefügt wurde, in dem ausführlich das beschnittene Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit erklärt wurde, kann nicht die Rede davon sein, dass der Petitionsausschuss irrtümlich den Opfern genau jenes Menschenrecht vorenthält, sondern in voller Absicht vorenthalten will. In Anbetracht der großen Opferzahl von mindestens 400 000 Opfern, denen dadurch die Menschenrechte verletzt werden, gleicht diese Entscheidung einer offenen Kriegserklärung, da jede Form der menschenrechtlichen Unterdrückung ein Konflikt darstellt, der in dieser Größenordnung die Voraussetzungen für die Definition “Krieg” erfüllt.

Der Bundestag, die Parteien und das Verfassungsgericht waren informiert, dass bei Scheitern der Petition die Opfer darüber beraten werden, ob die Opfer vom Notstandsrecht Art. 20 Abs. 4 GG gebrauch machen können, um die ihnen vorenthaltene Teilhabe an der verfassungsmäßigen Grundordnung gegen die Angreifer abzuwähren, da die Opfer sonst als Menschen zweiter Klasse in einer benachteiligten Parallelgesellschaft leben müssen, wo ihnen die Würde aberkannt und die Persönlichkeitsentwicklung abgesprochen ist. Damit muss den Entscheidern des Bundestages klar gewesen sein, dass das “dabei belassen” der bisherige Rechtslage die Opfer keineswegs befriedet, sondern die Opfer so stark erzürnen lässt, dass der Rechtsfrieden stark gefährdet wird.

Der Petitionsausschuss verschleiert in der Beschlussempfehlung an den Bundestag die tatsächliche Gefahr, die mit dem Scheitern der Petition einhergeht. Der Petitionsausschuss gibt zwar an, dass die Verantwortlichen sich entschuldigten, zeigt aber nicht auf, dass sich nicht für Menschenrechtsverletzungen entschuldigt wurde sondern nur für Leid und Unrecht und dass diese Entschuldigung an wen auch immer gerichtet war, aber nicht an legitimierte Opfervertreter, die darüber hätten entscheiden können, ob eine solche Form der Entschuldigung überhaupt als Teil eines Sühneangebotes akzeptiert wird. Wir Opfer lehnen eine solche Entschuldigungsform ab, sie hat kein Bestand als Teil eines Sühneangebotes zu gelten.

Die Verschleierung durchzieht sich mit dem Vorenthalten der Forderung der Verfolgbarmachung der Täter, - dem Verlangen nach Rechtsanspruch, - dem eingestehen eines Völkerrechtsverbrechens, - dem klaren Wunsch nicht nach Hilfe sondern nach Entschädigung , - dem Recht nach Persönlichkeitsentwicklung, - der Berücksichtigung der kindgerechten Gesetzestextfassungen, - der Abschaffungen der rechtlichen und bürokratischen Hürden, da Menschenrechte durch Hürden angetastet sind, - der Normerfüllung das “alle” Maßnahmen zur Widergenesung zu ergreifen sind und nicht nur auf eine Hilfsfondslösung reduziert wird, - dem Beachten der Selbstachtung der Opfer, - das lösen des unrechten Staatsvermögens aus Kinderzwangsarbeit aus dem Staatsvermögen, - anzuerkennen, dass ein OEG schon in den Jahren 1968-69 zu Gunsten der Opfer geschaffen hätte werden müssen, da die Ministerien von den Menschenrechtsverbrechen schon damals unterrichtet waren, - die Aussage des Bundesfamilienministeriums nicht falsch auszulegen, dass es sich nicht um ein Unrechtssystem gehandelt “hat“, sondern gehandelt haben “könnte“, - einen Klageweg für die Rechte aus der Kinderrechtskonvention KRK zu schaffen um überhaupt Verletzungen auf einen gehbaren Rechtsweg einklagen zu können, - zu erkennen, dass das bisherige OEG für das Verbrechen der Bildungsvorenthaltung nicht dienlich ist und die Nachteile aus Bildungsvorenthaltung erst in späteren Lebensabschnitten sichtbar und berechenbar werden, so dass sich erst Jahrzehnte nach Anspruchsberechtigung aus dem SGB VIII der anzuwendende Aufwand zu der Wiedereingliederung berechnen und einfordern lässt, da weder Opfer noch Richter hellseherische Fähigkeiten besitzen um zu wissen, wie sich die Nachteile in 30 Jahren auswirken und in welchen Maße sich der Lohn vom Durchschnittsverdiener entwickeln wird, um die finanziellen Nachteile der Opfer richtig berechnen zu können.

Dem Bundestag wurde vom Petitionsausschuss auch verschleiert, dass die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung im Westen auf Erpressung und im Osten auf undemokratische Meinungsschaffung beruhen, auf die sich die Bundestagsmitglieder im guten Glauben stützten, und so ein falsches Bild von der Sachlage erhielten. Zu keinem Zeitpunkt saßen legitimierte Opfervertreter diesem Gesprächen bei. Die von der “LINKEN” eingebrachten Erpressungsvorwürfe wurden vom Bundestag nicht zur Anzeige gebracht oder überhaupt hinterfragt. Die von der undemokratischen Meinungsbildung unterrichteten Ministerien schwiegen und blieben tatenlos. Beschwerdebriefe an den Bundespräsidenten wurden ignoriert und das Bundesfamilienministerium verstrickt sich mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe AGJ in ein Interessenkonflikt mit der National Coalition. All das wird dem Parlament verschleiert oder verschwiegen.

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird selbst die Fassung des Art. 39 der Kinderrechtskonvention KRK falsch interpretiert, indem das Wort “alle” von “alle Maßnahmen” entfernt wird um das Recht als solches zu schwächen, damit die Abgeordneten nicht erkennen können, dass von “allen” Maßnahmen die Rede ist. Denn sonst hätte das Parlament erkennen können, dass es eben nicht als einzigste Maßnahme ausreichend war, ein ergänzendes willkürliches Hilfesystem den Opfern zu diktieren, sondern es notwendig gewesen wäre, mit legitimierten Opfervertretern ein als Sühneangebot erarbeitetes Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz zu schaffen, das die Normen des Art. 39 der Kinderrechtskonvention KRK erfüllt und auf das alle Bürger Anspruch haben, die als Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden.

Auch ist der Beschlussempfehlung offensichtlich ein internes Vorabschreiben angehangen gewesen, dass Raum für Spekulation lässt, da die dem Petenten zugestellte Beschlussempfehlung mit Seite 10 beginnt. Doch dem nicht genug ist das gesamte Petitionsverfahren entgegen der Vorschriften für den Petitionsausschuss nicht korrekt behandelt worden, da der Antrag auf “öffentliche Petition” vom Petitionsausschuss unterschlagen wurde und überhaupt nicht darüber entschieden wurde, ob die Petition als öffentliche Petition zugelassen wird. Denn bei einer öffentlichen Petition hätte ein ganz anderer Druck auf den Petitionsausschuss gelegen.

Gegen diese unzureichende Art der Würdigung unserer Opferinteressen ist bereits eine weitere Petition im Fall des Bundestagsmitgliedes Uli Nissen im Petitionsausschuss eingegangen. Doch können Opfer darauf vertrauen, dass sich ein Bundestag mit seiner Regierung jemals wirklich der Verantwortung der Verbrechen stellen will? Aufgrund dieser offenen indirekten “Kriegserklärung” des Bundestages werde ich gegen diese willkürliche Entscheidung erneut eine Petition einbringen und Verfassungsbeschwerde stellen, erneut den Bundestagspräsidenten Lammert auffordern, seinen Bundestag von den Einzelnen zu befreien, die die Grundordnung der Opfer angreifen und werde die zuständigen Stellen auffordern, den Parteien, die diesen Angriff auf die Grundordnung stützen, ein Parteiverbotsverfahren auszusprechen. Davon betroffen werden die CDU/CSU, die SPD, die FDP, das Bündnis 90 DIE GRÜNEN sowie auch die LINKEN sein. Zudem werde ich jetzt alle Regierungen der Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtscharter auffordern, die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Strafgerichtshof des Völkerrechtsverbrechens anzuzeigen, da die Bundesrepublik gegen Teile seines eigenen Volkes Völkerrechtsverbrechen begeht und daher gegen die völkerrechtlichen Vereinbarungen verstößt. Ich werde jetzt auch die National Coalition auffordern, offen für oder gegen uns Opfer endlich Stellung zu beziehen und werde dem Komitee der UN-Menschenrechte in New York die Verletzungen und die Unfähigkeit des deutschen Staates schildern.

Aufgrund dieser indirekten “Kriegserklärung” des Bundestages sollten alle Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit endlich erkennen, wie wichtig es ist, gegen den Betrug der Bundesrepublik Deutschland zu kämpfen, welche die Staaten zur Ratifizierung einer Individualbeschwerdeform zur KRK drängte, die die Opfer durch eine Stichtagsreglung so weit differenziert, dass es 99% der Opfer nicht gestattet wird, dieses Individualbeschwerderecht zu nutzen. Daher sollten alle Opfer an der Aktion “mit dem letzten Hemd Sternmarsch nach Genf” teilnehmen, um für die Rechte aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention KRK zu kämpfen. Schickt EURE letzten Hemden an die Koordinierungsstellen, damit wir sie mit nach Genf nehmen können. Alles zu dieser Aktion findet Ihr auf www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de

Nach dem Sternmarsch werde ich prüfen, inwieweit Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit sich mit Schülern und Abiturienten sowie Studenten so weit solidarisieren können, um einen “Generalstreik” der Minderjährigen in ganz Deutschland zu organisieren. Der “Generalstreik” könnte mit Verweigerung zur Aufnahme des Lehrstoffs durch zuhalten der Augen und verwattieren der Ohren im Unterrichtsraum und dem Ignorieren von Erziehungsmaßnahmen in staatlicher Obhut liegenden Einrichtungen zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich so lange verweigert, bis ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz geschaffen ist und Deutschland das Individualbeschwerdeverfahren zur KRK bzw. die darin enthaltene differenzierende Stichtagsreglung aberkennt. Eventuell ergibt sich daraus die Möglichkeit, auch darüber nachzudenken, die “Partei für die Rechte der Kinder” zu gründen, da alle Parteien offensichtlich gegen die Rechte der Kinder agieren. Hier können wir die Rechte der Eltern in der Kindeserziehung stärken und den Anspruch auf bezahlbare Kindergartenplätze oder gut bezahlte Hebammen integrieren, um gesellschaftlich anerkannt zu werden. Es gibt also noch genügend Wege, den verbrecherischen Teil der Bundesregierung und des Bundestages in die Schranken zu weisen. Jedes Opfer muss jetzt für sich prüfen, ob es als Mensch zweiter Klasse in einer Parallelgesellschaft ohne Würde und ohne freie Persönlichkeitsentwicklung verdammt bleiben will oder kämpfen will, der Gesellschaft vollwertig anzugehören.

Bitte in allen Netzwerken und Foren teilen, kopieren und verbreiten.
Als Pressetext zum kostenfreien Abdruck freigegeben.

Robby Basler Frankfurt am Main den 07.05.2014

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Aktuelles vom 02.05.2014 / Freistatt Kampagne Sternmarsch KRK

Kampagne für Sternmarsch begann in Freistatt !

Wer als ehemaliges Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit nach Freistatt fährt, dem wird es schaurig über den Rücken laufen, wenn man sich die örtliche Begebenheit dort ansieht und in der Lage ist, das was dort den Minderjährigen angetan wurde, gedanklich zu rekonstruieren. Die älteren Gebäudekomplexe lassen erahnen, welche Wege die Opfer zurücklegen mussten, um zur Zwangsarbeit in das Moor zu gelangen oder zum Beeten in die Kapelle getrieben wurden.

Freistatt erinnert heute ein wenig an eine künstlich angelegte Ortschaft für behinderte oder eingeschränkte Menschen, denen ein Platz in der Gesellschaft fehlt. Natürlich bin ich auch auf die Moorflächen gefahren um nachzuvollziehen, welche Leistung die minderjährigen Zwangsarbeitsopfer der Bundesrepublik hier Hektarweise erbringen mussten. Die Fläche ist gigantisch. Es erschreckt mich, wenn ich um Freistatt herum die prachtvollen Bauerngehöfte sehe, die eher einem Großgrundbesitztum ähneln und frage mich, ob dieser Reichtum auf den Schultern der Minderjährigen Opfer der Zwangsarbeit und der Bildungsvorenthaltung mit erwirtschaftet wurde? Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland muss von dieser riesigen Dimension die Freistatt mit seinem Moor hatte, auf jeden Fall gewusst haben, da selbst aus der Vogelperspektive die Moorflächen, in denen die Minderjährigen schufteten zu erkennen waren.

Dieses Freistätter Verbrechen der Bundesrepublik Deutschland ist eines der Schlimmsten, welches an Schutzbefohlenen unter der Aufsichtspflicht des Staates verübt wurde. Auch wenn Freistatt weit weg vom Schuss liegt und der Termin nur 3 Tage zuvor viel zu kurzfristig anberaumt wurde, hielt ich es trotz allem für wichtig, die Kampagne genau dort zu beginnen. Ich rechnete nicht mit Presse oder Opferteilnahme, es ging mir um das Prinzip, dort zu stehen, mit meinem Plakat, wo einst hunderten Minderjährigen die Würde mit Füßen getreten wurde. Es war mir ein Bedürfnis die “ängstlichen Blicke” der Freistätter Passanten zu sehen, die neugierig den Inhalt des Plakates erhaschten und dann erahnend der Verbrechen ihr Gesicht verloren und nur noch schwiegen.

Am “Moorhort” hatte ich diese Möglichkeit wahrgenommen, den Freistättern diesen Spiegel der Wahrheit in das Gesicht zu halten und dieser Bundesrepublik Deutschland zu zeigen, dass diese Opfer nicht ruhen werden, bis Gerechtigkeit widerfährt. Die Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention werden wir Opfer erklimmen und die widerwärtige Fratze der Bundesrepublik in die Öffentlichkeit zerren, bis der letzte Bürger erfahren hat, welcher Dreck und welches Blut an den Händen dieser Bundesregierungen klebt.

alle Fotos aus Freistatt auf PDF- Datei: hier klicken

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Aktuelles vom 25.04.2014 / Termine für PR-Kampagne Sternmarsch KRK

Die Termine für die PR- Kampagne “mit dem letzten Hemd Sternmarsch nach Genf” stehen fest! 

Um die Öffentlichkeit auf die Aktion Sternmarsch für die Rechte aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention aufmerksam zu machen, startet ab kommenden Dienstag eine PR-Kampagne quer durch Deutschland. An den Treffpunkten kann man den Initiator des Sternmarsches persönlich sein “letztes Hemd” mit auf den Weg nach Genf geben, damit dieses dem Komitee der Kinderrechtskonvention mit überreicht werden kann. Bei der Gelegenheit haben Journalisten der Presse aber auch Interessierte die Möglichkeit, den Initiator persönlich kennen zu lernen und Fragen zum Sternmarsch zu stellen.

Immer von 14.00 bis 16.00 Uhr wird Herr Basler an folgenden Orten hierfür anzutreffen sein.

in Freistatt vor dem Haus Moorhort (Stöberkästchen)                                            am Dienstag den 29. April 2014

in Bad-Freienwalde vor dem ehemaligen Durchgangsheim                                    am Mittwoch den 21. Mai 2014

in Eilenburg vor dem ehemaligen Jugendwerkhof                                                  am Samstag den 24. Mai 2014

in Torgau vor der Gedenkstätte GJWH Torgau                                                      am Sonntag den 25. Mai 2014

in Frankfurt am Main vor dem ehemaligen Monikaheim                                          am Freitag den 30. Mai 2014

in Biedenkopf vor dem Jugendheim Staffelberg                                                     am Samstag den 31. Mai 2014

Opfer vor Ort mögen bitte die Regionalpresse auf die Termine aufmerksam machen.

Am 04. Juni geht es dann nach Freiburg um sich am 05. Juni um 13.00 Uhr vor der UNI Freiburg zu treffen, um von dort gemeinsam den Marsch nach Genf zu beginnen. Die knapp 300 km müssen innerhalb von 13 Tagen zu Fuß durch die Schweiz zurückgelegt werden. Auf dem Weg wollen sich Schweizer und Österreicher Teams dem Marsch anschließen. Wer diesen Marsch mitlaufen möchte, der meldet sich bitte vorher bei Herr Basler telefonisch an 069 271 34 731 oder E-Mail basler-photography@t-online.de

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Aktuelles vom 18.04.2014 / Berschwerde an UN in Genf u. New York

Beschwerde von Haasenburgopfer kann Forderung auf Entschädigungsrecht zu internationalen Ansehen verhelfen!

Beschwerde an das UN- Komitee in Genf und New York 

Diese Beschwerde an den Ausschuss des Komitees der UN- Kinderrechtskonvention in Genf, die auch an die Generalversammlung des Mutterhauses der UN- Menschenrechtscharter in New York gerichtet ist, soll von einem in der einstigen Haasenburg GmbH unter Aufsichtspflicht staatlicher Obhut stehenden Minderjährigen Opfers von Menschenrechtsverbrechen eingelegt werden, um sich gegen die Nichteinhaltung der Menschenrechte und Nichterfüllung der Normumsetzung aus den UN- Kinderrechten des Art. 39 KRK zu richten. Entscheidender Inhalt der Beschwerde ist auch das Unterschlagen der Protestnote gegen das diskriminierende 3. Zusatzprotokoll mit seiner Stichtagsreglung, dass die älteren Opfer von dem Individualbeschwerderecht ausschließt.

Es wird auch der Betrug mit der diktierten Hilfsfondslösung an den älteren Opfern offengelegt, weil in Genf bislang nicht bekannt ist, wie es um die Menschenrechte Minderjähriger in Deutschland wirklich steht. Ziel der Beschwerde ist, das Mutterhaus in New York zu bewegen, die Rechte aus Art. 39 mit in die allgemeinen Menschenrechte zu verankern, vor dem jeder Mensch die Möglichkeit besitzt Individualbeschwerde einzulegen. Dann stünde es uns älteren Opfern frei, sich dort wegen fehlender Rechtswege, in denen man Rechte aus Art. 39 der KRK einfordern könnte, zu beschweren.

Ich hoffe mit dieser Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Haasenburgopfern, die sich leise über Facebook anbahnt, diese Beschwerde als Präzedenz- Beschwerde vortragen zu können, um die Internationale von Deutschlands “Machenschaften” mit den Menschenrechten Minderjähriger aufzuhellen. Dafür treffe ich mich noch Ende April in Hamburg mit den Opfern der Haasenburg um den Ablauf und die Inhalte der Beschwerde zu erläutern. Nochmals Dank an die Unterstützer zur Kontaktvermittlung. Dies könnte der Durchbruch im internationalen Ansehen unserer Forderung für 400 000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit sein.

Hier geht’s zum überarbeiteten Entwurf als PDF-Datei: hier klicken

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Aktuelles vom 16.04.2014 / Petition zu Hartz IV Maßnahmen

Petition zur Aussetzung bestimmter Hartz IV Maßnahmen gestellt!

Für die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, wurde heute eine Petition im Bundestag eingereicht, die die Opfer von bestimmten Auflagen und Maßnahmen befreien soll.

Hier gehts zur Petition als PDF-Dokument: hier klicken 

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Aktuelles vom 07.04.2014 / Bundestagspräsident beauftragt Petitionsausschuss

Bundestagspräsident veranlasst Vorfall “Ulli Nissen” vom Petitionsausschuss zu prüfen! 

Heute erhielt ich Post vom Bundestag. Der Bundestagspräsident hat im Vorfall Ulli Nissen die Aufforderung zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit der Bundestagsmitglieder der betreffenden zuständigen Ausschüsse an die Vorsitzende des Petitionsausschuss weitergeleitet. Der Petitionsausschuss ist bereit, meine Vorfallsschilderung im Fall Ulli Nissen per E-Mail vom 14. März 2014 als Petition zu werten und sich der Sache anzunehmen, wenn ich dem Gebot der Schriftlichkeit nachträglich folge leiste. Dies habe ich heute getan. Die Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen wurde damals von mehrere andere Bundestagsabgeordnete gebeten, auf die Fragen zu antworten, die ich mit den Antworten der 625 Professoren der Staatsrechtlehre auf Gemeinsamkeiten vergleichen wollte. Es sollte erforscht werden, ob die Ansichten, in den Sachen der Opferrechte der Heimkinder, von Politikern andere sind, als die von Rechtsgelehrten. Frau Nissen tat die Fragen als Beschwerde ab und degradierte meine Fragen kurzerhand als unsachlich, obwohl Frau Nissen keinerlei fachlichen Bezug zur Sache hatte, da sie nicht den entsprechenden Fachausschüssen angehörte. Daraufhin wandte ich mich an den Bundestagspräsidenten mit der Bitte um Prüfung dieses unangebrachten Handelns seiner Bundestagsmitglieder. Ob der Petitionsausschuss nun gegen seine Bundestagsmitglieder mahnende Worte finden wird, bleibt abzuwarten. Im Innehalten sind wir Opfer ja geübt. Gut jedoch ist, dass der Bundestagspräsident sich nun schon zum zweiten Mal an den Petitionsausschuss gewendet hat und so beide Male den Druck auf die eigentliche Petition zum Gesetzerlass eines Minderjährigen- Opferentschädigungsgesetz erhöhte. Dem Bundestagspräsidenten muss hier wirklich für sein Pflichtbewusstsein gedankt werden.

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Aktuelles vom 02.04.2014 / Ausgrenzung durch Bundestag

Ausgrenzung nimmt überhand!

Opferthema soll nach Meinung des Deutschen Bundestages nicht die Lebenswirklichkeit junger User berühren! 

Lieber Herr Basler,

in den vergangenen Monaten haben Sie das Forum auf mitmischen.de als
Plattform genutzt, um auf ein Ihnen wichtiges Thema aufmerksam zu machen.
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es sich bei mitmischen.de um das
Jugendportal des Bundestages handelt. Das heißt, diese Seite beleuchtet
den Alltag der Abgeordneten, informiert über aktuelle Bundestagsdebatten
und erklärt komplizierte parlamentarische Prozesse auf verständliche Art
und Weise. Mitmischen.de spricht Jugendliche ab 11 Jahren und junge
Erwachsene an und bündelt Themen, die ihre Lebenswirklichkeit betreffen.
In unserem Forum bieten wir jungen Nutzern die Möglichkeit, über diese
Inhalte persönlich zu diskutieren. Es ist nicht vorgesehen, dass
organisierte Interessengruppen oder Initiativen ihre Themen auf dieser
Plattform vorantreiben.
In Anbetracht dessen ist Ihr - zweifellos wichtiges - aber in unseren
Augen für mitmischen.de eher weniger geeignetes Thema, an anderer Stelle
sicherlich besser aufgehoben. Es ist gewiss auch in Ihrem Interesse,
Ihre Beiträge dort zu platzieren, wo politische Entscheidungsträger, die
mit dem Thema vertraut sind, sich informieren.

Ich wünsche Ihnen für Ihr Engagement alles Gute,

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Hoffmann
Deutscher Bundestag
Online-Dienste, Parlamentsfernsehen
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Antwort: Sehr geehrte Frau Hoffmann

User in dem Forum des Bundestages bei mitmischen.de soll es Lebensfremd sein, sich mit der Problematik vertraut zu machen, dass es Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit gibt. Die Platzierung dieses Themas in dem Forum des Bundestages erscheint dem Bundestag daher nicht geeignet. Dem Bundestag scheint nicht klar zu sein, dass gerade der Kampf um bessere Opfer- und Kinderrechte das Thema schlechthin für Minderjährige und Jugendliche sein sollte, womit sich ihre Lebenswirklichkeit real befassen sollte. Denn es sind ihre völkerrechtlich vereinbarten Rechte und Pflichten, nach dem sie ihr Leben ausgestalten sollen, in dem sie ihre Persönlichkeit frei entfalten sollen. Und wie Aktuell die Rechte der Minderjährigen verletzt werden, zeigten die jungen Fälle der Vergangenheit in der Odenwaldschule, die sexuellen Missbrauchsfälle in Ferieneinrichtungen für Minderjährige und die Gewaltanwendung in den Kinderheimen der Hasenburg GmbH. Und ganz speziell stellt sich die Frage brennender denn je, ob Kinder davon Kenntnis haben, dass sie selbst eventuell Eltern haben, denen die Bildung in staatlichen Einrichtungen vorenthalten wurde? Denn diese Kinder leiden heute aktuell an den Folgen der Bildungsvorenthaltung an den Eltern, weil die Eltern finanziell so schlecht gestellt sind, dass Klassenfahrten, Eis-essen, tolle Markenklamotten, ein schöner Sommerurlaub für diese Kinder nicht drin sind. Ich empfinde es daher unerhört davon zu sprechen, dass das Thema der Opfer von Menschenrechtsverbrechen Lebensfremd sei. Ich denke, der Bundestag, dessen Mitglieder zu 95 % aus exquisiten Bildungswegen stammten, nie Leid erlitten, nicht wissend wie Hunger schmeckt, nicht wissend, wie sich Unterdrückung anfühlt, im eigentlichen Sinne das Lebensfremde unserer Gesellschaft sind. Denn der Rest der Gesellschaft weiß, wie das Leben wirklich ist. Wenn das Portal mitmischen.de wirklich geschaffen ist, um Minderjährige für Politik zu begeistern, dann sollte man es den jungen Leuten selbst überlassen, das Thema zu ignorieren oder sich dafür zu interessieren. Das Löschen meines Beitrages jedenfalls, ist nichts anderes als Bevormundung der Minderjährigen.
Trotz allen würde ich gerne auf Ihren Vorschlag zusätzlich zugreifen, an geeigneterer Stelle meine Beiträge zu platzieren, wo politische Entscheidungsträger, die
mit dem Thema vertraut sind, sich informieren. Leider haben Sie mir nicht erwähnt, wo sich diese befinden soll. Ich würde mich freuen wenn sie mir diese Stelle benennen würden. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Robby Basler

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Aktuelles vom 27.03.2014 / Ausgrenzung und Unterdrückung der Meinung

Zur Ausgrenzung aus der Gesellschaft gesellt sich Unterdrückung der Meinungsfreiheit!                           Bundestagsforum löscht Meinung der Opfer! 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robby Basler
An: vorzimmer.puk4@bundestag.de
Gesendet: Donnerstag, 27. März 2014 12:17
Betreff: Beschwerde Mitmischen.de

Sehr geehrte Frau Dr. Maika Jachmann
Diese Beschwerde unter der Rubrik "Bildung" des Forums bei www.mitmischen.de
möchte ich hiermit an Sie richten.

Nachdem ich gestern hier ein Textbeitrag zur Ausgrenzung aus der Gesellschaft veröffentlichte, da ein anderes Forum es durch löschen unterbunden hatte, das Thema der Rechte der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit für wissenschaftliche Zwecke an Studenten zugänglich zu machen, ist heute dieser Bericht darüber auch hier aus diesem Forum vom Betreiber gelöscht. Für die Opfergruppe bedeutet dies, dass sie nicht nur aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden, sondern dass ihnen auch die Möglichkeit genommen wird, die Meinung darüber frei zu äußern, dass die Wahrheit, und dazu gehört auch die Nennung des "anderen Forums" an das Licht kommt. Schließlich handelte es sich nicht um eine Behauptung, da der Hinweis zu der Beweisführung angehangen war und widerum daran der Hinweis, dass sich das beschuldigte "andere Forum" gerne dazu äußern darf. Wenn es einem Forum, des Bundestages, nicht gelingt, den Journalistischen Gepflogenheiten in Sachen Meinungsfreiheit gerecht zu werden, sehe ich hier nicht gerade das Aushängeschild, welches der Bundestag benötigt, um für die Jugend von heute Vertrauen zu erwecken, dass die Freiheitsrechte in der Bundesrepublik gewahrt werden.

Ich perotestiere im Namen aller Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, gegen das Löschen meines Textbeitrages von Mitmischen.de und gebe dem Betreiber hier die Möglichkeit der Stellungnahme.
Den Originaltextbeitrag in seiner hier veröffentlichten Fassung kann derweil unter www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de eingesehen werden, um sich eine freie Meinung darüber zu bilden, ob Mitmischen.de hierbei mit seiner Löschung überzogen gehandelt hat. Im Übrigen sollte man doch aus Respekt vor Verfassern hier im Forum, wenn Textbeiträge gelöscht werden, wenigstens eine Mitteilung an die PN gemacht werden, damit die Verfasser überhaupt bemerken, dass ihre Texte gelöscht wurden. Wie sollen gerade Opfer von Bildungsvorenthaltung sonst reagieren können, bzw. bestehen können, wenn man ihnen nicht die Chance lässt, sich in die Gesellschaft zu integrieren, indem man ihnen unter die Arme greift und ihnen sagt, wenn sie etwas falsch gemacht haben sollten??? Denken Sie bitte darüber mal nach.
beste Grüße
Robby Basler

Impressum von www.mitmischen.de
mitmischen.de - Das Jugendportal des Deutschen Bundestages
Betreiber und Herausgeber
Deutscher Bundestag
Referat PuK 4 - Online-Dienste, Parlamentsfernsehen -
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Aktuelles vom 26.03.2014 / Einladung zum Sternmarsch nach Genf

Alle Vereine zum Sternmarsch eingeladen! 

Mit einem Textbeitrag mit der Bitte zur Veröffentlichung an den Verein der ehemaligen Heimkinder VEH e.V. z. Hd. Frau Dettinger, an die Interessengemeinschaft geschlossener Jugendwerkhof Torgau z. Hd. Frau Beyler, an die UOKG z. Hd. Herr Wagner, an den Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung z. Hd. Frau Wild, an den Ombudsmann Prof. Dr. Peter Schruth, sowie den Damen und Herren der Vereinigung der Nichtregierungsorganisationen zur National Coalition, wurden alle Mitglieder, Mitarbeiter und Unterstützer dieser Organisationen eingeladen, sich an der Aktion „Mit dem letzten Hemd Sternmarsch nach Genf“ für die Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention zu beteiligen. Der Testbeitrag richtet sich aber auch an alle Mitglieder der Vereine von Kinder- und Erziehungsheimen, Betroffenen von anderen staatlich angeordneten Erziehungsmaßnahmen, Betroffenen von Zwangsadoptionen, Opfer sexueller Gewalt sowie aller Opfer- u. Bürgervereinigungen, die sich der Personengruppe der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit zuordnen lassen oder diese unterstützen möchten. Dies gilt insbesondere auch für Vereine die sich auf “Tatspezifischen Merkmalen” wie der Belange der Opfer von sexueller Gewalt, Opfer von körperlicher Gewalt, Opfer von politischer Verfolgung, Opfer von Bildungsvorenthaltung, Opfer von Zwangsarbeit oder aber auch Opfer von Zwangsadoption spezialisiert haben.

Wer meinen Kampf für die Rechte der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit kennt, weiß, dass ich es für ein Fehler halte, wenn sich die Personengruppe der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit in oben aufgeführte Untergruppen aufspaltet, dass es den einzelnen Untergruppen nicht gelingt, tragend mit ihrer speziellen Thematik in der Gesellschaft wirklich durchdringen zu können. Die Gesellschaft begreift es hingegen schneller wenn gesagt wird, “die Menschenrechte sind verletzt“, als wie: “ich wurde Zwangsadoptiert” oder “Opfer von Bildungsvorenthaltung“. Denn bei Benennen von “Tatspezifischen Merkmalen” muss vorrausgesetzt sein, dass die Gesellschaft in der Lage und willens ist zu erkennen, dass dies auch Menschenrechtsverbrechen sind und daraus Rechte entstehen. Sich hierüber den Kopf zu zerbrechen, dafür nimmt sich der Bürger dieser schnelllebigen Gesellschaft keine Zeit. Daher besser die Kernaussage treffen: “Wir sind Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit!” Der Bürger braucht nicht lange nachzudenken und hat es dann auch verstanden, dass daraus Rechte entstehen.

Alles was folgt ist die logische Ableitung auf Anspruch nach Wiedergutmachungsrechten wie nach denen aus Art. 39 der KRK. Daher ist es so wichtig, dass sich alle Opfer von sexueller Gewalt, Opfer von körperlicher Gewalt, Opfer von politischer Verfolgung, Opfer von Bildungsvorenthaltung, Opfer von Zwangsarbeit oder aber auch Opfer von Zwangsadoption sich dem Kampf um die Rechte aus Art. 39 der KRK anschließen. Ich hoffe die Vereine und Mitglieder sowie die Unterstützer verstehen jetzt, warum es so wichtig ist, sich am Sternmarsch nach Genf im Juni zu beteiligen, um für das gemeinsame Recht aus Art. 39 der KRK zu kämpfen.

Wer nicht teilnehmen kann, sollte wenigstens sein “letztes Hemd" mit auf dem Weg geben. Adresse zum Einsenden ist: R. Basler, Heilbronner Str. 2, in 60327 Frankfurt am Main. Und so sollen die Hemden beschriftet sein: siehe Foto

 
Mit solidarischen Grüßen
Robby

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Aktuelles vom 23.03.2014 / Studis Online diskriminiert das Thema der Opfer

Beleg der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung! 
Internetplattform „Studis Online“ hält Studenten das Thema der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit für wissenschaftliche Arbeit vor!

Studis Online ist eine Internetplattform für Studenten und allen die gerne studieren möchten. Die Plattform gibt auch die Möglichkeit, wissenschaftliche Projekte den Studierenden mitzuteilen, damit diese sich daran beteiligen können.
Daher versuchte ich, in Form einer Analyse das Thema der Opfer von Menschenrechtsverbrechen als Projekt vorzustellen. Doch scheint das Thema der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit die Studenten nicht zu interessieren dürfen, weil „Studis Online“ die Textbeiträge sofort löschte, obwohl das Interesse der User in diesem Forum groß war. Die Frage die sich stellt ist jene, ob „Studis Online“ hier eine Selektion von Sachthemen durchführt, also die Studenten indirekt bevormundet, womit sie sich befassen dürfen, weil gewisse Sachthemen einfach durch löschen vorenthalten werden, um sie für Studenten zu verbergen. Da aus den Textbeitrag abzusehen war, dass hier Antworten für die Analyse gesucht werden, wie die Bildungsvorenthaltung an den Opfern auszugleichen sei und welche Nachteile diesen Opfern aus dem Verbrechen entstanden sind, war auch zu erkennen, dass diese Personengruppe der Opfer finanziell so schlecht gestellt ist, dass sie sich keine Beauftragung von Expertisen über Universitätsprofessoren leisten können. Doch wenn es evtl. so ist, dass wissenschaftliche Arbeit davon abhängig gemacht wird, dass diese nur von Professoren durchgeführt werden darf, um auf „Studis Online“ eine Würdigung zu finden, dann werden hier die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit von der Möglichkeit, eigene wissenschaftliche Projekte zu leiten, gesellschaftlich ausgegrenzt, da ihnen die Kontaktaufnahme mit dem Vorstellen des Projektes auf „Studis Online“ genommen ist. Dies würde die Opfer diskriminieren. Schließlich befinden sich unter den Opfern auch jene, die gegen die Prügelstrafe an Schulen rebellierten, die sich gegen politische Einflüsse an Schulen auflehnten, die es mit ihrem Kampf und Risiko ermöglichten, dass das kommunistische System der DDR zusammenfiel um gerade auch den Bildungsweg zum Studieren zu befreien! Viele der heutigen Studenten wissen nicht, welch großes Glück sie haben, frei studieren zu können. Diese Freiheit verdanken die Studenten von heute den Opfern von gestern. „Studis Online“ sollte daher sein unsensibles Handeln überdenken und den Opfern die Möglichkeit geben, Projekte zur Thematik im "Studis Online"- Forum vorstellen zu dürfen.

Anbei die Beweisführung des unsensiblen und diskriminierenden Handelns von „Studis Online“ welches die Studenten in der Auswahl von Sachthemen indirekt bevormundet.
Hier gehts zur PDF- Datei der Beweisführung

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Aktuelles vom 14.03.2014 / Bundestagspräsident um Prüfung gebeten

Ordnungsgerechte Handlungsfähigkeit des Bundestages soll im Fall Ulli Nissen durch Bundestagspräsident Lammert geprüft werden!

z. Hd. Des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert

Hochgeachteter Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert,

Sie erhalten heute dieses Schreiben von mir mit der Bitte um Prüfung, ob sich einzelne Mitglieder des Bundestages unangemessen verhalten, da sie nicht nach den grundgesetzlichen Richtlinien und den politischen Zielen der Bundesrepublik agieren, da ihr Handeln nicht zur Würde des Menschen beiträgt, bzw. Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit nicht in jene rechtliche Phäre hineinbegleitet, die aus der Norm des Artikel 39 der UN- Kinderrechtskonvention geboten ist.

Das fahrlässige Handeln der einzelnen Bundestagsmitglieder so provozierend auf die Opfer wirken kann, dass es nur noch eines Funken benötigt, dass der soziale Rechtsfrieden gefährdet ist, weil ohnehin bereits darüber diskutiert wird, ob die Opfer ein Recht besitzen, vom Notstandsrecht des Art. 20 Abs. 3 gebrauch machen zu dürfen, um den Angriff einzelner Bundestagsmitglieder und Mitglieder der Regierung gegen die demokratische Grundordnung als Verfassungshilfe abzuwehren.

Es ist daher unverantwortlich, in so einem Spannungsfeld fahrlässig Entscheidungen an Dritte zu überlassen, die mit der Materie nicht vertraut sind bzw. ohne Sachverstand handeln. Das Vertrauen dieser Bundestagsmitglieder ist durch dieses Handeln so weit gestört, dass die Opfer nicht mehr daran glauben, dass solche Ausschüsse es mit dieser Arbeitsweise zu Ergebnissen bringen können, die die Interessen der 400 000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit befrieden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bundestag mit Ausschüssen bekleidet ist, die ihre Aufgaben nicht wahr nehmen wollen. Die Verweigerung der Ausschüsse, sich mit den Menschenrechten dieser 400 000 Bürger zu befassen, die in Minderjährigkeit dem größten Verbrechen auf deutschen Boden unterlagen, deren Verantwortung bei der Bundesregierung zu finden ist, verstößt gegen alle Prinzipien von Rechtstaatlichkeit, parlamentarischer Volksvertretung und Völkerrecht.

Im Interesse des Deutschen Volkes, fordere ich Sie Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert dazu auf, die ordnungsgerechte Handlungsfähigkeit Ihres Bundestages zu überprüfen und die Mitglieder des Bundestages, die ihr Vertrauen in dieser Angelegenheit verloren haben, aus den Ausschüssen zu entfernen. Anderenfalls werde ich das Verfassungsgericht mit der Überprüfung verfassungswidriger Handlungen des Bundestages beauftragen.

Ich bitte um zeitnahe Unterrichtung über den Stand der Prüfung.

Hochachtungsvoll

Robby Basle

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rAktuelles vom 13.03.2014 / Aufforderung zur Stellungnahme Bundsetag

Aufforderung zur Stellungnahme zum Sachverhalt der fahrlässigen Überlassung sensibler Sachthemen an Dritte Bundestagsabgeordnete 

Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages,

Sie und weitere Mitglieder des Bundestages, insbesondere der Ausschüsse für Rechts- und Familienangelegenheiten sowie der Kinderkommission erhielten in den Tagen vom 15. Bis 19. Februar 2014 mit E-Mail mein Schreiben “Rechtliches Statement von den Bundestagsabgeordneten erbeten!“, in dem es darum ging, vier Fragen zu beantworten, damit ich Ihre Antwort mit den Antworten von staatsrechtlehrenden Professoren auf inhaltliche Gemeinsamkeiten überprüfen kann.

Am 21. Februar 2014 erhielt ich eine E-Mail der Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen von der SPD-Fraktion, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Schreiben stellvertretend für andere Bundestagsabgeordnete von Frau Nissen als Beschwerde gewertet werde und zur Ministerin Schwesig BMFSFJ weitergeleitet worden sei, da andere Bundestagsabgeordnete sie darum baten.

Mit E-Mail vom 1. März 2014 erklärte ich Frau Nissen, dass es sich nicht um eine Beschwerde handelte, sondern um eine Anfrage, die ich gerne beantwortet wissen wollte, um sie für den Vergleich mit den Antworten der staatsrechtlehrenden Professoren heranziehen zu können. Dabei bat ich um ein persönlichen Gesprächstermin in ihrem Frankfurter Büro.

Mit Antwortschreiben vom 11. März 2014 degradiert Frau Nissen meine Fragen kurzerhand zu „unsachlichen Fragen“ und bleibt der Antworten schuldig. Einen Termin hat sie mir nicht angeboten, obwohl sie am 6. März 2014 ihre erste Bürgersprechstunde in Frankfurt abhielt.

Da die Fragestellung sich auf rechtliche und politische Interessen von Opfern aus Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit bezogen, aus dem größten in Verantwortung der deutschen Regierung liegenden Verbrechen mit über 400 000 zu verzeichnenden Opfern auf deutschen Boden bezogen war, Teile der Fragen sich auf das Notstandsrecht zur Abwehr des Angriffs Einzelner des Bundestages auf die demokratische Grundordnung bezogen, es allerhöchst fahrlässig ist, die Beantwortung meines Schreibens einer dritten Bundestagsabgeordneten zu überlassen, die weder eines der angeschriebenen Ausschüsse beisitzt noch mit der Materie vertraut ist.

Mit dieser Fahrlässigkeit wird ausgedrückt, dass die Mitglieder der Ausschüsse für Fragen der Rechts- und Familienangelegenheiten noch die Mitglieder der Kinderkommission nicht daran interessiert sind, sich für die Belange der Rechte der Kinder und Opfer in Minderjährigkeit auseinander zusetzen. Ich protestiere auf das schärfste gegen solch Fahrlässigkeit und fordere daher Ihre Stellungnahme zu dem Sachverhalt.

Die Bundestagsmitglieder, die die fahrlässige Überlassung der Beantwortung der Fragen an Frau Nissen anvertrauten, haben sich erkennen zu geben, da ich anderenfalls alle Wege einleiten werde, alle Mitglieder der betreffenden Ausschüsse und der Kinderkommission wegen Desinteresse der Aufgabenerfüllung politisch gesteckter Ziele zur Wahrung der Würde der Menschen, ihrer Verantwortung aus den Ausschüssen zu entlassen bzw. auszutauschen. Dieses Schreiben geht gleichzeitig an den Bundestagspräsidenten Lammert mit der Bitte um Prüfung unangemessenen Verhaltens von Bundstagsmitgliedern.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme zeitnah bis zum 10. April 2014.

Hochachtungsvoll

Robby Basler

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Aktuelles vom 12.03.2014 / Leserbrief zum Schriftverkehr mit Ulli Nissen

Ulli Nissen gibt mir wirklich zu denken?

als Leserbrief

Ulli Nissen, ist Bundestagsabgeordnete der SPD aus Frankfurt am Main. Im Zusammenhang mit meiner Initiative der Vergleichsanstellung, ob denn Antworten auf Fragen zu den Rechten der Opfer von Menschenrechtsverbrechen von Bundestagsabgeordneten identisch mit den Antworten von staatsrechtslehrenden Professoren sind, genoss sie das Vertrauen von weiteren Bundestagsabgeordneten, da man sie bat, stellvertretend für einige andere Mitglieder des Bundestages in der Beantwortung des Schreibens an mich heranzutreten. Jedoch anstelle der Beantwortung der Fragen wurde so getan, als wolle ich keine Fragen beantwortet wissen sondern mich nur beschweren, so dass Frau Nissen die angebliche “Beschwerde” zu Händen der zuständigen Ministerin Schwesig BMFSFJ weiterleitete. Nachdem ich Frau Nissen im zweiten Schreiben aufklärte, dass es keine Beschwerde war, sondern eine Fragestellung, die ich beantwortet sehen wollte, degradiert Frau Nissen meine Fragen als “unsachlich” und erklärt kurzerhand, die “Ist-Situation” der Hilfsfondslösung mit Lobgesang auf das “große Interesse” der Opfer an diesem Machwerk des Bundestages. Dabei erkennt sie nicht, dass die 10.000 Opfer, die sich bei den Anlaufstellen meldeten, gerade einmal 2,5 % von den 400.000 Opfern sind, die täglich an ihrer Vergangenheit leiden. Jedem sollte einleuchten, dass selbst 20% erbrachte Leistung in einer zu lösenden Aufgabe nur ein Ungenügend ausgestellt werden kann. Davon ausgehend, dass aber der Durchschnitt von 10.000,- Euro Hilfsleistung, also 5.000,- Euro Hilfsleistung, in etwa nur 1 % von der eigentlich zustehenden Entschädigung für Schäden, z. B. aus der Bildungsvorenthaltung, ausmachen, weil Opfer aus Bildungsvorenthaltung um ca. 450.000,- Euro finanzielle Nachteile erleiden, muss von den 2,5 % erbrachte Leistung nochmals 99 % abgezogen werden, so dass wir bei einer Befriedung der Opferinteressen bei einem Prozentsatz von 0,025 % liegen. Jedoch werden von den 10.000 Interessenten wohl noch ein Drittel abgelehnt so dass am Ende eine Befriedung der Opferinteressen von 0,016 % liegen werden. Applaus an den Bundestag für diese Leistung. Von einem Apfel wäre das nicht einmal der Stiel. Das hätte ich Frau Nissen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutert und bat deshalb Frau Nissen in meinem Schreiben vom 1. März um ein Gesprächstermin in Frankfurt. Einen Termin gab mir Frau Nissen nicht. Hatte Frau Nissen Angst vor kompromittierende Fragen zu den Bundestagsentscheidungen? Denn einen Termin hätte sie auf den 6. März legen können, denn an diesem Tag war ihre erster Bürgersprechstunde. Oder ist Frau Nissen von Bundestagsmitgliedern nur vorgeschoben worden, weil sie von der Materie keine Ahnung hat, weil sie ja eigentlich als Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zu Hause ist? Doch stellt sich dann nicht die Frage danach, wieso angeschriebene Bundestagsmitglieder der Ausschüsse für Familie und Recht sowie der Kinderkommission leichtfertig die Beantwortung der Fragen jemanden überlassen, der mit der Materie überhaupt nicht vertraut ist? Ich für mich ziehe den Schluss daraus, dass die Mitglieder der Bundestagsausschüsse in Sachen Familie und Recht sowie die Kinderkommission nicht daran interessiert sind, sich für die Belange der Rechte der Kinder und Opfer in Minderjährigkeit auseinander zusetzen. Wer so fahrlässig mit den Interessen der Bürger umgeht, gehört nicht in den Bundestag. Auf solche Abgeordnete, können die 400.000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, aus dem größten in Verantwortung der deutschen Regierung liegenden Verbrechen auf deutschen Boden, nicht vertrauen, dass diese Veränderungen an der unzureichenden Rechtslage zur Entschädigung der Opfer herbeiführen. So darf eine Volksvertretung nicht agieren, wenn sie sich wie der deutsche Bundestag die Einhaltung der Menschenwürde als Präambel zum Grundgesetz auf die Fahne geschrieben hat. Ich ermahne hiermit die Bundestagsabgeordneten zu Respekt vor uns Opfern und unserer Interessen als Bürger. Hören sie uns zu, nehmen sich Zeit für uns und treffen gerechte Entscheidungen, die die Normen des Art. 39 der KRK erfüllen. Das ist IHRE Verantwortung an der wir SIE messen.

Robby Basler

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Aktuelles vom 11.03.2014 / Antwort zum Zweiten der Bundestagaabgeordneten

Aufreger des Tages!

Sehr geehrte Frau Nissen, (Bundestagsabgeordnete aus Frankfurt) 

auch Ihre zweite Antwort befriedet mich nicht, auch wenn ich dafür danke.

Ihre Aussage

" Der Deutsche Bundestag hat es angesichts des erlittenen Unrechts in den Erziehungseinrichtungen der DDR für notwendig gehalten, Hilfsangebote..."

Ich kläre Sie hiermit auf, dass kein Opfer "Hilfsangebote" wollte, sondern ein "Recht auf Entschädigung"!

Sie möchten doch Ihre Diäten auch rechtlich gesichert wissen und nicht aus einen Hilfsfonds beziehen wollen?
Die Banken konnten schon nach wenigen Wochen der Kriese ein Rettungsschirm -Gesetz beklatschen und wurden aus keinem Hilfsfonds unterstützt.
Aber die Opfer, deren rechtliche Verantwortung in den Händen der Regierung gelegen war, die sollen nur aus einen Hilfsfonds schöpfen dürfen, wenn Krankenkassen oder Sozialämter die Leistung verweigern. Das stinkt zum Himmel!!!

Ersparen Sie sich daher den Lobgesang auf die "große Interessenslage" der 10.000 Opfer die die Hilfe des wilkürlichen Fonds in Anspruch nehmen. 

Frau Nissen, diesen Opfern hat der Bundestag keine Alternative zur Verfügung gestellt. Gäbe es ein Entschädigungsgesetz würde nicht ein einziges Opfer sich diesen unwürdigen Bedingungen des Hilfsfonds stellen. Ihr Versuch, meine Fragen als unsachlich zu degradieren, scheitert daher schon im Ansatz. Sie versuchen lediglich, den politischen Betrug an die Opfer zu decken.

Diesen Gestank zum Himmel, dessen Misthaufen gehört gelichtet, damit zu Tage getragen wird, dass die Opfer nach Artikel 39 der KRK Anspruch auf ein Entschädigungsgesetz besitzen, ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, dass die Normen aus Art. 39 der KRK erfüllt, dass alle Menschenrechtsverbrechen abdekt und auch für erwachsene Menschen gilt, die als Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden! Das schwöre ich Ihnen.

Hochachtungsvoll

Robby Basler


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Nissen Ulli
An: Robby Basler
Gesendet: Dienstag, 11. März 2014 13:19
Betreff: AW: Heimkinderfonds


Sehr geehrter Herr Basler,



vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 1. März 2014.

Ihre sechs Fragen, die Sie auf Ihre Internetseite gestellt haben, sind unsachlich. Es handelte sich also keinesfalls um ein „Versehen“ oder ein „Missverständnis“, sondern um den Versuch, auf unsachliche Fragen, sachlich zu antworten.

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ (17/6143) von den Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen verabschiedet. Mit diesem Antrag erkennt der Deutsche Bundestag erlittenes Unrecht und Leid an, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Heimen in der DDR wiederfahren ist. Der Deutsche Bundestag bedauert zutiefst das erlittene Unrecht und Leid.

Der Deutsche Bundestag hat es angesichts des erlittenen Unrechts in den Erziehungseinrichtungen der DDR für notwendig gehalten, Hilfsangebote...

(Es folgte der übliche Lobgesang auf die Errungenschaft des Hilfsfonds, den ich uns hier ersparen möchte.) 

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Aktuelles vom 07.03.2014 / Interview mit Initiator des Sternmarsches

Interview mit dem Initiator des Sternmarsches

Wer mehr über meine Person erfahren möchte, kann dies künftig in dem zur Verfügung gestellten Video tun.

Interview mit dem Initiator des letzte Hemden Sternmarsches nach Genf, wo für die Opferrechte aus Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention demonstriert wird. Der Marsch beginnt am 5. Juni in Freiburg und Endet mit einer Veranstaltung in Genf, wo die Hemden im Komitee der Kinderrechtskonvention überreicht werden. Ebenfalls werden Österreicher und Schweizer Opfer sich am Marsch beteiligen. und in Genf zusammen für ihre Rechte kämpfen. Da eine größere Nachfrage besteht, welche Person sich hinter dem Initiator Robby Basler verbirgt, gibt es hier ein Interview, indem Herr Basler aus sein Leben erzählt. Die Moderation führte Manuela Bruder für ihr Studium zur Diplomsoziologin.

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Aktuelles vom 06.03.2014 / Brief an Putin zur russischen Botschaft

Brief an die russische Botschaft.

Hochgeachtetes russisches Volk,

ich wende mich mit einem Brief an den russischen Präsidenten Putin, um Ihnen zu zeigen, dass ich als Menschenrechtsopfer selbst genau weiß, wie sich Menschenrechtsverbrechen anfühlen. Daher kann ich mitfühlen, wie es Ihren Volksangehörigen in der Ukraine gehen könnte, sollten dort ihnen ihre Menschenrechte vorenthalten werden.

Hochgeachteter Präsident Putin,

wir werfen jetzt mal extra für Sie die Völkerrechte über den Haufen und beteiligen uns an dem “alles über den Haufen werfen” dass Ihrer Meinung nach Sie dazu berechtigt, Russischstämmigvolksbürger die in anderen Nationen leben, mal so zu schützen, dass Sie sich einfach dafür Territorium anderer Nationalstaaten vereinnahmen. Die Ukraine ist ein Nationalstaat. Niemand in der Ukraine war daran interessiert Russischstämmigvolksbürger in der Demokratiebewegung der Ukraine auszuschließen.

Wenn in Afrika Russischstämmigvolkbürger in einen Konflikt geraten, wollen Sie dann auch Teilgebiete des Kongo besetzen und annektieren? Wollen Sie zukünftig alle Bürgergruppen, die sich an Russland wenden, so weit “helfen”, dass Sie diese Bürger in den Staaten der Konflikte belassen und dort einfach einmarschieren? Oder wie andere Staatenvertreter für sichere Ausreise sorgen?

Wollen Sie dann behaupten, es wäre gerecht, eine Art Partisanen ohne Nationalitätsbekenntnis würden diese Bürger schützen dürfen, wenn diese nationalitätslosen und parteilosen Kämpfer später vor dem Kriegsgericht stehen um sich der Höchststrafe zu verantworten? Sollten Sie das wirklich steuern, dann denke ich , Sie vergewaltigen die Interessen Russlands für Ihre persönlichen Ideologien. Was würde für russische Bürger daran nachteilig sein, mit ukrainischen Bürgern in Freundschaft sich den Zugang des Mittelmeeres zu teilen?

Oder geht es nicht um Freundschaft, der Nachbarbürger der ehemaligen Sowjetunion? Geht es eventuell vielmehr um Bürger der Ukraine, die vom Kapitalismus zur Ausbeutung herhalten sollen? Sind daher die Interessen so groß, von Europa und Russland gleichermaßen, weil riesige Absatzmärkte sich bieten oder zusammenbrechen? Ist das der Grund, ukrainische Bürger gegeneinander aufzuhetzen, sie zu “Mördern” zu machen, wenn sie sich gegenseitig umbringen, für Interessen des Kapitalismus?

Demokratie Herr Putin, ist in dem Sinn zu verstehen, dass ein Staatsgebilde nur dann aufgelöst werden kann, wenn die Mehrheit des gesamten Staates sich dafür entscheidet oder aber eine Volksgruppe innerhalb des Staates so weit unterdrückt wird, dass die Menschenrechte der Bürger dieser Volksgruppe verletzt werden und diese um Hilfe bittet. Ein Besetzen “nur” auf Verdacht des verletzt- werden- könnens- hin der eigenen Volksgruppe macht den Besetzer eines besetzten annektiertes Gebietes eines anderen Staates zu einem Völkerrechtsverbrecher, weil er dann die Freiheit der vermeintlichen Minderheit des besetzen Gebietes unerlaubt einschränkt. Sie können sich daher niemals als Menschenrechtsretter präsentieren.

Ich bin über Ihre Politik derzeit im Übermaß enttäuscht, dass ich meine Hochachtung der russischen erbrachten Heldentaten innerhalb der russischen Revolution und der Taten der Sowjetarmee überdenken muss. Denn ich bin ein Mensch, der die Achtung vor den Ahnen eigentlich nicht verloren hat. Ich denke, der Stolz eines Russen, liegt nicht im Verrat der Achtung der russischen Geschichte für Machtinteressen kapitalistischer Geldgeier. Der russische Bürger ist vielmehr stolz Russe zu sein, nicht aber russische Majonette zu sein, für einzelne Mogule einen Streit mit dem freundlichsten Nachbarn zu brechen, den die russischen Bürger je hatten.

Darüber Abzustimmen, sich von einem Staate zu einem anderen Staat abzuspalten, bevor eine Wahl zur Staatsführung nach einer Revolution stattgefunden hat, ist einfach nur ungerecht, weil der Ukraine nie die Chance gegeben wird, zu zeigen, wie fair mit dem einstigen Brudervolk innerhalb der Ukraine umgegangen wird. Nur weil sich Ukrainische Bürger in einer Mehrheit einer Europäischen Wirtschaftsform besser aufgehoben sehen könnten, heißt das nicht automatisch, dass Volksminderheiten der Ukraine dadurch um ihre Menschenrechte beeinträchtigt wären. Wenn es Russland so sehr an Menschenrechte liegt, dann sollten die russischen Bürger sich eher in der Angelegenheit der Rechte der Frauen, der Rechte der Homosexuellen, der Rechte der Kinder und der Rechte der Minderheiten innerhalb Russlands stark machen, aber nicht den Treiben der Macht des Geldes folgen, von dem die einfachen Bürger Russlands nichts erben werden, außer das Entsetzen, der einfachen Menschen aus dem Rest der Welt.

Daher appelliere ich an die russischen Bürger, kümmert Euch so um die ukrainischen Interessen, wie Ihr wollt, dass sich die Ukrainer um die russischen Interessen kümmern. Gebt der Ukraine eine Chance zu beweisen, dass sie menschenrechtskonform mit russischen Bürgern in der Ukraine umgehen und sie politisch nicht benachteiligen. Wartet auf die Wahlen! Danach hat jeder das Recht, Kritik an die Ukraine zu üben. Und wenn russische Bürger unterdrückt werden, werde ich als deutscher Bürger der Erste sein, der sich für ihre Menschenrechte stark macht.

Ich liebe das russische Volk, ich liebe aber auch die Menschenrechte und achte die Interessen der Ukraine als Staat. Doch über aller Zerrissenheit meiner Gefühle, über alle Überlegungen kann nur die Weisheit jener Menschen stehen, die die Menschenrechte erschaffen haben. Und Herr Putin, ich glaube nicht, dass Sie sich über diese Weisen und gelehrten Professoren stellen sollten, die diese Menschenrechte geschaffen haben, um Friede auf der Welt zu bringen. Darum sorgen Sie mit Ihrem Einfluss dafür, dass sich die nicht identifizierbaren bewaffneten Truppen zurückziehen und die Verträge zum Zugang zu den Häfen um Sebastopol eingehalten werden, um die freien Wahlen der Ukraine gewähren zu können.

Mein Interesse steht aber vorzugsweise den Opfern von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit zu, da der Konflikt auf der Krim die Medien derzeit so stark beschäftigen, dass das Thema der minderjährigen Opfer von Menschenrechtsverbrechen in das Hintertreffen gerät. Sie geben vor, die Menschenrechte russischer Bürger zu berücksichtigen. Ich mach Sie darauf aufmerksam, sollten russische Bürger zu keiner Zeit in ihren Menschenrechten in der Ukraine verletzt worden sein, Sie verantwortlich sind, dass das Interesse für die Themen der echten Menschenrechtsverbrechen vernachlässigt wurde. Daher zählt jeder Tag der politischen Befriedung in der Ukraine und der Krim.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

In Hochachtung

Robby Basler - Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit

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Aktuelles vom 04.03.2014 / Erwägung auf Antrag Parteiverbotsverfahren

Kein Karnevalsscherz!
In Erwägungsziehung eines Parteiverbotsverfahrens

An die Parteivorstände
der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der GRÜNEN/Bündnis 90, und der LINKEN

Sehr geehrte Parteivorstände.

Ich erwäge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG; §§ 13 Nr. 2; 43 ff. BverfGG zu beantragen....

Hier gehts zum Schreiben an die Parteivorstände als PDF-Datei: hier klicken

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Aktuelles vom 01.03.2014 / Antwort von Bundestagsabgeordnete

Bundestagsabgeordnete baten zu antworten!

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Robby Basler" <basler-photography@t-online.de>
An: "XXXXXXXX" <XXXXXXXXXXXXXXXX>
Gesendet: Samstag, 1. März 2014 12:54
Betreff: Re: Heimkinderfonds


Sehr geehrter Frau XXXXXXXX.

Leider ist mein Anliegen von Ihnen missverstanden worden, da nicht meine
Absicht ist, mich über den Fonds “Heimerziehung der DDR” zu beschweren. Denn
ich habe keine Not mit dem Fonds, da jeder privatrechtliche willkürliche
Fonds Geld verschenken darf wie er es für richtig hält. Ist jedoch eine
Fondslösung nur zu dem Zweck errichtet, Opfer von Menschenrechtsverbrechen
in Minderjährigkeit anstelle eines Entschädigungsrechtes mit einer
Fondslösung zu betrügen, indem gesagt wird, eine rechtliche Lösung sei nicht
machbar obwohl völkerrechtliche Normen dazu verpflichten und auch
grundgesetzlich die Pflicht zur Gewährung von Menschenrechten garantiert
ist, dann besteht durchaus Grund zur Beschwerde.

Mein Anliegen war aber nicht der Grund zur Beschwerde, obwohl diese
berechtigt ist, da bislang kein Cent entschädigt wurde und keinerlei
Rechtsweg für die Opfer geöffnet ist, sogar das Individualbeschwerderecht
vor dem Komitee der Kinderrechtskonvention für Beschwerden dieser Art für
diese Opfer beschnitten wurde.

Mein Anliegen war lediglich, vier einfache Fragen beantwort zu bekommen, um
die Antworten der Bundestagsabgeordneten mit den Antworten der
Staatsrechtlehrer vergleichen zu können.

Da Sie in Frankfurt ansässig sind, bitte ich hiermit um ein persönliches
Gespräch in Ihrem Frankfurter Büro. Bitte teilen Sie mir einen zeitnahen
Termin hierfür mit.

Hochachtungsvoll

Robby Basler



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "XXXXXXXXXXXXX" <XXXXXXXXXXXXX>
An: <basler-photography@t-online.de>
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2014 10:34
Betreff: AW: Heimkinderfonds


Sehr geehrter Herr Basler,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Februar 2014. Verschiedene
Bundestagsabgeordnete haben mich gebeten, Ihnen als Frankfurter
Bundestagsabgeordnete zu antworten.

Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass Sie sich über den Fonds "Heimerziehung
in der DDR" beschweren möchten.

Ich habe dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend angeschrieben und werde Ihnen eine Nachricht zukommen lassen, so
bald sie mir geantwortet hat.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXX

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Aktuelles vom 28.02.2014 / Abhandlung Opfer- Kandidatur zum Bundestag

Abhandlung 
über Opfer des Menschenrechtsverbrechens der Bildungsvorenthaltung und deren realen Chance zur Kandidatur zum Bundestag
 

Im Zusammenhang mit der Frage, ob Opfer von Menschenrechtsverbrechen wie der Bildungsvorenthaltung in Minderjährigkeit die Möglichkeit besitzen, aufgrund fehlender rechtlicher Möglichkeiten auf Entschädigung und der Abwehr des Angriffs auf diese verfassungsmäßige Ordnung, der Achtung der Menschenrechte, vom Notstandsgesetz Art. 20 Abs. 4 GG gebrauch zu machen, ist im Umkehrschluss die Frage danach zu beantworten, ob denn diese Opfer die reale Chance besitzen, durch Mehrheitsverhältnisse im Bundestag rechtliche Bedingungen zu ihren Gunsten im Parlament beschließen zu können, um eben nicht vom Art. 20 Abs. 4 GG gebrauch machen zu müssen?

hier gehts zur Abhandlung als PDF Dokument: hier klicken

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Aktuelles vom 28.02.2014 / Deutsche Bahn zeigt keine Reue

Zwangsarbeit Minderjähriger für Deutsche (Reichs-) Bahn bleibt vom DB-Vorstand ungesühnt! 

Mit schreiben vom 02. Februar 2014 (siehe Beitrag Freifahrtscheine für Sternmarsch...) wurde der Vorstand der Deutschen Bahn gebeten, den Sternmarsch nach Genf für die Rechte minderjähriger Opfer aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention (KRK), mit Freifahrtscheinen zu unterstützen, weil Minderjährige im Zuge der Elektrifizierung der Gleisstrecken der Deutschen Bahn zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden, um die Opfer wirtschaftlich auszubeuten.

Der Vorstand der Deutschen Bahn ging selbst nicht auf das Schreiben ein, entzog sich also der Chance des Reuezeigens und beauftragte die “Deutsche Bahn Stiftung” mit der Beantwortung. Diese Stiftung verwies auf die laufenden Projekte und der Mittelfristigkeit ihrer Planung, insbesondere der Förderung von Kindern und Jugendlichen, so dass der Bitte der Opfer eben nicht entsprochen werden könne.

Weder wurde ein Bedauern des Vorstandes der Deutschen Bahn ausgesprochen, noch sich für die Tat der wirtschaftlichen Ausbeutung Minderjähriger entschuldigt bzw. überhaupt zum Vorwurf Stellung bezogen.

Diesen Zustand der Reuelosigkeit gilt es jetzt zu beenden. Der Zufall wollte es, dass mir in den nächsten Tagen Unterlagen zugespielt werden, wie viel Lohn Bürger der DDR erhielten, die sich an gleicher Wirkungsstätte mit ihrer Arbeitskraft einbrachten. Denn das Ausschachten der Kabelgräben neben der Gleisbette wurde nicht nur von Zwangsarbeitern geleistet, sondern auch von “Freiwilligen”, die z. B. eine Wohnung haben wollten. Denn dann wurde Arbeitsleistung mit Genossenschaftsanteilen für den Wohnraum verrechnet und die Wohnungssuchenden der DDR, bzw. jener “Freiwilligen” Helfer für die Deutsche Reichsbahn bevorzugt bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt.

Die Summe der verrechneten Leistung von Freiwilligen und die Differenz zu dem ausgezahlten “Taschengeld” für die minderjährigen Zwangsarbeitsopfer werden sich durch diese Nachweise berechnen und Beweisen lassen, so dass der Deutschen Bahn dann vor Augen geführt werden kann, welchen finanziellen Schaden sie an den Opfern zu Verantworten haben.

Es darf jetzt schon vermutet werden, dass die von den Opfern gewünschten Freifahrtscheine für den Sternmarsch nach Genf nur ein Bruchteil von dem ausgemacht hätte, was jetzt an moralischer Verantwortung auf die Deutsche Bahn zukommt. Fest steht jedoch schon jetzt, mit diesem Verhalten des Vorstandes der Deutschen Bahn wird dem Image des Unternehmens geschadet. Denn welcher Reisende fährt schon entspannt auf den Schienen der Zwangsarbeit Minderjähriger. Dies sollten die Opfer den Reisenden jetzt vermitteln, um auf die moralische Pflicht der Deutschen Bahn hinzuweisen.

Robby Basler

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Aktuelles vom 18.02.2014 / Antrag auf Sonderveranstaltung der Staatsrechtlehrer

Antrag auf Sonderveranstaltung als dringende Bitte 

Sehr geehrter Prof. Dr. Burgi, sehr geehrter Prof. Dr. Volkmann,
sehr geehrte Prof. Dr. Peters.

Ich wende mich an die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer e.V. mit der dringenden Bitte, sich mit der Frage zu befassen, ob die Verbrechen an den Minderjährigen in Obhut des Staates systematisch und mit Waffengewalt untermauert waren, so dass die durch Sonderausweise ständig identifizierbaren Opfer einem Völkerrechtsverbrechen unterlagen? Wenn dies der Fall sein sollte, muss das Völkerstrafrecht greifen und über die Verjährungsfristen geredet werden, die es im Völkerstrafrecht nicht gibt. Es läuft darauf hinaus zu erkennen, ob eine Kollektivschuld des Staates an die Opfer beglichen werden muss, um letztendlich die Normen aus Artikel 39 der KRK erfüllt zu haben.

Folgende Fragen müssten hierzu beantwortet werden:

I.) Ist ein Konflikt ein Konflikt, wenn mindestens 1000 Opfer zu verzeichnen sind?

II.) Ist Gewalt, die mit zu Waffen zweckentfremdeten tragbaren Gegenständen untermauert ist, in einem Konflikt als bewaffneter Konflikt zu werten?

III.) Ist ein bewaffneter Konflikt, indem die Opfer durch Sonderausweise ständig Identifizierbar sind, als Völkerrechtsverbrechen zu werten?

IV.) Ist ein innerstaatlicher Konflikt, der unter der Gewalt der Staatsmacht gegen eine identifizierbare Gruppe geführt wird, indem organisatorisch Menschenrechte vorenthalten werden, wo Opfer anstelle von Bildung Zwangsarbeit leisten müssen, im Wirtschaftssystem zur Ausbeutung eingebracht werden, systematischen Charakters, so dass von systematischen Unrecht im Fall dieser Opfer gesprochen werden kann?

V.) Kann in seiner Summe von einem systematischen Völkerrechtsverbrechen gesprochen werden, weil es insgesamt über 400.000 Opfer zu verzeichnen gibt?

VI.) Wenn diese Fragen zu bejahen sind, steht den Opfern eine Kollektive Entschädigung zu?

Zu Ihrer Sicht auf die Dinge kann das Urteil vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidend beitragen: Denn das Urteil aus Strassburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Louise O´Keeffe kam genau zur richtigen Zeit. Nach einem Bericht des WDR 5 zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden haben, dass der irische Staat gegen zwei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe: Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht gegen sexuellen Missbrauchs in irischen Schulen zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung. Die nach 15-jährigem Rechtsstreit endlich erfolgreiche Louise O’Keeffe meldete sich im irischen Fernsehen und freute sich: Der Staat sei für die Lehrer in allen irischen Schulen verantwortlich. Das sei ein großartiger Tag für alle jetzigen Schulkinder in Irland.

Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.

Dies kann nur bedeuten, dass für den Petitionsausschuss in Deutschland dieses Urteil richtungsweisend sein muss. Denn ob nun sexueller Missbrauch oder andere Formen von Menschenrechtsverbrechen in Schulen oder Erziehungsheimen begangen wurden, der Staat trägt die Verantwortung und hat Mechanismen zu schaffen, die Verantwortlichen dieser Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Daher meine dringende Bitte an die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer e.V., führen Sie eine Sonderveranstaltung zu dieser Frage und kommen Sie zu einer Meinung, die gerade nicht als Rechtsberatung gewertet werden soll, sondern als aktive Teilhabe eines gesellschaftlichen Prozesses zur Verbesserung der Kinder- und Opferrechte, da hier ein erheblicher Mangel in Sachen Entschädigungsrechte besteht, der die Normen des Artikel 39 der KRK erfüllt.

Für weiterreichende Information nutzen Sie bitte die Homepage www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de

Hochachtungsvoll mit besten Grüßen

Robby Basler

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Aktuelles vom 18.02.2014 / Schriftwechsel mit einem Prof. Dr. Dr. XXXXXXXXXXX

Das könnte auch die anderen Professoren interessieren? 

Sehr geehrter Herr Basler,
auch nach mehrmaliger Lektüre Ihrer Email vom heutigen Tag (siehe Beitrag Aktuelles vom 31.01.2014) ist mir leider nicht ganz klar, 1. worum es exakt geht und 2. inwiefern Sie meine Unterstützung benötigen. Offenbar haben Sie Rechtsfragen, die allerdings nur teilweise in meine Lehr- und Forschungsgebiete fallen. Wenn Sie gleichwohl eine gutachterliche Stellungnahme wünschen, können wir gern einmal klären, was Sie genau wissen möchten, und ich nenne Ihnen dann mein übliches Honorar für den zu erwartenden Aufwand.
Meine Mitverantwortung in der Gesellschaft nehme ich im übrigen durch eine Vielzahl ehrenamtlichen Engagements wahr. Mit meinem juristischen Beruf verdiene ich dagegen mein täglich Brot.
Für eine kurze Rückmeldung auch bezüglich der Frage, wieso Sie gerade mich kontaktieren, wäre ich dankbar,
mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXXX


Sehr geehrter Prof. Dr. Dr. XXXXXXXXXX

Mit Sicherheit engagieren Sie sich Ehrenamtlich für gesellschaftliche Zwecke und dass ist sehr achtenswert, doch denke ich, liegen die Interessen der Gesellschaft in der Frage der Einhaltung der Menschenrechte gerade auch in der Staatsrechtslehre in der Verantwortung der Professoren, die den Lehrstoff des vorhandenen Rechtssystems an die Studierenden Rechtsanwälte und Richter der Zukunft vermitteln.

Ich denke, als Professor hat man die Pflicht, gegen Menschenrechts- verbrecherische- Zustände, wie sie derzeit für diese Opfer bestehen, sich eine Meinung zu bilden, auch wenn man selbst nicht im Völkerrecht fachlich zuhause ist. Es ist doch ersichtlich, dass die Verantwortlichen der Verbrechen sich selbst das Strafmaß bestimmen. Einen willkürlichen Hilfsfonds bereit zu stellen, soll den Opfern genügen.

Wie hätte es ausgesehen, wenn Hitler einen privaten Hilfsfonds für jüdische Bürger eröffnet hätte und keine Entschädigung gezahlt, keine Sühne getan und keine Reue gezeigt hätte? Diese Vorstellung ist doch absurd.

Denn die Menschenrechtscharter entstand doch gerade aus der Asche von Auschwitz. Und die Richter, Anwälte und Staatsrechtslehrenden des dritten Reichs hatten gerade in der jungen Demokratie erheblich jeder für sich mit seinem Gewissen in das Reine zu kommen, die Verantwortung der Vergangenheit in eine neue Verantwortung der Zukunft zu legen, dass Passivität in einem verbrecherischen System sich nicht wiederholen darf.

Es ist nicht schwer auf meine vier Frage zu antworten. Die ersten drei Fragen ließen sich mit ja oder nein beantworten. Die vierte Frage stellte ich, um der führenden Köpfe in der Staatsrechtslehre genau o.g. Verantwortung der Zukunft wachzurütteln. Denn es geht um nichts weniger als zu erkennen, ob die Opfer das Recht besitzen, ihre menschenrechtlichen Defizite, notfalls mit Gewalt zu erkämpfen. Denn ich denke, das die Lösung des Problems ein politisches ist. Nämlich die Schaffung eines Entschädigungsgesetzes. Aber die Politik spielt den Ball zum Rechtlichen und sagt, das Recht eröffnet dafür keine Möglichkeit. Und die Rechtsgelehrten möchten sich nun enthalten und sagen, politische Entscheidungen gehen uns nichts an? Wir lehren nur das was uns das politische System an geltendes Recht vorgibt? Was ist, wenn die Politik sich entscheidet, die Gesetze des dritten Reichs wieder für gültig zu erklären? Sind Sie dann auch bereit, den Studenten diesen Lehrstoff zu vermitteln?

Wie furchtbar muss es für Richter sein, in den Rehabilitierungskammern zu sitzen, zehntausende Anträge auf Rehabilitierung abzulehnen und doch von all den Menschenrechtsverbrechen in den Heimen der Obhut des Staates zu erfahren? Wissend dass diesen Opfern sich kein anderer Rechtsweg öffnet? Ihre Studenten sind es, die diese Kammern in Zukunft besetzen werden. Fragen Sie bitte Ihre Studenten, ob sie das geltende Recht, dass dem Unrecht zum Siege verhilft, künftig so sprechen möchten? Möchten sich Ihre Studenten einem System zum Diener machen, dass Menschen zweiter Klasse schafft, dass Menschenrechtsverbrechen begeht, ohne sich dafür zu verantworten?

Diese vierte Frage ist also der Kern meines Anliegens an “ausgerechnet” Sie und weitere 624 Staatsrechtlehrenden Professoren und Doktoren. Sie sind in dem Kreis der Ausgewählten, weil sie Mitglied im Verein der Staatsrechtlehrer sind. Ich denke, diese Vereinigung kann dazu beitragen, über meinen Anstoß eine Debatte zur Verbesserung der Kinder- und Opferrechte zu eröffnen. Und wenn denn dann die Politiker an Sie treten, um wissenschaftlich rechtliche Meinung einzuholen, dann sind sie bereits gewappnet, die Antwort zu liefern, die die Kinder- und Opferrechte stärkt oder so schwach belässt, wie sie derzeit sind. Das war mein einzigster Beweggrund, warum ich an Sie herangetreten bin.

Diese vierte Frage können Sie nun so beantworten, in dem Sie die Antwort so formulieren, den Wiederstand aufzuhalten oder nicht aufzuhalten, weil er Sinn macht oder kein Sinn macht. Doch bedenken Sie dabei, dass so manches Recht durch einen revolutionären Akt zum Durchbruch verholfen wurde und dass die Veränderung im Recht immer fortwehrt, wie es gerade das Menschenrecht und die völkerrechtlichen Verträge beweisen. Wir Opfer sind keine Rechtsgelehrten. Wer wenn nicht Sie, kann uns von dem Vorhaben des Widerstandes gegen das von uns empfundene Unrecht aufhalten? Ihre Honoraransprüche für Ihre Meinung, die gerade nicht als Rechtsberatung gewertet werden soll, sondern als aktive Teilhabe gesellschaftlicher Prozesse, sind demzufolge die Gewinne des Rechtsfriedens in der Gesellschaft, der durch Ihre Meinung erhalten werden kann. Und das ist doch wirklich für uns ALLE der schönste Lohn.

Ich freue mich jetzt auf Ihre Meinung und verbleibe mit den allerbesten Grüßen aus Frankfurt am Main

Robby Basler-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: XXXXXXXXXXXXXX
An: Robby Basler
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2014 12:11
Betreff: Re: Ihr Doktorgrad für Staatsrecht

Sehr geehrter Herr Basler,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich kann Ihr Anliegen nunmehr nachvollziehen.
Sie haben mich um Rat und Einschätzung gebeten. Ich möchte der Bitte nachkommen, allerdings vielleicht auf etwas andere Weise als Ihnen das vorschwebt. Bitte sehen Sie mir meine vielleicht allzu deutlichen Worte nach.
Offen gestanden habe ich den Eindruck, dass Sie Ihr Anliegen zwar mit beachtenswertem Einsatz verfolgen; Ihre Argumentation erweist sich aber aus meiner Sicht als problematisch, weil nicht hinreichend sachlich. Wenn es Ihnen tatsächlich um den Erfolg in der Sache zu tun ist, kann ich nur dazu raten, vor allem von Vergleichen mit dem Dritten Reich Abstand zu nehmen.
Auch eine ungefragte Kontaktaufnahme mit nahezu allen Mitgliedern der Staatsrechtslehrervereinigung wird Ihnen nichts weiter eintragen als den Eindruck eines Querulanten. Haben Sie vorher einmal recherchiert, wo ich tätig bin und wen ich unterrichte? Meine Studierenden werden Polizei- und Verwaltungsbeamte - niemand davon wird in einer Rehabilitierungskammer tätig sein. Es wäre sinnvoller gewesen, nach sorgsamer Recherche einzelne Kollegen anzuschreiben, die sich im Kern mit Ihrer Thematik befassen. Lassen Sie mich raten: Von den 625 angeschriebenen wird Ihnen nur eine Handvoll antworten, die meisten davon wahrscheinlich nicht unbedingt freundlich. Der Großteil wird Ihre Anfrage löschen - nicht aus mangelndem Verantwortungsbewusstsein, sondern weil die Art und Weise Ihres Herantretens schlicht recht ungeschickt ist. Ihrer Sache ist mit derartigen „Rundumschlägen" in keiner Weise gedient.
In der Sache: Mit mir sind Sie zufällig (!) an einen Experten für das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG geraten; ich habe zum Thema „Wehrhafte Demokratie“ publiziert und einen wissenschaftlichen Lexikonbeitrag zum Widerstandsrecht verfasst. Ich kann aus rechtlicher Sicht zu Ihren Vorhaben nur sagen, dass Sie sich schlichtweg nicht auf Art. 20 Abs. 4 GG werden berufen können. Dieses absolute Ausnahmerecht ist nur dann von der Verfassung eingeräumt, wenn jemand es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung in Art. 20 Abs. 3 GG zu beseitigen. Es geht um ein aktives Wirken gegen den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Einzelne Verstöße seitens der staatlichen Gewalt aktivieren das Recht auf effektiven Rechtsschutz in Art. 19 Abs. 4 GG, nicht aber das Widerstandsrecht. Deshalb kann Ihre Frage 4 nur mit absoluter Sicherheit mit „nein“ beantwortet werden. Ich rate dazu, von diesem Argumentationstopos Abstand zu nehmen.
Fragen 1 - 3 sind keine Rechtsfragen!
Fragen 1 und 2 kann ich nicht „einfach“ beantworten. Es handelt sich um Ausübungen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts (Frage 1) bzw. des Rechts auf politische Einflussnahme (Frage 2), deren Erfolgsaussichten ich nicht zu beurteilen vermag.
Für Frage 3 gilt dasselbe - zudem: wie wollen Sie denn so etwas organisieren?
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXXXXXXXXX


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robby Basler
An: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2014 14:55
Betreff: Re: Ihr Doktorgrad für Staatsrecht




Sehr geehrter Prof Dr. Dr. XXXXXXXXXXXXXXXXXX

Recht herzlichen Dank für Ihre Meinung die ich gerne den Opfern veröffentliche.

Natürlich wäre der Idealfall gewesen, von den 625 Staatsrechtlehrenden sich jene zu recherchieren, die sich mit Opfer- und Völkerrecht auskennen. Jedoch erlaubt die Eile in der ich stehe, weder Rücksicht auf das Empfinden der Professoren und Doktoren zu nehmen, weil sie sich von meinem ungeschickten Herantreten belästigt fühlen könnten, noch Rücksicht auf Empfindungen jüdischer Bürger zu nehmen, weil sie denken könnten, dass ein Verbrechen wie das an ihrem Volke begangene, nicht zum Vergleich mit anderen Menschenrechtverbrechen herangezogen werden darf. Ich denke, in Anbetracht der Tatsache, dass von den 400.000 Opfern monatlich ca. 1.100 Opfer sterben, möge man mir verzeihen, nicht auf die Empfindungen Rücksicht genommen zu haben. Natürlich bedaure ich, dass sich mir kein anderer Weg bietet. Ich habe sogar im Gegenteil, bevor ich Ihre Argumentation zu lesen bekam, mich an den Zentralrat der Juden in Deutschland gewandt und auch ihn um seine Meinung gebeten.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robby Basler
An: info@zentralratdjuden.de
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2014 12:12
Betreff: z.Hd. Dr. Grauman Fw: Ihr Doktorgrad für Staatsrecht

Zur Kopie an den Zentralrat der Juden in Deutschland
z. Hd. Dr. Dieter Graumann
Der Schriftwechsel geht zu Ihren Händen in der Hoffnung, dass sich der Zentralrat der Juden nicht als passiver Beobachter in der Angelegenheit der Defizite von Menschenrechten von Bürgern aus staatlicher Obhut der Nachkriegsjahre stellt, sondern aktiv im Kampf für die Menschenrechte tätig wird und sich ebenfalls eine Meinung bildet. Die Entstehung der Menschenrechte sind dem Leid des Jüdischen Volkes geschuldet. Daher macht es gerade wegen der Achtung und Gedenken an die jüdischen Opfer Sinn, als Zentralrat der Juden in Deutschland hierzu Stellung zu beziehen. Denn Ihre Kinder ertragen die selben Gesetze wie alle anderen Kinder Deutschlands. Ich will Sie nicht drängen, aber darüber nachzudenken macht meiner Meinung nach wirklich Sinn. /Ende der Nachricht/

Ich stehe nicht in Erwartung 625 Antworten zu bekommen. Doch es ist leider so, dass ich es nicht hinnehmen kann, zuzusehen, wie diese Opfer sterben, ohne vorher ihre Würde widererlangt zu haben. Diese Opfer, haben wirklich alles versucht, auch über Art 19 Abs.4 GG. Doch gerade deswegen wurde ja offensichtlich, keinen geeigneten Rechtsweg vorzufinden, der mit Art. 39 der KRK harmonisiert. Denn weder das SGB, das OEG oder das St.Reha.G eignen sich zum Wiedererlangen der Würde z.B. beim Menschenrechtsverbrechen der Bildungsvorenthaltung. Und wenn kein Rechtsweg vorhanden ist, ist damit auch Art. 19 des GG für diese Opfer nur ein Witz. Also wie bitte sollen diese Opfer zu ihren Rechten kommen? Mit freundlichen Briefen an Parteien, die selbst die Verantwortung der Verbrechen zu tragen hätten, doch wohl ganz bestimmt nicht. Und ich denke nicht, dass die Gesellschaft das Recht besitzt, Bürgern die Bildung zu verweigern und dann von diesen Bürgern zu verlangen, gebildet genug zu sein um politische Mehrheiten zu erlangen. Ich denke auch nicht, dass die Gesellschaft das Recht besitzt, die Menschenrechtsverbrechen ungesühnt zu lassen. Daher denke ich, hat die Gesellschaft auch nicht das Recht, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverbrechen bzw. sogar Völkerrechtsverbrechen vor einem evtl. Widerstand der Opfer zu schützen. Denn ein Angriff auf die Würde des Menschen steht einem Angriff auf die demokratische Grundordnung bzw. die verfassungsmäßige Ordnung nichts nach. Was nützt den Menschen die verfassungsmäßige Ordnung wenn sie in ihr ohne Würde als Menschen zweiter Klasse leben sollen? Nichts. Daher kann ich Ihre Meinung nicht teilen.

Hochachtungsvoll mit besten Grüßen
Robby Basler

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: XXXXXXXXXXXXXXXXX
An: Robby Basler
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2014 15:43
Betreff: Re: Ihr Doktorgrad für Staatsrecht

Sehr geehrter Herr Basler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dass Sie meine Meinung nicht teilen, steht Ihnen selbstredend frei. In juristischen Fragen dieser Art wird man ohnehin selten auf "gefestigtes Gelände" treten können. Sie haben mich um eine Stellungnahme gebeten, und diese habe ich Ihnen zukommen lassen. Wie Sie mit der rechtlichen Information umgehen, ist selbstverständlich Ihre Sache.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXXX

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robby Basler
An: XXXXXXXXXXXXXXX
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2014 16:03
Betreff: Re: Ihr Doktorgrad für Staatsrecht

Sehr geehrter Prof. Dr. Dr. XXXXXXXXXXXXXXXX,
nochmals großen Dank für die Kommunikation. Ja Sie haben Recht, in juristischen Fragen dieser Art tritt man selten auf "gefestigtes Gelände". Aber genau darum geht es mir, dieses Heute und Jetzt, ohne Aufschub darüber zu reden, wie wir dieses "Gelände" befestigen. In diesem Handeln sehe ich die einzigste Chance für die Opfer, zu einer gerechten Lösung und Entschädigung zu gelangen. Dank Ihrer Kommunikationsbereitschaft können das nun auch andere Opfer, Professoren, Doktoren und Politiker oder Bürger eventuell besser nachvollziehen. Herzlichen Dank also nochmals.
Hochachtungsvoll
Robby Basler

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Aktuelles vom 16.02.2014 / Erklärung an die Vereinten Nationen

Erklärung an die Vereinten Nationen 

zu Händen der Botschafter der UN und den Vertretern des Komitees der UN-Kinderrechtskonvention


Hochgeehrte Botschafter der Vereinten Nationen und Vertreter des Komitees der Kinderrechtskonvention, erhört uns ehemaligen Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit und schaut heute nach Genf! Denn hier stehen wir ehemaligen Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit in internationaler Geschlossenheit und fordern mit unseren symbolischen “letzten Hemden” von den Vereinten Nationen solche Rechte, wie sie in Artikel 39 der Kinderrechtskonvention KRK formuliert sind!...

[Diese Erklärung wird an der Abschlussveranstaltung des Sternmarsches nach Genf mit dem "letzten Hemd" für die Rechte aus Artikel 39 der KRK an die Verttreter der UN übergeben. Vorab wird die Erklärung in englischer Übersetzung nach Genf und NewYork zum UN-Komitee geschickt.]

Hier gehts zur Erklärung als PDF-Datei: hier klicken 

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Aktuelles vom 15.02.2014 / Brief an Ministerin Schwesig vom BMFSFJ

Zustandsanfrage zur Gesetzesprüfung der Verträglichkeit zu den Kinderrechten!

Brief an Ministerin Manuela Schwesig BMFSFJ

Sehr geehrte Bundesministerin Schwesig.

Bei Ihrem Amtsantritt im Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend konnten Sie eventuell nicht wissen, welchen Scherbenhaufen Ihnen da Ihre Vorgänger hinterlassen haben. Die Rede ist hier von der Hilfsfondslösung für Opfer von Menschenrechtsverbrechen in staatlicher Obhut, die auf undemokratische Art und Weise zustande kam und Anstelle von Normerfüllungspflichten zum Artikel 39 der Kinderrechtskonvention steht....

Hier gehts zum Brief als PDF-Dokument: hier klicken 

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Aktuelles vom 15.02.2014 / Fragen an die Bundestagsabgeordneten

Rechtliches Statement von den Bundestagsabgeordneten erbeten!

Werte Bundestagsabgeordnete.

Dieses an Sie gerichtete Schreiben ist Bestandteil einer Aufgabenlösung zur Frage nach der Wahrheit, einer Wahrheit, die der deutschen Gesellschaft vor Augen geführt werden soll, ob das Handeln der Abgeordneten des Parlaments mit den wissenschaftlichen Argumentationen von über 625 deutschen Staatsrechtslehrern harmonisiert oder im krassen Gegensatz steht.

Sollte das Handeln der Bundestagsabgeordneten im krassen Gegensatz zu der Argumentation der deutschen Staatsrechtslehrer stehen, wollen wir Antworten finden, ob Abgeordnete des Parlaments sich aus purer Selbstüberschätzung über wissenschaftlich fundierte Argumentation führender deutscher Professoren stellen oder ob es Dummheit oder Unerfahrenheit ist, die dann zum tragen kommt.

Da in Zukunft Lösungen zur Frage der Entschädigung von Opfern aus Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit vom Petitionsausschuss des Bundestages bzw. vom Parlament gefunden werden müssen, soll die deutsche Gesellschaft bitte schon im Vorfeld erfahren, wohin die Reise der Rechte Minderjähriger geht. Dies vorab zu erfahren, dieses Recht besitzt die Gesellschaft, da es ihre Kinder sind, die unter den bisherigen mangelnden Entschädigungsrechten leiden. Hierfür haben wir vier Fragen beigefügt, die sie uns bitte bis 15. März 2014 beantworten möchten.

Gleiche vier Fragen gingen zuvor an die 625 führenden Professoren der deutschen Staatsrechtslehrer. Die Ergebnisse bzw. die Antworten, ob es Harmonie oder krassen Gegensatz gibt, geben wir dann öffentlich auf www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de bekannt, um der Gesellschaft aufzuzeigen, wie der Stand der Dinge ist, wie die führenden Köpfe aus Politik und Staatsrechtslehre der deutschen Gesellschaft mit Opfern von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit umgehen wollen.

Diesbezüglich weisen wir auch darauf hin, dass die Opfer sich daher auch an die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer e.V. gewendet haben, sich mit der Frage zu befassen, ob die Verbrechen an den Minderjährigen in Obhut des Staates systematisch und mit Waffengewalt untermauert waren, so dass die durch Sonderausweise ständig identifizierbaren Opfer einem Völkerrechtsverbrechen unterlagen? Wenn dies der Fall sein sollte, muss das Völkerstrafrecht greifen und über die Verjährungsfristen geredet werden, die es im Völkerstrafrecht nicht gibt. Es läuft darauf hinaus zu erkennen, ob eine Kollektivschuld des Staates an die Opfer beglichen werden muss, um letztendlich die Normen aus Artikel 39 der KRK erfüllt zu haben.

Zu Ihrer Sicht auf die Dinge kann das Urteil vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidend beitragen: Denn das Urteil aus Strassburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Louise O´Keeffe kam genau zur richtigen Zeit. Nach einem Bericht des WDR 5 zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden haben, dass der irische Staat gegen zwei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe: Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht gegen sexuellen Missbrauchs in irischen Schulen zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung. Die nach 15-jährigem Rechtsstreit endlich erfolgreiche Louise O’Keeffe meldete sich im irischen Fernsehen und freute sich: Der Staat sei für die Lehrer in allen irischen Schulen verantwortlich. Das sei ein großartiger Tag für alle jetzigen Schulkinder in Irland.

Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.

Dies kann nur bedeuten, dass für den Petitionsausschuss in Deutschland dieses Urteil richtungsweisend sein muss. Denn ob nun sexueller Missbrauch oder andere Formen von Menschenrechtsverbrechen in Schulen oder Erziehungsheimen begangen wurden, der Staat trägt die Verantwortung und hat Mechanismen zu schaffen, die Verantwortlichen dieser Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Doch nun werte Bundestagsabgeordnete, möchten wir Ihnen das Schreiben an die Professoren und Doktoren der deutschen Staatsrechtslehre nicht länger vorenthalten, dass nun auch Sie bitte beantworten sollen. Hier das Einleitungsschreiben mit den vier Fragen.

Siehe Beitrag unter Aktuelles vom 31.01.2014

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Aktuelles vom 12.02.2014 / Urteil Europäischen Gerichtshofs u. KRK 

Große Dinge tun sich auf!                       Hoffnung für Opfer darf nun wirklich wachsen.

Nach Protesten der Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit und der Ankündigung des Sternmarsches nach Genf für die Rechte aus Art. 39 der UN-Kinderrechtskonvention KRK löste sich die National Coalition von der Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ. In einer Presseverlautbarung des AGJ vom 27. 01.2014 heißt es nun, „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition betont, dass ihr die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern ein zentrales Anliegen ist. Sie werde jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob es mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehe.“ Die Opfer werden jetzt Frau Ministerin Manuela Schwesig des dafür verantwortlichen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ hinterfragen, welche Gesetze bis zum heutigen Tag überprüft wurden und ob die Priorität auf das SGB, das OEG und das St.Reha.G. gelegt wurde, weil dies die Brennpunkte der Normenkollision mit Artikel 39 der KRK derzeit in der Frage der Entschädigung der Opfer darstellen.

Spätestens nach der öffentliche Schelte der Vereinten Nationen von der Kommissari des KRK- Komitees gegen den Heiligen Stuhl wegen der sexuellen Missbrauchsfälle, muss auch den Regierungen klar sein, dass die Kinderrechtskonvention keine Alibiveranstaltung ist, sondern innerstaatlich umgesetzt gehört. Der Protest der Opfer für ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz ist auch im Bundestag erhört worden. Der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert persönlich übergab die weiterreichende Protestnote dem Petitionsausschuss des Bundestages, der sich nun mit der Frage gerechter Entschädigung zu befassen hat.

Da kommt das Urteil aus Strassburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Louise O´Keeffe genau zur richtigen Zeit. Nach einem Bericht des WDR 5 zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befunden haben, dass der irische Staat gegen zwei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe: Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht gegen sexuellen Missbrauchs in irischen Schulen zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung. Die nach 15-jährigem Rechtsstreit endlich erfolgreiche Louise O’Keeffe meldete sich im irischen Fernsehen und freute sich: Der Staat sei für die Lehrer in allen irischen Schulen verantwortlich. Das sei ein großartiger Tag für alle jetzigen Schulkinder in Irland.

Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.

Dies kann nur bedeuten, dass für den Petitionsausschuss in Deutschland dieses Urteil richtungsweisend sein muss. Denn ob nun sexueller Missbrauch oder andere Formen von Menschenrechtsverbrechen in Schulen oder Erziehungsheimen begangen wurden, der Staat trägt die Verantwortung und hat Mechanismen zu schaffen, die Verantwortlichen dieser Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Opfer werden sich daher auch an die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer e.V. wenden, sich mit der Frage zu befassen, ob die Verbrechen systematisch und mit Waffengewalt untermauert waren, so dass die ständig identifizierbaren Opfer einem Völkerrechtsverbrechen unterlagen? Wenn dies der Fall sein sollte, muss das Völkerstrafrecht greifen und über die Verjährungsfristen geredet werden, die es im Völkerstrafrecht nicht gibt. Es läuft darauf hinaus zu erkennen, ob eine Kollektivschuld des Staates an die Opfer beglichen werden muss, um letztendlich die Normen aus Artikel 39 der KRK erfüllt zu haben.

Hierfür wird der Sternmarsch nach Genf den vorläufigen Höhepunkt setzen, der Öffentlichkeit aber auch den Regierungen klar zu machen, dass wir auf dieses Recht bestehen. In der ersten Bilanz kann gesagt werden, dass die Schweiz, Österreich und Deutschland sich definitiv am Marsch beteiligen. Koordinierungsstellen dafür sind eingerichtet. Für Frankreich und Italien werden die Aufrufe zur Teilnahme und die Erklärung zu Art. 39 der KRK in den entsprechenden Sprachen übersetzt und in deren Internet gestellt. In der Schweiz und Deutschland sind erste “letzte Hemden” eingetroffen. Der sich am Marsch beteiligende älteste Teilnehmer ist über 80 Jahre alt und das weit entfernteste Hemd bisher kam aus Bongkok in Thailand.

Es ist also zu erkennen, dass sich Dinge auftun, die uns Hoffnung schöpfen lassen. Allen Helfern und Unterstützern schon jetzt Dank dafür. Doch nochmals aber die Bitte an alle Opfer, beteiligt Euch an dieser wichtigen Aktion. Sendet Eure “letzten Hemden” für Art. 39 an eine der Koordinierungsstellen.

lg. robby

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Aktuelles vom 10.02.2014 / Sternmarsch Koordinierungsstelle Österreich

Koordinierungsstelle für Österreich eingerichtet! Sternmarsch aus Österreich kann nun beginnen.

Hallo Christine, die "letzten Hemden" nehmen wir, die am Sternmarsch teilnehmen, von Jenen, die am Sternmarsch nicht teilnehmen können, weil sie zu alt, zu schwach, zu krank sind, mit. Dafür brauchen wir eine österreichische Adresse, wohin die österreichischen Hemden geschickt werden können, damit wir sie z.B. aus Österreich (Tirol) mitnehmen. Jedes Hemd das wir mitnehmen, symbolisiert ein Opfer, dessen Meinung durch das Hemd vertreten wird, weil es selbst nicht anwesend sein kann. Deswegen sollen dort die Namen auf der Vorderseite des Hemdes beschriftet werden und auf der Rückseite, ..." für Art. 39 der KRK" beschriftet werden. Wichtig: hierfür siehe Beitrag "Aktuelles vom 14.01.2014 unter www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de

Dem Walo schicke ich diese E-Mail auch. Ich sollte jetzt von Euch beiden in Erfahrung bringen, in wieweit der territoriale Rahmen "Tirol" für eine Koordinationsstelle Österreich dienen kann oder nicht dienen kann. In Deutschland wäre es kein Problem, in Bayern eine Koordinationsstelle für alle deutschen Opfer bereit zu stellen. Gibt es denn zwischen Tiroler Opfern und Österreichischen Opfern Unterschiede? Wir kämpfen doch nicht um nationalen Stolz, sondern um die Gleichbehandlung aller Menschen der Nationen in der Würde des Menschen. Die Menschenrechte machen keinen Unterschied zwischen Osterreichern, Tirolern, Deutschen, Italienern, Ungarn, Bayern Dir und mir. Hätte denn ein Wiener Opfer ein Problem damit, sein Hemd an eine Tiroler Adresse innerhalb Österreichs zu schicken? Dann denke ich, hat dieses Opfer unseren Kampf nicht verstanden.

So lange uns Opfern die Würde des Menschen nicht wiederhergestellt ist, so lange gehen nationale Gegebenheiten uns eigentlich nichts an. Denn das sind Sorgen der Menschen erster Klasse, jener Menschen, die in Würde leben. Wir, so lange man uns Art. 39 der KRK vorenthält, sind nur Menschen zweiter Klasse. Unsere Würde wurde uns in Kindheit genommen, und bis heute verweigert, wiederherzustellen. Unsere Sorge kann nicht sein, ob Tirol, Bayern oder der Kosovo unabhängig sein sollte. Unsere Sorge muss sein, wie wir wieder zu Menschen erster Klasse werden! Die Antwort liefert Artikel 39 der Kinderrechtskonvention. Sie beschreibt, wie die Regierungen dafür Sorge zu tragen haben. Nur um dieses Recht kämpfen wir, um nichts weiter! Ich bin mir sicher, dass wir das in Deutschland, in der Schweiz, in Österreich, in Italien und in Frankreich alle gleich verstehen und nachvollziehen können, wenn man es uns verständlich erklärt.

Daher liebe Christine und lieber Walo, nichts über das Knie brechen. Wir haben vier Monate Zeit, den Österreichischen Opfern zu erklären, welches gemeinsame Anliegen, der Wiedererlangung der Würde, wir Opfer in Europa haben. Ihr könnt nicht wissen, wie stolz ich auf Euch bin, dass Ihr Eurem Verstand gefolgt seit, der Lisa zuzuhören und diese wichtige Aufgabe bereit wart, spontan zu übernehmen. Es ist selbstverständlich, dass bei solch großen Projekt Fragen auftauchen oder Missverständnisse entstehen. Ich bitte Euch Beide, immer wenn Ihr denkt, nicht sicher zu sein, alles verstanden zu haben, dann einfach noch mal zu hinterfragen, wieso- warum- weshalb. Nur wenn Ihr Zwei Euch sicher fühlt, in dem was Ihr für den Sternmarsch beitragt, kann er auch von den österreicherischen Teilnehmern mit einem gutem Gefühl getragen werden.

Ich habe kein Schulabschluss, bin kein Anwalt, kein Professor - auch kein Neunmalkluger oder Wahrsager. Ich bin Opfer wie Ihr. Wenn ich das schaffe, mir ein Bild meiner Menschenrechte zu machen, dann schafft Ihr das auch. Und wenn ich es schaffe, meine Meinung mit Italienischen, Schweizern, Französischen oder Polnischen Menschen zu teilen, dann schaffen das Österreicher auch zusammen mit Tirolern. Ich bin mir sicher das Ihr das schafft. lg. Robby

Lieber Robby

Wir machen mit und Wien ist auch dabei! Auch ich hatte keine Ausbildung. Ein gesunder Menschenverstand ist mehr wert, als jede Ausbildung und dieses Projekt ist super. Herzliche Grüße Christine

Die Adresse der Österreichischen Koordinationsstelle zum Einsenden der letzten Hemden ist:

Christine Jung                                                                                              Kirchstrasse 18                                                                                                       6410 Telfs Tirol                                                                                     jung.christine1@gmail.com                                                                                             Tel. 06803107271 in Österreich

Zur Erklärung, wie die Aktion “letzte Hemden” funktioniert, seht Euch bitte den Beitrag "Aktuelles vom 14.01.2014“ an.

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Aktuelles vom 06.02.2014 / Sternmarsch nach Genf Art. 39 KRK

Es tut sich was bei den Vereinten Nationen! 

Lange hat es gedauert. Aber gestern nun endlich, vielleicht auch wegen des “Bekanntwerdens” des Sternmarsches nach Genf und den Protesten in der National Coaltion, prangert die Kommissarin vom Komitee der Kinderrechtskonvention öffentlich den Heiligen Stuhl an, nicht genügend für die Aufarbeitung von Opfergeschehnissen sexualisierter Gewalt von Seite der Kirche getan zu haben. Von ungenügende Transparenz ist die Rede. Die Kirche blockt dagegen, dass es kircheninterne Angelegenheit sei, wie aufzuarbeiten ist. Ein wenig ist es, als wolle man den Opfern vorführen, seht her, Ihr braucht nicht demonstrieren, wir kümmern uns um Euch, aber die Kirchenrechte sind unantastbar, und dafür können wir nichts.

Doch zeigt es auch deutlich, weil die Vereinten Nationen reagieren, dass da doch noch was für die Opfer im moralischen Sinne machbar sein muss. Und das kann nichts anderes bedeuten, als die KRK zu ihrer innerstaatlichen vollen Anerkennung zu führen. Die Vereinten Nationen werden aus dem Sternmarsch profitieren und sich unsere Öffentlichkeit zu Eigen machen. Auch die National Coalition wird gestärkt aus dieser Aktion gehen. Denn diese hat nur hohe Achtung zu genießen, wenn tatsächlich innerstaatliche Rechte für Minderjährige geschaffen sind. Denn dann hat ihr Wort wirklich Gewicht.

Daher appelliere ich abermals an die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit. Beteiligt Euch an dem Sternmarsch nach Genf oder sendet zumindest Eure Hemden ein, damit wir sie mit nach Genf nehmen können. In dieser Aktion gilt es nicht, mit der Teilnahme den Initiator, Koordinator oder sonst welcher Personen zu würdigen, sondern die Vereinten Nationen, die Rechte der Kinder zu stärken und uns Opfern ein Recht auf Entschädigung zu erkämpfen.

Ich appelliere daher an die Mitglieder aller Vereinigungen, egal ob V.e.H., egal ob Torgau oder UOKG, egal ob Netzwerk B oder Bundesvereinigung, egal ob Vereine aus Mecklenburg oder Bayern, egal ob Arbeitskreis Ost oder West, egal ob aus dem Forum pro oder dem Forum kontra, egal ob Opfer sexualisierter Gewalt oder politischer Willkür, jeder, der sich aus persönlichen Unbehagen dieser Aktion entzieht, entzieht sich seiner eigenen Chance auf gerechten Entschädigungsanspruch. Er schadet sich selbst und den Opfern der Zukunft.

Ihr habt die Möglichkeit Teil einer rechtlichen Wandlung zu sein, die Wandlung zur Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte der Vereinten Nation. Ihr hättet dann etwas, worauf ihr wirklich stolz sein könntet. Dafür lohnt es sich, über persönliche Differenzen drüber hinweg zu sehen, um dieses Ziel der Würdewiedererlangung zu erreichen. Ein Hemd einzusenden, kann nicht so schwer sein, als der ständigen Vorwürfe sich selbst gegenüber zu ertragen, sich nicht daran beteiligt zu haben. Daher unterstützt die Aktion bitte. Sendet Eure Hemden oder beteiligt Euch am Marsch oder der Abschlusskundgebung in Genf. Zeigt der Welt, dass Ihr das könnt!!!

Ich wünsche allen Opfern, dass wir das schaffen.

Bitte verbreitet diesen Aufruf in allen Foren und Netzwerken.Danke!

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Aktuelles vom 02.02.2014 / Kontingentanforderung Deutsche Bahn

Freifahrtscheine für Sternmarsch                von Deutsche Bahn angefordert!                

Deutschen Bahn AG
z. Hd. Dr. Rüdiger Grube (Vorstandsvorsitzender)
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich erinnere mich, im Zusammenhang mit meiner Inhaftierung als Minderjähriger in der damaligen DDR für die Deutsche Bahn (Deutsche Reichsbahn) Kabelgräben für die Elektrifizierung der Gleisanlagen im Jahr 1986 ausgehoben zu haben. Die Kabelgräben verliefen neben dem Gleisbett in 80 cm tiefe und ca. 30 cm breite. Der Bauabschnitt lag unweit der Stadt Bützow in Mecklenburg-Vorpommern. Der Aushub mit dem Spaten erwies sich problematisch, da große Schottersteine mit Lehmhaltigen Boden vermischt waren und es regnete, so dass der Lehm am Spaten klebte. Die Kabelgräben liefen durch den Regen voll Wasser, so dass wir die Schottersteine unter Wasser mit den Händen vom Lehm freilegen mussten. Für ca. 9 Stunden Arbeit am Tag erhielten wir lediglich eine Schachtel Zigaretten und ca. 20,- Ost-Mark Taschengeld.

Ich denke, ich muss nicht weiter darauf eingehen, wie unmoralisch die Ausbeutung minderjähriger Inhaftierter ist und wie unangemessen Entlohnt wurde.

Diese Opfer der SED-Diktatur kämpfen heute für Ihre Rechte auf Entschädigung durch den Staat, weil dieser die Obhutpflicht gegenüber der Minderjährigen verletzte. Die Opfer werden vom 5. Juni bis 19. Juni 2014 einen Sternmarsch von Freiburg im Breisgau nach Genf, dem Sitzt der Vereinten Nationen durchführen, um dort vor dem Komitee der Kinderrechtskonvention für ihre Rechte auf Entschädigung zu protestieren.

Hierfür benötigen wir Freifahrtscheine der Deutschen Bahn an folgenden Tagen und Mengen:

Am 4-5. Juni 2014

10 x Freifahrtscheine von Rostock über Berlin über Leipzig über Frankfurt a.M. bis Freiburg (Breisgau)

10 x Freifahrtscheine von Hamburg über Hannover über Frankfurt a.M. bis Freiburg (Breisgau)

10 x Freifahrtscheine von Köln über Frankfurt a.M. bis Freiburg (Breisgau)

10 x Freifahrtscheine von Nürnberg über München bis Freiburg (Breisgau)

(Diese 4 Positionen (40 x Freifahrtscheine) benötigen wir auf umgekehrten Weg für die Rückfahrt am 19-20 Juni 2014. Jedoch zusätzlich 40 x Freifahrtscheine von Genf (Schweiz) zurück nach Freiburg (Breisgau) ebenfalls für 19-20. Juni 2014.


Vom 18-20. Juni 2014

10 x Freifahrtscheine Hin- und Rückfahrt von Rostock über Berlin über Leipzig über Frankfurt a.M. über Freiburg (Breisgau) bis Genf (Schweiz)

10 x Freifahrtscheine Hin- und Rückfahrt von Hamburg über Hannover über Frankfurt a.M. bis über Freiburg (Breisgau) bis Genf (Schweiz)

10 x Freifahrtscheine Hin- und Rückfahrt von Köln über Frankfurt a.M. über Freiburg (Breisgau) bis Genf (Schweiz)

10 x Freifahrtscheine Hin- und Rückfahrt von Nürnberg über München über Freiburg (Breisgau) bis Genf (Schweiz)


Die insgesamt 80 x Freifahrtscheine für Hin und Rückfahrt sollen für alle Zugtypen 2. Klasse gelten.

Ich denke, in Anbetracht der Umstände, dass die Deutsche Bahn aus der Zwangsarbeit der Minderjährigen profitierte, es Ihnen möglich sein sollte, dieses Kontingent an Freifahrtscheinen zur Verfügung zu stellen. Das Kontingent Freifahrtscheine schicken Sie bitte zu meinen Händen, da die Koordination der Veranstaltung Sternmarsch von Deutschland aus über meine Person läuft.

Diese Kontingentanforderung ist öffentlich auf www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de einzusehen, wo Sie auch weitere Informationen erlangen können.

Ich danke für Ihr Verständnis und erwarte die Freifahrtscheine bis 15. März 2014.

Mit freundlichen Grüßen
Robby Basler

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Aktuelles vom 31.01.2014 / Schreiben an die Jura-Universitäten

Dringend! Rechtliches Statement erbeten! 

gerichtet an 625 Professoren und Doktoren der Universitäten für Staatsrechtlehre

Sehr geehrte Professoren und Doktoranten. 

Durch Ihren Doktorgrad erlangten Sie einen gesellschaftlichen Rang, der im Auftrag der Gesellschaft verantwortungsvoll getragen werden soll, weil Gelehrte wie Sie es in der Regel sind, die die Politik beeinflussen, um Gesetze dem Fortschritt anzupassen. Daher ergeht folgendes Schreiben an Sie, um Sie an Ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft zu erinnern.

Kurzdarstellung:
Es gibt auf Deutschen Boden ca. 400.000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit. Diese Opfer standen zum Zeitpunkt der Verbrechen in staatlicher Obhut. Diese Opfer wurden nie entschädigt. Klagewege gelingen nicht, weil der Staat sich auf die Verjährungsfristen beruft. Die Opfer hingegen glauben, dass es wegen der Systematik, der Vielzahl, der mit zu tragbaren Waffen zweckentfremdeten Gegenständen untermauerten Gewalt und der durch Sonderausweise damaligen ständigen Identifizierbarkeit der Opfer, es sich um innerstaatliches Völkerrechtsverbrechen gegenüber der Volksgruppe alternativ erziehender Familien, insbesondere gegen deren in staatlicher Obhut genommenen Kinder handelt. Demnach, wenn es Völkerrechtsverbrechen ist, es keine Verjährung gibt.

Da innerstaatliche Entschädigungsgesetze explizit für Minderjährige Opfer aus Menschenrechtsverbrechen fehlen, da das OEG, das SGB und das St.Reha.G nicht geeignet sind, für verbrechen dieser Art einen Rechtsweg zur Entschädigung zu eröffnen, wurden von den Opfern zahlreiche Verfassungsbeschwerden, Eingaben , Demonstrationen und eine Petition im Bundestag eingebracht, die den Staat lediglich dazu bewegte, sich an einem willkürlichen Hilfsfonds zu beteiligen, deren Summen in etwa 1 % von dem ausmachen, was den Opfern tatsächlich zustehen müsste. Denn die gesellschaftliche Schlechterstellung gegenüber den Durchschnittsverdiener beträgt errechnet auf Lebenszeit ca. 450.000,- Euro allein wegen der Verletzung des Bildungsrechts.

Die Opfer sind der Meinung, dass damit die Würde nicht so genesen kann, wie es in Art. 39 der Kinderrechtskonvention KRK normiert ist. Die Opfer forderten daher im Zusammenhang mit ersten Gesprächen zur Entschädigungsfrage ein Entschädigungsgesetz für Minderjährige, dass die Normen des Art. 39 erfüllt und für alle Opfer offen steht, die in Minderjährigkeit Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden.

Um das Fehlen eines solchen Gesetzes vor dem Komitee der KRK in Genf zu monieren, benötigten die Opfer ein Individualbeschwerderecht. Dieses Individualbeschwerderecht ist den Opfern genommen, da auf drängen der Bundesrepublik ein 3. Fakultativprotokoll zur KRK in Windeseile geschaffen wurde, welches eine Stichtagsreglung enthält, dass diese Opfer der Vergangenheit vom Individualbeschwerderecht ausschließt.

Die Opfer fühlen sich betrogen. Sie legten eine erneute Petition zur Schaffung von Entschädigungsgesetzen ein und erließen Unterlassungsrüge vor dem Verfassungsgericht, weil der Staat es unterlassen hat, im Zuge der Verabschiedung zur Stichtagsreglung, nicht für Ausgleich der sich in Zukunft bietenden Lebenschancen der aus der Stichtagsreglung Benachteiligten, dieser einstigen nicht zu differenzierenden Personengruppe, der Opfer in Minderjährigkeit gesorgt zu haben.
Eine Entschädigung kann auch nicht an finanziellen Mitteln scheitern, da der Fiskus Umsatzsteuern aus Zwangsarbeit der minderjährigen Opfer vereinnahmte und diese Einnahmen durch Zinsgeschäfte der Bundesbank so vermehrt wurden, dass heute unrechtes Staatsvermögen in Höhe von mindestens 8 Milliarden Euro existiert.

Scheitert die Petition und die Unterlassungsrüge, haben die Opfer alle Mittel gegen den Angriff ihrer Menschenrechte und Grundsätze im rechtlichen Sinne ausgeschöpft und könnten meiner Meinung nach Gebrauch vom Notstandsrecht Art 20 Abs. 4 GG, dem Recht auf Wiederstand machen.

Hieraus ergeben sich fragen, um deren Beantwortung ich bitte, damit die Opfer die Meinung unserer Rechtsgelehrten erfahren können, um vor Irrtümern gewarnt zu sein.

I. Macht es sinn, mit einem internationalen Sternmarsch zu Fuß bis nach Genf auf dieses internationale Problem der Normerfüllung aus Art 39 der KRK für die Opfer hinzuweisen?

II. Macht es Sinn, die National Coalition zur Stellungnahme zu bewegen, endlich öffentlich Partei für oder gegen die Opfer zu ergreifen, indem sie im Fall der Solidarisierung mit den Opfern die Petition zum Entschädigungsgesetz durch Lobbyarbeit bei Abgeordneten unterstützt?

III. Kann ein Generalstreik der Kinder und Jugendlichen an allen Institutionen wie Schulen, Internate, Kinder- u. Erziehungsheime sowie solidarisierter Universitäten dazu beitragen, dass die Bundesregierung erkennt, dass sich alte und neue Opfer nicht von einander differenzieren lassen, also gleicher Rechte bedürfen?

IV. Haben die Opfer nach Ausschöpfung aller ihnen zustehenden Möglichkeiten zur Abwehr des Angriffes ihrer Menschenrechte und Grundsätze das Recht auf Wiederstand aus Art. 20 Abs. 4 GG gegen die Einzelnen des Bundestages, die bisher alles unternahmen, die Entschädigung für die Opfer zu verweigern?

Zum besseren Verständnis sind diesem Schreiben drei Dokumente angehangen:

Brief an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Hier klicken

Unterlassungsrüge an das Verfassungsgericht. Hier klicken

Ankündigung zum Widerstandsbegehren. Hier klicken

Für weitere Informationen steht Ihnen die Homepage www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de zur Verfügung.

Ich hoffe, sie erkennen, dass das Verbrechen das größte seiner Art auf deutschen Boden nach dem Jahr 1949 ist. Lassen wir uns nicht den selben Fehler begehen, dass wir angeblich von all dem nichts wussten. Ihre Statements werden dazu beitragen, Gesetze zu formen, die der Zukunft ein für Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen besseres Umfeld zur Genesung der Würde verspricht. Ich bitte Sie daher eindringlichst, gebrauch von ihrer Meinung zu machen.

Helfen Sie uns, mit Ihrer Sicht zu den Dingen.

In Erwartung Ihrer Antworten
verbleibe ich mit Hochachtung

Robby Basler

An folgende 625 Staatsrechtlehrende Professoren und Doktoranten ist das Schreiben gerichtet:
hier klicken

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Aktuelles vom 28.01.2014 / Antwort vom Bundestagspräsidenten

Antwort vom Bundestagspräsidenten

Prof. Dr. Norbert Lammert

Entschädigung der Opfer von Gewaltdelikten

Sehr geehrter Herr Basler,

Im Auftrag des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Er hat Ihr Schreiben dem für Bitten und Beschwerden zuständigen Petitionsausschuss übersandt und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zunächst bitte ich um Nachsicht, dass ich aufgrund der Vielzahl von Bitten und Beschwerden leider erst heute darauf zurückkommen kann.

Zum Stand Ihres Petitionsverfahrens teile ich Ihnen mit, dass Ihr Anliegen in der 17. Wahlperiode im Petitionsausschuss nicht mehr abschließend behandelt werden konnte. Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung sind verschiedene Verfahrensschritte notwendig, die einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nachdem sich der 18. Deutsche Bundestag konstituiert hat und auch der Petitionsausschuss der neuen Wahlperiode zusammengetreten ist, wird die Behandlung Ihrer Petition nunmehr fortgesetzt.

Die Ausführungen in Ihrer o.g. Zuschrift werden bei der Prüfung Ihrer Angelegenheit berücksichtigt.

Ihrem o.g. Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie eine Entscheidung des Petitionsausschusses bis zum 1. Juli 2014 erwarten. Eine entsprechende Terminzusage für die abschließende Behandlung Ihrer Petition kann jedoch nicht erfolgen.

Der Petitionsausschuss ist stets bemüht, eingehende Petitionen zeitnah zu bearbeiten und zum Abschluss zu bringen. Längere Bearbeitungszeiten lassen sich jedoch aufgrund umfangreicher Ermittlungen, die der sorgfältigen Prüfung der Petition dienen, nicht immer vermeiden. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Nach dem Votum der Abgeordneten wird der Petitionsausschuss Ihr anliegen beraten und sodann dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung Ihrer Eingabe vorlegen. Über den Beschluss des Deutschen Bundestages werden Sie unaufgefordert unterrichtet. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.
Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
Oberamtsrätin

Das Schreiben an den Bundestagspräsidenten:
hier klicken

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Aktuelles vom 27.01.2014 / ein Forum als Kulturgut der Opfer?

Antwort vom Forum

Robby Basler,

da es einer deiner persönlichen Charakterzüge ist, dich mit Falschdarstellungen, Übertreibungen und Hochstapeleien wichtig zu machen (deshalb flogst du auch aus dem unserem Forum - weil es durch einen User bewiesen wurde), muss ich hiermit feststellen, dass du dieses mit deinem Blog-Eintrag fortsetzt und bestätigst.

"..es hieß, sollte noch etwas gravierendes passieren, dann könnten die Admins das Forum wieder öffnen.."Folgendes ist richtig: Es passierte nichts Gravierndes, auch die Wandlung zum Sachthemen-Forum wurde nicht angenommen! Und ob etwas gravierend ist, das bestimmt der Forumsbetreiber und nicht du.

"Ein Forum, dessen Inhalte von solcher kultureller Brisanz sind, von solchen Wissensschätzen für Opfer von Menschenrechtsverbrechen steckt, ....."
Es gibt gleich mehrere weitaus größere Foren und eines mit einer weitaus längeren Existenz. Bloß da hat man dich gleich rausgeschmissen, während wir dich bei uns gewähren ließen und du deine abstrusen Ergüsse verbreiten konnstest. Du und dein widerlicher Diskussionsstil trugen mit zum Untergang des Forums bei! Und weil deine Ergüsse (Wissensschätze) nicht mehr öffentlich zu sehen sind, drehst du nun am Rad und jammerst auf deinem Blog herum. In dem Forum ist nichts von Brisanz, was man nicht in anderen Foren auch finden könnte, außer aus deiner Sicht, deine eigenen Ergüsse - was auch die Luftnummer DEMO betrifft, die zu 99% nur aus deiner Person besteht. Wenn du deine Beiträge so weltbewegend findest, dann gebe ich dir gern die Datenbank des Demothreads - allerdings nur deine Ergüsse und nicht die Antworten, soweit die User mich gebeten haben ihre Beiträge zu löschen. Diese Datenbank kannst du in die Forumssoftware Woltlab WBB3 Vers. 3.1 einlesen und öffentlich stellen, jedoch unter deiner eigenen Domain.

"...ein Forum, dass erst vor wenigen Tagen selbst Mitternachts über 39 Besucher hatte....." "..dass plötzlich in den letzten Wochen verstärkt Besucher auf den Beiträgen des DEMO in dem Forum waren.."
Das Besucherzahl besteht zu über 95% aus sogenannten BOTs - quasi automatische Web-Scanner, die nur erfassen, was es Neues gibt oder in kriminelller Absicht versuchen ein Forum zu knacken bzw. zu spammen. Als Admin kann ich die Details einsehen und auswerten - das Forum war nicht mehr gefragt! Also lass deine substanzlosen Bewertungen - "Schulklassen" - tickst du noch richtig?! Irgendwie hast du keinen Bezug mehr zur Realität - du soltest dir von fachlicher Seite helfen lassen!

"...alle Opferpolitischen und Entschädigungsrelevanten Inhalte, sei der Hilfsfondslösung sei alternativer Entschädigungsvisionen der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu halten.."
Es ist alles, und noch aktueller und umfangreicher in anderen Foren zu lesen. Diese Foren sind für Leser frei zugänglich - ich habe es überprüft. Deshalb ist es nicht zu vertreten, auch nicht als Archiv, das Forum länger online zu halten. Es sind außer den Admins nur 9 User registriert; damit ist klar: Das Forum ist nicht mehr gefragt und eine große Zahl der User haben mich gebeten, ihre Daten und Beiträge zu löschen, was dazu führt, dass das Forum mit den Restbeiträgen praktisch unleserlich wird. Du selbst bist wohl auch nicht erfolgreich mit deinem Forum (siehe Link im Blog): 12 Beiträge seit 15.10.2013 und eine Reaktion - Donnerwetter das ist beeindruckend! Sieh doch endlich ein, dass dir wirklich kaum jemand folgen will. Träume nur von irgendwelchen Erfolgen vor irgendwelchen Gerichten - andere träumen vom großen Lottogewinn.

Ich fordere dich hiermit auf, die Darstellungen in deinem Blog zu korrigieren, ansonsten zwingst du mich, eine Gegendarstellung auf der Facebook-Seite "Freie Meinungen ehemaliger Heimkinder" ( https://www.facebook.com/Heimopfer ) durch den investigativen Journalisten Sigmund E. (der dich im Forum als User "S.Ede", als Alleinunterhalter des DEMO Hessen entlarvt hat). S. Ede ist seit Weihnachten von einem längeren Auslandsaufenthalt zurück und hat schon bei mir angefragt, was es Neues in Sachen EHK gibt.

Peter und ich haben angekündigt, uns zurückzuziehen - also bitte lass uns in Ruhe!
Noch mit freundlichen Grüßen

Siegfried M.

Antwort: Ich poste die Reaktion hier, damit man sich Gegendarstellungen sparen kann. Ob mich ein Journalist "entlarvte", ein Alleinunterhalter zu sein, ein Hochstapler zu sein, ein Übertreiber zu sein, ein Bösewicht zu sein, der mit seinen "Ergüssen" daran schuld ist, dass ein Forum schließt und ein anderes Forum auch keine Besucher hat, dass einzuschätzen überlasse ich den Usern. Ich für meinen Teil und aus der Sicht meiner Freunde, also Kolegen und Nachbarn in meinem Haus, Leute die mich kennen, sehen das anders. Ich habe nichts zu verstecken. Siehe www.bgh.byme-magazin.de, www.sed-opfer.byme-magazin.de, www.demo.byme-magazin.de

Schade, dass das Forum wohl nicht zu retten ist. Gerne mache ich vom Retten der DEMO- Beiträge gebrauch. Denn ich denke schon, dass das Kulturgut der Opfer ist. Ob nun viel oder wenig Mitglieder im DEMO sind, spielt daher keine Rolle. Im Übrigen habe ich niemals behauptet, dass der DEMO viele Mitglieder hat. Weniger ist halt manchmal mehr. Weiter möchte ich mich nun an der Schließung des Forums nicht reiben. Ich habe alles getan was ich konnte.

lg.robby

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Aktuelles vom 27.01.2014 / ein Forum als Kulturgut der Opfer?

ein Forum sagt leise „adieu“ 

Vor wenigen Wochen las ich in dem nun scheidenden Forum einen Beitrag, in dem es hieß, sollte noch etwas gravierendes passieren, dann könnten die Admins das Forum wieder öffnen. Diese Aussage wurde in dem Bezug getätigt, wenn das Forum als reines Archiv weiterhin nur noch zum darin lesen zur Verfügung stünde. Nun sagt das Forum leise adieu. Ein Forum, dessen Inhalte von solcher kultureller Brisanz sind, von solchen Wissensschätzen für Opfer von Menschenrechtsverbrechen steckt, ein Forum, dass erst vor wenigen Tagen selbst Mitternachts über 39 Besucher hatte. Ja ein Forum, aus dem viele User gingen oder ausgeschlossen wurden, auch ich. Aber ein Forum, dass Anfangs alles richtig zu machen schien und dann nach und nach, warum auch immer, von den Grundsätzen seiner eigenen guten Vorsätze immer mehr abwich. Von einem Moderator, der fallen gelassen wurde und Fehlentscheidungen gegenüber Usern, ja, die unbequem waren, aber Anregungen und Konservation führten. Ein Forum lebt von Moderation und Konservation. Aber weder die Admins, die Moderatoren noch die unbequemen User sind an der Situation schuld, dass es so gekommen ist, sondern die besonderen Umstände, denen wir auf Staatswegen ausgesetzt sind, lebenslänglich ausgesetzt sind, haben uns untereinander nicht festigen lassen, sondern mit Misstrauen beseelt. Daraus entsteht Neid und Hass. Das müssen wir beenden!

Ja, mir viel auf, dass plötzlich in den letzten Wochen verstärkt Besucher auf den Beiträgen des DEMO in dem Forum waren. Ja, ich merkte auch, dass der Einblick der Besucherzahl unterbunden wurde, indem die Vereine dem Archiv im Forum untergeordnet wurden, so dass auf der Startseite die Besucher der DEMO- Beiträge nicht mehr sichtbar waren. Aber warum wurde das überhaupt so noch von den Admins umgestellt, wenn doch klar war, dass der Hammer fällt? Hat sich jemand daran gestört, dass es so viele Besucher auf den DEMO- Beiträgen gab? Ich persönlich glaube, dass waren Schulklassen, weil die Besucherzahlen meist Vormittags so hoch waren. Nun, ich will sagen, es darf uns Opfer nicht stören. Egal ob mir oder dir oder EUCH! Es ist Kulturgut der Opfer Deutschlands. Wichtiges Recherchematerial für die Presse und den Aufarbeitungsgesellschaften der Zukunft. Es ist Zeitgeschichte der es gilt, verantwortungsvoll Aufmerksamkeit zu widmen und für deren Erhalt einzustehen.

Ich rufe daher auf, wem immer es stört, dass Inhalte von diesem oder jenen bevorzugt besucht werden, alle Opferpolitischen und Entschädigungsrelevanten Inhalte, sei der Hilfsfondslösung sei alternativer Entschädigungsvisionen der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu halten. Das Finanzielle, wegen des Servers, bitte ich klarzustellen, um welche Beträge es sich hierbei handelt, um Lösungen der Finanzierung zu übernehmen oder um Serverumzug zu organisieren. Die Admins möchten ich bitten, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Wir sollten klären, warum Ihr gerade jetzt, nach meiner Neujahres-E-Mail das Forum schließt? Ich will nicht glauben, dass damit der Aktion Sternmarsch ein wesentliches Medium vorenthalten wird. Ich appelliere an Euer Wort, denn es passiert gerade etwas gravierendes, dieses Forum den Opfern und Usern zugänglich zu halten.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robby Basler
An: info@Xi-ehk.de (der Empfänger wünscht nicht genannt zu werden daher verfremdete E-Mailadresse)
Gesendet: Dienstag, 31. Dezember 2013 21:41
Betreff: nicht nur Neujahrsgrüße
Gesundes und glückliches neues Jahr wünscht robby.
Im nächsten Jahr ist es wichtig darüber aufzuklären, warum viele oder wenige Oper den Marsch nach Genf beschreiten. Selbst wenn es Wenige sind, wird das für Aufsehen sorgen. Meine Bitte, erhaltet das Forum. Die wenigen Mutigen, die sich am Marsch beteiligen werden, brauchen jedes Verbreitungsmittel ihrer Aktion im Internet. Mit diesem Marsch beginnt der Kampf der Kämpfe. Ihr solltet bitte darüber berichten bzw. die Veröffentlichung möglich machen. Alle Informationen erhaltet Ihr natürlich direkt von den Teilnehmern des Marsches.
lg. robby

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Aktuelles vom 23.01.2014 / Interview mit UNICEF Art. 39 KRK

Schriftliches Interview mit UNICEF!?            über den Schattenbericht der National Coalition                 zum Staatenbericht Deutschlands in Genf 

Als Gesprächspartner von UNICEF stehen am 27.1.2014 in Genf Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte und Bildung von UNICEF-Deutschland, und Üwen Ergün (17), UNICEF-JuniorBotschafter für Interviews zum Schattenbericht der National Coalition des Staatenberichtes der deutschen Regierung zur Verfügung.

Hier die Fragen des Robby Basler, Beiratsvorsitzenden des DEMO e.V. (die ehemals minderjährigen Opfer von Gewaltdelikten und politischer Willkür):

Herr Dr. Sedlmayr, wir ehemaligen minderjährigen Opfer von Menschenrechtsverbrechen unter damaliger Obhut staatlich angeordneter Führsorge hatten in den letzten zwei Jahren ca. 1000 Presseverlautbarungen in den Medien Deutschlands gezählt, aus denen hervorging, dass wir in Minderjährigkeit solchen Menschenrechtsverbrechen zum Opfer vielen, dass das weitere Leben von uns Opfern finanziell und gesellschaftlich so weit schlechter gestellt ist, dass der Bundestag sich für das in seiner Mitverantwortung stehende Leid entschuldigte und sich an einem willkürlichen privatrechtlichen Hilfsfonds beteiligte. Dabei wurde von insgesamt 1,1 Millionen in Obhut befindlichen ehemaligen Minderjährigen gesprochen. Die Frage die sich hier stellt ist jene, warum UNICEF oder die anderen Mitglieder der National Coalition die Presseverlautbarungen über diese Opferschicksale Minderjähriger nicht im Schattenbericht zum Staatenbericht erwähnten?

Außerdem ergibt sich daraus die Frage, warum die National Coalition oder UNICEF sich nicht einmischte, als es darum ging, dass diesen Opfern kein Rechtsanspruch auf Entschädigung gewährt wurde, sondern nur ein willkürlicher Hilfsfonds, der eben nicht die Normen aus Art. 39 der KRK erfüllt?

Drittens ergibt sich die Frage, warum die National Coalition oder UNICEF kein Protest einlegte, als bekannt wurde, dass man diesen ehemaligen minderjährigen Opfern ein Individualbeschwerderecht vor der KRK anhand einer Stichtagsreglung Art. 20 des 3. Fakultativprotokolls zur KRK verweigert?

Die vierte Frage richtet sich an Üwen Ergün: Glauben Sie, dass wenn sie morgen von einem Lehrer ihrer Schule missbraucht werden, der Lehrer viel Einfluss hat, sie mit Gewalt zum Schweigen bringt, dass sie innerhalb von wenigen Jahren fähig sind, Strafanzeige zu stellen, ein Prozess gegen den Lehrer zu führen um ihre Schäden auszugleichen oder glauben sie, es geht Ihnen wie ca. 400.000 Opfer vor ihnen, die die Erinnerung über Jahrzehnte verdrängten und erst in späteren Lebensabschnitten mit der Aufarbeitung der Erinnerung zu beginnen?

Daraus ergibt sich für Üwen Ergün die zweite Frage: Angenommen, sie reagierten so wie die ca. 400.000 Opfer vor Ihnen, glauben sie, dass die Kinderrechtskonvention sie in Deutschland mit seinem Artikel 39 in ein Umfeld bringt, welches der Genesung Ihre Würde dient, ohne Entschädigung zu erhalten weil es hierfür keine Entschädigungsgesetze für Opfer wie sie gibt?

Herr Dr. Sedlmayr, wie glaubhaft ist eine Kinderrechtskonvention, wenn man ehemalige Opfer in Minderjährigkeit davon mit Stichtagsreglungen ausschließt? Kann es passieren, dass in 20 Jahren erneut ein Zusatzprotokoll erarbeitet wird, wo wiederum Opfer ausgeschlossen werden?

Könnte die Anerkennung an die Rechte der Kinder insbesondere dem Recht aus Art. 39 der KRK für ALLE in Minderjährigkeit gewordenen Opfer durch ein Generalstreik der Kinder und Jugendlichen beschleunigt werden, wenn dadurch der Bundestag erkennt, dass sich alte und neue Opfer nicht von einander differenzieren lassen?

Werden die National Coalition oder UNICEF die Petition des R. Basler im Bundestag unterstützen, die ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz verlangt? Wie kann die National Coalition oder UNICEF im Bundestag Lobbyarbeit diesbezüglich leisten?

Dankend erwarte ich die zeitnahe Antwort,

Robby Basler

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Aktuelles vom 22.01.2014 / Generalstreik für Entschädigungsgesetz

Was würde ich mir empfehlen,                 wenn ich Kind wäre? 

ein Flugblatt, ...

... eine Empfehlung zum Generalstreik der Kinder und Jugendlichen
in den Institutionen staatlicher Obhut der Schulen, Internate, Universitäten, Kinder- und Erziehungsheime! Das würde ich mir empfehlen, wenn ich Kind wäre!

hier gehts zum Flugblatt: als PDF Dokument

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Aktuelles vom 20.01.2014 / Routenplan und rechtliche Vereinbarung

Routenplan und erste rechtliche Vereinbarungen zwischen den Teilnehmernationen! 

Hallo Lisa.

Natürlich habe ich mir zu den rechtlichen Verantwortungen Gedanken gemacht. Auch darüber, wie das mit den Teilnehmern aus verschiedenen Nationen geregelt wird. Die rechtliche Verantwortung liegt bei dem Initiator. Also allein bei mir. Ich werde dir in zwei Tagen einen Text zukommen lassen, den du auf Websites, E- Mails, Flyern usw. einfach mit anhängst. Dieser Text wird beinhalten, dass die freiwilligen Koordinationsstellen innerhalb der teilnehmenden Nationen und im Schweizer Hoheitsgebiet keinerlei Verantwortung aus Schäden von Teilnehmern an der Veranstaltung tragen. Aus Achtung vor deinen Besorgnissen vor Risiken, die es grundsätzlich gilt auszuschließen, veröffentliche ich hier deine Forderungen und bitte die Opfer darum, zu erkennen, wie wichtig es ist, Vertrauen aufzubauen, weil die Arbeit der Koordinationsstellen von Opfern wie DU und ICH geleistet wird.

Ich will dir es frei überlassen, so viele rechtliche Absicherungen unter den Schweizer Flyern zu setzen wie du für richtig hältst. Du musst ein gutes Gefühl bei deiner übernommenen Verantwortung haben, um gut in der Lösung der Aufgabe zu sein, die die Opfer so dringend benötigen. Denn wer soll es sich sonst zutrauen? Ich lege es dir in die Hände, freiwillig, dass du für dich den richtigen Spagat zwischen Sicherheit und Verantwortung in dem findest, was dir an Reflektion von den Opfern bevorsteht. In deine Hände, weil ich glaube, dass es dort gut aufgehoben ist und ich glaube, dass du keine Eintagsfliege bist, und über Wochen und Monate das Auf und Ab über den Erfolg dieser Aktion zu ertragen schaffst. Ich werde dich mit allem unterstützen, was in meiner Kraft liegt, dass wir gemeinsam am 19 Juni einen Erfolg zu verbuchen haben. Nein es wird kein Spaziergang, ja es wird Tage geben wo wir Rückschläge erleiden, aber wenn wir kontinuierlich an unserem Ziel festhalten, gemeinsam festhalten, dann kann uns nichts aufhalten. Ich glaube, diese Kraft besitzt du. Und vor nichts fürchten sich unsere Gegner mehr. Zeigen wir ihnen endlich, welche Kraft und Wille in uns steckt!

Hier sind Lisas rechtliche Absicherungen, die alle Teilnehmer respektieren.

- Die Koordinaten/Initianten Schweiz stehen für Routenplanung und Informationen um den Anlass "Sternmarsch" zur Verfügung.
- Die Koordination Schweiz stellt eine Liste von billigen Campingplätzen und Herbergen zusammen. Ist aber für dessen Reservierung, Kosten und späterer folgen nicht verantwortlich.
- Die Betroffenen welche in der Schweiz am Sternmarsch Teilnehmen, sind für Unterkunft, Verpflegung und Hygiene selbst verantwortlich.
- Für Unfälle, sei es Verkehrsunfall oder Körperverletzungen können wir entsprechend vermitteln. Für dessen Schäden, Spätfolgen und Kosten übernehmen wir keine Haftung oder Kostenanteil.
- die Verantwortliche/Initiantin (Lisa Hilafu und Vereine/IGs) übernimmt keine Veranstaltungs-Kosten und Kosten aus Schäden die vor-, während- und nach dem Sternmarsch im Inland und Ausland, oder der Versammlung in Genf zustande kommen, .
Diese Forderungen müssen auf Flyern und Internet veröffentlicht werden/sein.

Anbei der Routenplan des Weges der Deutschen Opfer.
PDF-Dokument

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Aktuelles vom 19.01.2014 / Koordinierungsstelle der Schweizer Opfer

Schweizer Koordinationsstelle für Sternmarsch nach Genf eingerichtet! 

Guten Tag Robby Basler

ich bin Lisa Hilafu, Präsidentin von Zwangsadoption-Schweiz.
Ende November hörte ich von Ihrem Projekt des Sternmarsch. Ich bin hell begeistert das sich jemand an ein solches Mamut Projekt wagt. Ich und die Mitglieder der Zwangsadoption-Schweiz werden mit Sicherheit dabei sein. Und weitere Betroffenen Vereine sagten auch schon zu.

Ich dachte mir, damit die Schweizer Ihre T-Shirts und Hemden nicht nach Deutschland senden müssen, könnte man unsere IG-Adresse angeben. Hierfür habe ich Ihren Flyer etwas fremdendzweckt, siehe Anhang.
Damit ich nun den Flyer in der Schweiz verteilen kann, brauche ich Ihre Zustimmung.
Walter Zwahlen und ich wir kennen uns schon lange. Ich bin bei netzwerk-verdingt.ch Aktuarin. Er ist informiert über meine Aktion. Er wird sich auch noch melden. Zudem sind wir Vereine und IGs in der Schweiz untereinander gut vernetzt. Es sind schon alle informiert. Wir haben auch Regen Austausch mit den Opfer- Organisationen vom Ausland.

Zustimmung wurde erteilt.


Ansprechpartner für die Koordination der Schweizer Opfer in der Schweiz ist :

Frau Lisa Hilafu
lisa_hilafu@hotmail.com

Schweizer Opfer, die den Weg nicht auf sich nehmen können, schicken ihr letztes Hemd an:

IG Zwangsadoption-Schweiz                                                                       Tavernaweg 7                                                                                                        3184 Wünnewil

Hier ist der Aufruf für die Schweiz als PDF-Dokument: Hier klicken

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Aktuelles vom 15.01.2014 / AGJ und National Coalition

Protest zeigt Wirkung?

AGJ spricht vom Ende eines Projektes-

National Coalition neu gegründet.

mit dem 31.12.2013 endet das Projekt National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ.

Den neuen Verein National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erreichen sie ab dem 02.01.2014 unter info@netzwerk-kinderrechte.de und im Internet unter www.netzwerk-kinderrechte.de. 

Zufall oder nicht, dass ist hier die Frage. Fest steht, nach den Protest gegen die AGJ- Machtstrukturen innerhalb der National Coalition wurde es ruhig. Das versprochene Schreiben über die Entscheidung zur Weiterleitung des Protestes zum Individualbeschwerdeverfahren an die Mitglieder der National Coalition wurde mir von der Koordinierungsstelle im AGJ nicht mehr übermittelt bzw. überhaupt noch in Arbeit genommen.

Ich glaube nicht daran, dass die Machtstrukturen des AGJ ein zeitlich begrenztes Projekt war, weil eine Fristbenennung in der Satzung der National Coalition nicht benannt war. Ich gehe eher davon aus, dass die Mitglieder der National Coalition sich unseren Protest zu Nutze machten, um den AGJ die Flügel zu beschneiden. Die neue National Coalition findet man künftig unter www.netzwerk-kinderrechte.de und wird von der Deutschen Liga für das Kind vertreten. Wir werden die neue Satzung im Auge halten und darauf achten, ob hier immer noch versteckte AGJ- Interessen vertreten werden.

Ich denke, dies ist ein erster offensichtlicher Sieg der Heimkinder. Mit dem Sternmarsch nach Genf werden wir auch den Rest noch in Bewegung bringen. Heute dürfen wir ein wenig Stolz auf uns sein. Ich danke allen Mitstreitern dafür.

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Aktuelles vom 14.01.2014 / Sternmarsch nach Genf Art. 39 KRK

Mit dem letzten Hemd Sternmarsch nach Genf! 

Artikel 39 der Kinderrechtskonvention KRK muss innerstaatlich so umgesetzt werden, dass ALLE Maßnahmen zur Genesung der Würde getroffen werden! Die Konsequenz daraus ist die Schaffung von Entschädigungsgesetze für die Opfer.

Dieses Menschenrecht fordern wir mit unseren letzten Hemden ein. Dafür gehen wir zu Fuß nach Genf, dem Sitz des Komitees der Kinderrechtskonvention und übergeben dort die Hemden und unsere Forderung auf dieses Recht.

Alle Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit sollten sich daran beteiligen.

Wer den Weg nicht auf sich nehmen kann, der schickt sein Hemd an:


Robby Basler
Heilbronner Str. 2
60327 Frankfurt am Main

Die Hemden, Blusen, T-Shirts oder Unterhemden sollen auf der Vorderseite mit dem Namen des Opfers beschriftet sein und auf dem Rückteil mit “Mein letztes Hemd für Artikel 39 der KRK” beschriftet sein.

Wer den Marsch von Deutschland aus mit beschreiten möchte, meldet sich bitte bei mir:

basler-photography@t-online.de

Die Schweizer, Österreicher, Italiener und Franzosen möchten sich bitte formieren und Ansprechpartner für die Koordination benennen. Denkbar ist, dass französische Opfer von Lyon nach Genf laufen, die deutschen Opfer von Freiburg nach Genf laufen, die österreichischen Opfer mit dem Zug bis Bern fahren und von Bern nach Genf laufen, die italienischen Opfer mit dem Auto oder Zug von Turin nach Genf anreisen, weil der Weg über die Berge zu beschwerlich ist. Die Schweizer Opfer könnten entweder sich den ausländischen Gruppen als Wegführer anschließen oder selbstständig als Gruppe von z.B. Basel oder kürzerer Strecken nach Genf laufen.

Wer nur an der Abschlusskundgebung in Genf teilnehmen möchte, reist bitte direkt nach Genf.

Aus Deutschland startet der Marsch nach Genf am 5. Juni in Freiburg. Treffpunkt ist die Uni Freiburg. Bitte gründet Fahrgemeinschaften bis Freiburg.

Die Abschlussveranstaltung ist am 19. Juni in Genf.

Die Adresse für den Treffpunkt in Genf wird hier noch bekannt gegeben.

Bitte verbreitet diese Info in den Foren und Netzwerken.

Statement von Prof. Peter Schruht: hier klicken

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Aktuelles vom 06.01.2014 / politisches Engagement zur Diskussion

Politisches Engagement von Anne hinterfragt!

Hallo Robby,
Vielen Dank für deine Antwort. Ja, zum Thema Politikverdrossenheit kann ich dir zustimmen. Es ist stark elternabhängig, wie sich das politische Verhalten oder Interesse entwickelt. Auf mitmischen.de habe ich auch noch andere Benutzer nach ihrer Meinung gefragt, weil mich es einfach interessiert. Dort bin ich auch erst neu angemeldet. Ich finde die Seite sehr gut, da man sich mit einigen Leuten zum Thema Politik austauschen kann. Engagierst du dich eigentlich politisch? Liebe Grüße,
Anne


Hallo Anne,
nun, wenn man politisches Engagement mit dem Vertreten von Meinung einer Bürgergruppe beschreiben kann, dann engagiere ich mich politisch. Ich kämpfe für die Menschenrechte von Minderjährigen und der Entschädigung von Bürgern, die als Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden. Insbesondere kämpfe ich für die Schaffung eines expliziten Minderjährigen-Operentschädigungsgesetzes, welches die Normen aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention erfüllt. Es gab in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ca. 1.1 Millionen Heimkinder, von denen ca. 1/3 Menschenrechtsverbrechen zum Opfer vielen, die bis heute von der Bundesrepublik dafür nicht entschädigt werden. Die Opfer standen in der Obhut der Bundesrepublik. Dies ist das größte Verbrechen Deutschlands nach der Judenverfolgung Nazideutschlands. Die Bundesrepublik verdiente bis heute ca. 8 Milliarden Euro an diesem Verbrechen. In diesem Jahr werden weitere 350 Millionen Euro dazu kommen, weil die Bundesbank Zinsen daraus erwirtschaftet.
Ich habe bereits mehrere Verfassungsbeschwerden zu dieser Problematik auf den Weg gebracht, Anzeigen gegen das Finanzamt und die Bundesbank sowie gegen Bundestagsmitglieder gestellt und eine Petition im Bundestag eingereicht. Im Sommer werde ich mit Anhängern medienwirksam zu Fuß nach Genf laufen, um dieses Menschenrecht aus Artikel 39 der KRK für die Opfer einzufordern.
Scheitert die Petition und bewirkt auch der Marsch nach Genf keine Änderung für die Opfer, werde ich und weitere Opfer das Notstandsgesetz (Notwehr) anwenden, um diesen Angriff einzelner Politiker, Kirchenvertreter und Industrielobbyisten auf die Menschenrechte dieser Opfer und unserer demokratischen Grundordnung sowie der Verfassung abzuwehren.
Dafür wird man mich dann wohl in das Gefängnis stecken. Ja, es könnte ein politisch interessantes Jahr werden.

lg.robby

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Aktuelles vom 16.12.2013 / Unterlassungsrüge an das Verfassungsgericht

Unterlassungsrüge 
Verfassungsbeschwerde                                               
  gegenüber Grundrechtsverletzungen                                                               des Gesetzgebers durch Unterlassen 

Die Rüge des Beschwerdeführers richtet sich:

- gegen das gesetzgeberische Unterlassen einer Handlungspflicht aus den Art.1, 3, und 25 GG und Art. 39 KRK, aus den hoheitlichen Akt des Bundestages des 8. November 2012 , die Verabschiedung des Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend eines Mitteilungsverfahrens zum Ausschuss der Konvention der Rechte der Kinder (KRK), nicht für Ausgleich einer Personengruppe von Anspruchsberechtigten aus Artikel 39 der KRK gesorgt zu haben, die mit der gesetzgeberischen Entscheidung zur Stichtagsreglung Art. 20 des 3. Fakultativprotokolls zur KRK aus einer bislang nicht zu differenzierenden Personengruppe herausgetrennt bzw. übergangen wurde.

Hier gehts zur Unterlassungsrüge: PDF-Datei

Frohe Weihnachten, Gerechtigkeit und ein ganz tolles neues Jahr

wünscht den Opfern von Menschenrechtsverbrechen und ihren Familien und Angehörigen sowie Freunden und Unterstützern unseres Kampfes für Gerechtigkeit und freie Entfaltung der Persönlichkeit

robby

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Aktuelles vom 13.12.2013 / Demonstration in Berlin und ihr Motto

Gedanken zum Demoaufruf

... danke für die heutige Info zur Demo in Berlin. Ich habe mir hierzu jedoch noch
Gedanken gemacht und möchte das auch begründen. Eventuell könnt ihr noch mal darüber reden, ob meine Argumentation nicht ungerechtfertigt ist. Du weißt ja, dass mir das Wohl der Opfer am Herzen liegt, und daher möchte ich Gefahren für Opfer ausschließen. Du bist mir mit deiner Info eine große Hilfe dabei.

Danke nochmals. lg.robby

Gerichtet an die Organisatoren der Demo in Berlin.

Zitat: "Die Demonstration ist von verschiedenen, seriösen Interessenvertretern der ehemaligen Heimkinder West wie Ost unter dem Titel: "Verlangt keine finanziellen Opfer von gesellschaftspolitischen Opfern - Gleichbehandlung für alle ehemaligen Heimkinder""

Ich erhielt heute eine E-Mail in der besagter Satz enthalten war, den ich gerne kommentieren möchte.

Die Verwendung von “seriösen“ lässt darauf schließen, dass es unseriöse Interessenvertreter gibt. Da keine Vertreter direkt aufgezählt sind, ist unnötig Raum für Spekulation geschaffen worden, der eben gerade nicht zur Einigkeit unter Heimerziehungsopfer führt. Denn wer soll sich damit angesprochen fühlen? Sollen damit etwa alle Vertreter, die nicht an der Organisation der Demo beteiligt sind gemeint sein oder nicht gemeint sein? Und wer entscheidet über die Frage, was ein seriöser Interessenvertreter ist? Sind Vereine bei denen findige Rechtsanwälte in Rehabilitierungsverfahren für Opfer Hilfe leisten, Segen oder Fluch? Sind Vereinigungen die Hilfe zur Fondsbeantragung leisten, die Stützer der Hilfsfondslösung oder ist ein Verein, der die Fondslösung ablehnt, Teufelszeug für jene, die sich mit der Fondslösung zufrieden geben. Ich wäre daher vorsichtig in der Wortwahl, um andere Vereinigungen nicht herabzuwürdigen. Jedes Opfer muss die Freiheit besitzen, zwischen den Vereinigungen so wählen zu können, dass es seinem eigenen Weg zur Widererlangung der Würde finden kann, der am besten für das Opfer geeignet erscheint, ohne dass ihm das Gefühl gegeben wird, eine Vereinigung meiden zu müssen, weil dieser angeblich unseriös sei.

Wenn wir Opfer in der Gesellschaft als gleich gestellt gelten wollen, müssen wir als erstes akzeptieren, dass jeder Bürger für sein Tun selbst verantwortlich ist. Es muss jedem klar sein, wer sich von Vereinigungen betrügen lässt, ist selbst daran Schuld. Wer leichtsinnig auf den Kurzen Weg der Hilfe aus einen Fonds zugreift, muss das mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren. Wer einen Verein beitritt, der solch eine Fondslösung ablehnt und für Entschädigungsgesetze kämpft, hat noch lange nicht das Recht, die anderen Vereinigungen deshalb herabzuwürdigen.

Wir können darüber diskutieren, welcher Weg zur Würdeerlangung der ehrbarste ist, aber einen Weg für unseriös zu erklären, ist ein Angriff auf die freie Entscheidung der einzelnen Opfer, weil es sie indirekt bevormundet.

Das Motto der Demonstration ist aus meiner Sicht sehr missverständlich, bzw. für die Öffentlichkeit irreführend. Wenn es finanzielle Opfer gibt, gibt es wohl denen hingegen finanziell Geheilte aus gesellschaftspolitischer Opferschaft? Und wieso sind die Opfer einer gesellschaftspolitischen Verantwortung entsprungen? Die Opfer wären keine Opfer, hätte sich die Politik bzw. ihre verantwortlichen Ministerien sich nicht dem parlamentarischen Gesetzgebungen entzogen um sich der gesellschaftlichen Meinung und der Strafe zu entziehen. Die Gesellschaft hat daher nicht die Verantwortung zu tragen. Allein die Bundesregierung trägt die gesamte Verantwortung.

Auch die Aussage “Gleichbehandlung für alle ehemaligen Heimkinder“ ist nicht korrekt. Sie verstößt sogar selbst gegen geltendes Recht. Denn ein Heimkind ist ein Bürger des Staates, der nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen darf. Ein Heimkind darf daher keine Sonderrechte gegenüber der anderen Bürger erhalten. Das Motto könnte maximal so gestaltet werden, dass jeder Bürger der Opfer von Menschenrechtsverbrechen als Minderjähriger geworden ist, gleich behandelt werden soll. Heimkinder haben vor dem Grundgesetz keine Sonderstellung.

Und genau in diesem irreführenden Motto wird deutlich, wie konfus dieser Hilfsfonds ist. Ich sehe es als ein falsches Signal, auf die Straße zu gehen, um für etwas zu kämpfen, das von Grund auf die Würde der Opfer eher schädigt als nützt. Ich kann mich nicht öffentlich äußern, auf diesen Fonds zu verzichten, weil er meiner Widererlangung der Würde nicht dient, um dann auf der Straße der Öffentlichkeit zu zeigen, dass dieser Fonds ein heiß begehrter Erfolgsschlager der Bundesrepublik und der Kirchen ist. Die Öffentlichkeit weiß nicht, dass gesetzliche Alternativen zur Würdeerlangung fehlen und wird daher dieses falsche Bild von uns Opfern erlangen und denken, dann muss der Fonds doch eine tolle Sache für die Opfer sein. Das sollten wir Opfer um jeden Preis verhindern.

Daher werde ich selbst mich nicht an dieser Demonstration beteiligen. Wenn das Moto hieße, gleiche Rechte für Minderjährige und ehemals Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen, bin ich sofort mit dabei. Eventuell könnt IHR Organisatöre der Demonstration darüber noch mal nachdenken und das Motto überarbeiten. Dann werde ich mich gerne daran beteiligen.

Mit den allerbesten Grüßen aus Frankfurt am Main

Robby Basler

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Aktuelles vom 05.12.2013 / Opfer erweisen letzte Ehre für Nelson Mandela

“Ich werde für die Freiheit kämpfen, so lange ich lebe”

                           Nelson Mandela +

Nelson Mandela ist gestorben.

Sind erschüttert, voller Trauer und Erinnerungen

an den Kämpfer für die Menschenrechte des Südafrikanischen Volkes,

dem Vorbild, dem Idol, dem Menschenfreund,

dem, der ganz Afrika und den Rest der Welt Hoffnung schenkte,

der uns Hoffnung auf gerechtes Miteinander und auf Würde gab,

der uns lehrte, diesen Traum, dieses Recht auf Mensch sein,

nie aufzugeben.

Erinnert Euch an die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika,

er war krank, er war alt, er war schwach,

aber er stand aufrecht und winkte der Welt mit Zuversicht zu.

Möge sich diese Kraft auf uns Opfer übertragen, im Kampf für unsere Rechte.

So schlecht es uns auch gehen mag, so krank wir auch sind,

aufrecht stehend so zu kämpfen wie er.

Der Sternmarsch nach Genf bietet dafür die Gelegenheit.

Nelson Mandela, wäre diesen Weg gegangen, darin bin ich mir sicher,

weil er dem Weg seines Kampfes für Menschenwürde gleicht.

Der Marsch nach Genf startet voraussichtlich am 5. Juni in Freiburg.

Die Abschlussveranstaltung  ist am 19. Juni in Genf.

Nehmen wir uns an Nelson Mandela ein Beispiel!

Halten wir ihn uns so im Herzen lebendig,

seiner unserer aller Menschenwürde zur Liebe!

Das hätte ihm gefallen!

Die Welt verliert heute

den bedeutendsten Kämpfer für Menschenwürde unserer Epoche -

ihm verbeugen wir uns in letzter zu erweisender Ehre 

vor                      Nelson Rolihlahla Mandela

                                  in tiefer Trauer

Opfer von Menschenrechtsverbrechen deutscher Heimerziehung

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Aktuelles vom 26.11.2013 / Nachtrag zur Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde mit Brisanz? 

Mit Schreiben vom 20.11.2013 stellte mir das Verfassungsgericht anheim, meine Rechtsauffassung zu überprüfen, die ich gegen das uns vorenthaltene Recht auf das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Komitee der KRK in Genf zur Verfassungsbeschwerde vertrat. Das Verfassungsgericht verhält sich dabei so, als ginge ich nur rein die Stichtagsreglung des Art. 20 des 3. Zusatzprotokolls der KRK an. Ich habe jetzt dem Verfassungsgericht nochmals verdeutlicht, dass nicht die Stichtagsreglung als Solches bekämpft werden soll, sondern der Unterlassene Ausgleich wegen des entstehenden Nachteils, der da nur heißen kann, Schaffung eines expliziten Minderjährigen Opferentschädigungsgesetzes.

Ich gehe davon aus, dass mit dieser Verfassungsbeschwerde und Unterlassungsrüge nun endlich den Formen entsprochen wird, die die vorherigen Verfassungsbeschwerden von G. T. Heide/ F. Münther und meiner Wenigkeit bislang versäumten.

Damals fehlte einfach die gesetzgeberische Notwendigkeit zum Handeln des Bundestages, zwar nicht moralisch aber grundgesetzlich. Diesmal ist das anders. Der Gesetzgeber wäre hier in der Pflicht gewesen, das Gleichheitsgebot der Opfer zu beachten und dieses auf Rechte der KRK zu beziehen, da ein riesiger gesetzgeberischer Bedarf aus den Normen der KRK Art. 39 innerstaatlich besteht.

Prägnanz der Unterlassungsrüge ist das Unterlassen für Chancengleichheit einer nicht zu differenzierenden Personengruppe gesorgt zu haben, da durch die Stichtagsreglung nur den künftigen Opfern durch das Individualbeschwerderecht eine weitere Chance zum Erreichen materiellen Rechts auf Entschädigung eingeräumt ist, welche den erheblichen Vorteil gegenüber den alten Opfern zur Würdegenesung ausmacht, der das Gleichheitsgebot verletzt. Daher bestehet der Beschwerdeführer auf richterliche Entscheidung und Fortführung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens über seine Verfassungsbeschwerde und seiner darin integrierten Unterlassungsrüge.

Ich habe ein klein wenig Hoffnung, mehr erst mal noch nicht. Aber allemal, sollte es scheitern, ist das die Eintrittskarte zum EGMR für Runde zwei.

Hier geht’s zum Nachtrag                                                                                       der Verfassungsbeschwerde (Unterlassungsrüge):
PDF- Datei

Verfassungsbeschwerde vom 17.10.2013: PDF- Datei

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Aktuelles vom 20.11.2013 / Anzeige gegen AGJ, Einstellung des Verfahrens

Staatsanwaltschaft Rostock stellt Ermittlungsverfahren gegen den AGJ ein

von Robby Basler 

Alle Welt redet derzeit vom „großen Kunstraub“. Nun, geht es nicht nur um Kunst, sondern auch um Kultur. Ist ein gerahmter Brief Schillers oder Goethes nun Kunst oder Kultur? Diese Frage bezog ich auf die von der DDR-Jugendhilfe beschlagnahmte Post von Heimkindern. Sind deren Briefe nicht auch Kunst- oder Kulturgut? Eine Frage, die die Rechtmäßigkeit des heutigen Besitzers, den AGJ beschäftigen sollte. Schließlich belegen diese Briefe einen Zeitgeist politischer Verfolgung und Unterdrückung von Minderjährigen. Sie sind Beweis der Unterdrückung der freien Entfaltung der Persönlichkeit, auch der Künstlerischen.

Mein Anliegen mit der Anzeige gegen den AGJ auf Verletzung des Post und Fernmeldegeheimnisses sollte den AGJ eigentlich dazu bewegen, moralische Verantwortung zu übernehmen, diese Briefe eigenverantwortlich und unaufgefordert an die Opfer auszuhändigen. Sie sollte aber auch die Politik dazu bewegen, besser zu erkennen, dass die Jugendhilfeakten allgemein in den Händen des AGJ nichts verloren haben, sondern zur Stasiunterlagenbehörde gebracht werden sollten, weil die Brisanz der Unterlagen mindestens so viel politischen Sprengstoff in sich verbirgt, wie die Stasiunterlagen selbst.

Die einstige Beschlagnahme durch die Übernahme aus den DDR- Jugendhilfen ist strafrechtlich nicht mehr verfolgbar. Jedoch im Zivilrechtlichen Bereich ist die Herausgabe auf Eigentum einklagbar. Doch muss man hier auch Verjährungen beachten, wie wir ja gerade aus dem „großen Kunstraub“ erfahren haben. Doch kann sich ein bösgläubiger Erbe wie offenbar Cornelius Gurlitt oder der AGJ wirklich vor Gericht auf diese sogenannte Verjährungseinrede berufen? Man könnte argumentieren, dem Gericht darf es unmöglich sein Unrecht aus solch bösartigen und verbrecherischen Motiven zum Recht zu verhelfen, schließlich steht alle Staatsgewalt in Deutschland unter dem Gebot, dass die Menschenwürde an erster Stelle steht.

Da in Deutschland die Verantwortlichen freiwillig offenbar Unrecht nicht erkennen wollen, ergeht daher jetzt Zivilklage auf Herausgabe von Eigentum gegen den AGJ und Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages zur Aushändigung bzw. Umlagerung der Akten in die Stasiunterlagenbehörde. Auch werde ich das weitere Vorantreiben der Anzeige durch Beschwerde prüfen, weil ich den völkerrechtswidrigen Aspekt bzw. das Völkerrechtsverbrechen in Bezug auf Verjährung nicht ausreichend gwürdigt sehe.

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Aktuelles vom 18.11.2013 / Abhandlung Bildungsrecht u. Schulpflicht der DDR

Abhandlung                                                             Schulpflicht und Recht auf Bildung in der DDR                       in Bezug auf Opfer von Heimerziehung 

Mir wird gelegentlich die Frage nach der Schulpflicht und dem Bildungsrecht der DDR gestellt, und möchte hier Licht in die Diskussion bringen, ob zehnjähriger oder zehnklassiger Oberschulbesuch damit gemeint war und wie sich das Ergebnis daraus auf die Opfer von DDR- Heimerziehung auswirken kann.

Hier gehts zur Abhandlung: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 16.11.2013 / Brief an Bundestagspräsident Lammert

Nun auch offener Protestbrief an den Bundestagspräsidenten                                Prof. Dr. Norbert Lammert !    

Der Brief an Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert beinhaltet zum Großteil die selben Ausführungen wie der Brief an den Bundespräsidenten Joachim Gauck, jedoch befasst sich der Brief an Prof. Dr. Lammert zusätzlich mit der rechtlichen Ministerverantwortwortlichkeit und der Möglichkeit des Bundestages, gegen die Einzelnen, die gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Opfer verstoßen, ein Mißtrauensvotum stellen zu können.

Hier gehts zum Brief an Prof. Dr. Lammert: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 10.11.2013 / Brief an Bundespräsidenten Joachim Gauck

Zweiter offener Brief an den Bundespräsidenten Joachim Gauck!

In dem Brief werden die menschenrechtsverstoßende Politik der Regierung
und der Angriff auf die Grundwerte unserer demokratischen rechtsstaatlichen Ordnung sowie der Angriff auf verfassungsmäßige Grundrechte sowie die Übersendung des Entwurfs des Opferbegehrens -  das Anhalten auf Verfassungshilfe nach Art. 20 Abs. 4 GG zur Nutzung des Widerstandsrechts abgehandelt.

Hier gehts zum Brief Nr. 2 vom 10.11.2013: PDF-Datei

Hier gehts zu Brief Nr 1 vom 24.04.2012: PDF-Datei

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Aktuelles vom 07.11.2013 / Sternmarsch Genf Recht aus Artikel 39 KRK

Sternmarsch nach Genf - Antwort an die schweizer Opfer!

Hallo Netwerk-Verdingt, lieber Walter Zwahlen

Heute möchte ich mich nun erst einmal bei Dir bedanken, dass Du mit Deinem Schreiben den Kontakt zu uns deutschen Opfern gefunden hast und möchte Dir meine Freude darüber ausdrücken, dass die schweizer Opfer an dem Sternmarsch nach Genf interessiert sind.

Die Schweizer Opfer könnten bei dem Sternmarsch eine Schlüsselrolle einnehmen, zu einem, weil Genf in der Schweiz liegt, zum anderen, weil die Schweiz mehrsprachig ist und somit einen leichteren Zugang zu den Opfern in Frankreich und Italien finden könnte.

Mir liegt sehr viel daran, die französischen und italienischen Opfer mit in das Bot zu holen. Ich weiß, dass in Italien Opfer von sexuellen Übergriffen und Ausbeutung sich formierten, jedoch kann ich kein Italienisch, um sie im Internet ausfindig zu machen. Das gleiche betrifft die französischen Opfer. Eventuell habt Ihr schweizer Opfer italienisch oder französisch sprechende Opfer unter Euch, die bei der Recherche im Internet schneller Erfolgreich sein könnten, als wir deutschen Opfer? Dass Anschreiben, welches ich Dir damals zukommen ließ, müsste dann natürlich in die Sprache übersetzt werden, um die Opfer Frankreichs und Italiens zu mobilisieren.

Ich könnte mir vorstellen, dass französische Opfer von Lyon nach Genf laufen, die deutschen Opfer von Freiburg nach Genf laufen, die österreichischen Opfer mit dem Zug bis Bern fahren und von Bern nach Genf laufen, die italienischen Opfer mit dem Auto oder Zug von Turin nach Genf anreisen, weil der Weg über die Berge zu beschwerlich ist. Die Schweizer Opfer könnten entweder sich den ausländischen Gruppen als Wegführer anschließen oder selbstständig als Gruppe von z.B. Basel oder kürzerer Strecken nach Genf laufen. Würdest Du das auch so sehen, oder hast Du andere Ideen?

Wir brauchen auch Leute in der Schweiz, die uns eventuell Quartier (Wiesen Acker für die Zelte zur Übernachtung) zur Verfügung stellen, damit wir nicht auf Campingplätze angewiesen sind.

In Genf brauchen wir jemanden, der die Demonstration anmeldet. Eventuell kann ich das aber auch von Deutschland aus machen. Wir suchen auch noch nach einen geeigneten Termin für Ende Sommer 2014. Die Politiker kommen in der Regel erst Anfang September aus dem Urlaub. Den Termin sollten wir noch vor Weihnachten finden, weil die Uhrlaubsplanung der noch werktätigen Opfer in der Regel im Januar erfolgt.

Ich würde vorab den Demonstrationsort vor dem Gebäude der KRK besichtigen wollen, ob es dort einen Platz gibt, an dem wir die “letzten Hemden” ausbreiten können, um sie von einem erhöhten Gebäude fotografieren zu können. Dazu werde ich im Januar oder Februar nach Genf reisen. Eventuell könnten wir uns dort zum kennen lernen treffen?

Von meinen österreichischen Kontaktadressen habe ich bis jetzt keine Resonanz. Du hattest geschrieben, Kontakte in Wien zu haben, bitte hinterfrage ob diese schon von der Aktion unterrichtet sind und sich beteiligen werden.

In hoffnungsvoller Erwartung auf reges Interesse verbleibe ich mit den besten Grüßen aus Deutschland

Robby Basler

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Aktuelles vom 03.11.2013 / Widerstandsbegehren nach Art. 20 Abs. 4

Widerstandsbegehren vorangetragen!    

Opfer können Nutzung des Notstandsgesetzes fordern!

Nach Art. 20 Abs. 4 GG ist ein Vorabschreiben an Verantwortliche vorangetragen worden, wonach Opfer ein Widerstandsbegehren zur Verfassungshilfe fordern könnten, wenn die letzte Maßnahme der Petition nicht zum Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz beiträgt.

Hier gehts zur Vorabinfo zum Widerstandsbegehren: PDF-Datei

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Aktuelles vom 28.10.2013 / Widerstandsrecht, Erklärung an Regierung

Ist die Regierung der Bundesrepublik an den Pranger zu stellen?

Wird die Regierung der Bundesrepublik an den Pranger gestellt, wenn ihr vorgeworfen wird, dass sich Einzelne der Bundesregierung, die sich in Form einer Verschwörung gegen Opfer von Heimerzihung aus Menschenrechtsverbrechen, schuldig machen, weil sie den Opfern heute das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit vorenthalten, da sie die Schäden aus der damalige Bildungsvorenthaltung nicht ausgeglichen oder entschädigt haben?

Da die Beweislage zur Verantwortung der Geschehnisse der Vergangenheit, die zum Nachteil der Opfer inziniert wurden, sich gegen die Deutsche Regierung verdichtet, ergibt sich diese Frage des Prangerstellens. 

Wenn dies zu bejahen ist, ergibt sich die Frage, inwieweit der Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes dann den Opfern das Recht auf Widerstand ermöglicht, wenn sich ihnen kein anderer Weg mehr bietet um Gerechtigkeit zu erfahren?

Hierzu ist ein Rechtsgedanke verfasst, der die Opfer an diese Frage näher heranführen soll, ohne ihnen das Gefühl zu geben, hier mit Randale und Randalierenden der 68-iger verglichen zu werden, da es sich um ein harmloses Grundgesetz handelt, dass jederman nutzen kann und vor allem, darüber debatieren kann. 

Hier gehts zum Rechtsgedanken: PDF-Dokument

Brief an den Botschafter der Vereinten Nation: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 27.10.2012 / Historie über die Opfer erstellt

Historie über den Betrug der Bundesregierung an die Opfer von Heimerziehung erstellt!

Den Inhalten der Historie kann entnommen werden, dass das Anprangern der Bundesregierung der Verschwörung gegen die Menschenrechte von Heimerziehungsopfern bevor steht.

Hier gehts zur Historie: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 23.10.2013 / Bundesregierung, 3. Fakultativprotokoll, KRK

Verantwortung verleugnet! 
Das Vorenthalten der Rechte aus Artikel 39 der KRK geschah auf Initiative der Bundesregierung!

von Robby Basler

Der Gesetzentwurf zu dem 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, der den ehemaligen minderjährigen Opfern von Menschenrechtsverbrechen ein Individualbeschwerderecht vorenthält, ist auf Initiative der Bundesregierung selbst an Bundestag und Bundesrat zur Verabschiedung eingereicht worden. Dieser wurde mit Drucksache 477/12 am 10.08.2012 im Bundesrat und mit Drucksache 17/10916 am 02.10.2012 im Bundestag eingebracht. Gezeichnet wurden die Anträge vom Stellvertreter der Bundeskanzlerin, Dr. Philipp Rösler.

Aus beiden Anträgen geht hervor, dass ausgerechnet jenes Ministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend federführend beim Gesetzentwurf war, dass eigentlich die Verantwortung der vernachlässigten Aufsichtspflicht über die Menschenrechte ehemaliger minderjähriger Schutzbefohlener in Heimerziehungseinrichtungen hatte. Die Vermutung, dass das Verschleiern der Taten und Vorenthalten von Menschenrechten aus höchsten Kreisen der Regierung stammt, ist damit bewiesen. Denn das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war auch zeitgleich federführend im Versagen der Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention und trieb den Bundestag zur Verabschiedung einer Hilfsfondslösung, auf die die Opfer kein Rechtsanspruch auf Entschädigung genießen.

Gegen den Gesetzentwurf beschloss der Bundesrat in seiner 900. Sitzung am 21.09.2012 keine Einwendungen zu erheben. Am 25.10.2012 erfolgten beeindruckende Reden der Parteifraktionen in der 201 Sitzung des Bundestages, in der man sich und den Gesetzentwurf selbst lobte und annahm. Am 08.11.2012 wurde der Gesetzentwurf in der 204 Sitzung des Bundestages ohne Stimmenenthaltung und ohne Gegenstimme verabschiedet, ohne hierüber eine Debatte zu führen, ob das Individualbeschwerderecht älteren Opfern zustehen sollte.

Doch am beeindruckendsten ist die Tatsache, dass einen Tag zuvor noch der Bundestags-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner Sitzung vom 07.11.2012 darüber beriet, ob der Gesetzentwurf einstimmig angenommen werden soll. Also folgten die Mitglieder des Bundestag dieser Empfehlung blind, ohne wirklich selbst die Artikel und ihre Wirkung des zu verabschiedenden Gesetzes zu kennen. Dies geht aus dem Protokoll zur 204 Sitzung hervor, da keinerlei Reden zu den Gesetz von den Fraktionen oder Bundestagsmitgliedern gewünscht waren, ist das Gesetz ohne Debatte abgestimmt worden.

Jetzt stellt sich die Frage, wer denn im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Empfehlung für den Bundestag beschloss. Aus der Drucksache 17/11392 dieses Ausschusses vom 07. 11. 2012 geht hervor, dass Norbert Geis als Amtierender Vorsitzender, Dr. Peter Tauber als Berichterstatter, Ekin Deligöz als Berichterstatterin, Miriam Gruß als Berichterstatterin mit Diana Golze als Berichterstatterin und man hätte es ahnen können, mit Marlene Rupprecht (Tuchenbach) als Berichterstatterin, zusammen diese Empfehlung unterzeichneten.

Es ist nun also auch bewiesen, dass Frau Rupprecht hier definitiv die Hände im Spiel hatte. Beschämend jedoch ist, dass Frau Golze erst vor zwei Tagen über die Kinderkommission erklären ließ, dass die Kinderkommission nicht wüsste, ob und inwieweit Bundestagsmitglieder an der Entstehung dieses Gesetzes mitwirkten. Frau Golze und Frau Rupprecht sind aber Mitglied in der Kinderkommission zu dieser Zeit gewesen.

Dieses Verleugnen der Verantwortung an der Mitwirkung zur Schaffung dieses Gesetzes lässt darauf schließen, dass es ein Deal zwischen den großen Fraktionen und den kleinen Fraktionen gegeben haben dürfte, in dem es explizit darum ging, uns ehemaligen das Recht auf ein Individualbeschwerdeverfahren vorzuenthalten, weil die Interessen der Lobby gewahrt werden müssen. Kirchen und Unternehmen, die Profit aus Kinderzwangsarbeit machten, der AGJ mit seinen Wohlfahrtverbänden, die die Menschenrechtsverbrechen ausführten und duldeten, sowie die Lobby jener Politiker, die in den 68-igern den Rechtsweg verließen, um die eigene Macht im Zuge der Bambulebewegung und der Studentenunruhen nicht zu gefährden, hatten in der Entscheidung des Bundestages und der Initiative der Bundesregierung Vorrang vor Menschenrechte der Opfer. Die Hilfsfondslösung war nur ein Teil dieses perfiden Plans uns Opfer zu betrügen. Doch nun ist alles aufgedeckt und auf dem Tisch. Jetzt stellen wir es an den Pranger.

Opfer Deutschlands, lasst Euch das nicht gefallen. Schreibt Protestnoten an den Petitionsausschuss des Bundestages. Menschenrechte haben für alle lebenden Menschen gleichermaßen zu gelten. Es darf kein Menschenrecht geben, dass vom Alter eines Menschen abhängig ist. Darum beteiligt Euch am Sternmarsch nach Genf, wo wir Opfer unmissverständlich erklären werden, Anspruch auf Artikel 39. der Kinderrechtskonventionen zu besitzen.

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Aktuelles vom 22.10.2013 / Kinderkommission, 3. Fakultativprotokoll, KRK

Skandal Nr. 3!!! Kinderkommission des Bundestages war von der Entscheidung über Individualbeschwerderecht minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen ausgeschlossen! 

Die Kinderkommission des Bundestages sollte eigentlich das Aushängeschild Deutschlands sein, dass die Kinderrechtskonvention auch in Deutschland geachtet wird. Die Kinderkommission sollte hierzu den Nationalen Aktionsplan NAP zur Umsetzung der Normen aus der Kinderrechtskonvention KRK begleitend mit dem Bundestag führen und in den Berichten zur Umsetzung der Kinderrechte entsprechend gewürdigt werden.

Was jedoch verwundert ist, dass zu den Vorfällen von vorenthaltenen Menschenrechten von Heimkindern, Tausende an Opfer über sogenannte Anlaufstellen angehört und selbst im Bundestag zur Anhörung geladen waren, um Opfer im demokratischen Entscheiden über angebliche Zukunftsmaßnahmen zu beteiligen. "Verwundert" deswegen, weil zeitgleich die Gespräche über das Individualbeschwerderecht zur KRK, auch besonders auf Initiative Deutschlands, international vorangetrieben wurde, als wenn zwanzig Jahre nach Unterzeichnung der KRK kein Tag mehr Zeit wäre, es abzuwarten, diesen Opfern das Recht der Individualbeschwerde zu verweigern.

Doch zu dieser eiligst beschlossenen Entscheidung wurde nicht ein einzigstes Opfer angehört, ob es das gut findet. Das ist auffallend merkwürdig. Denn nicht einmal die Kinderkommission des Bundestages war über das Verweigern des Individualbeschwerderechts aufgeklärt, noch im Vorfeld daran beteiligt worden, hier ihre Meinung zu äußern.

Die Frage die sich nun stellt, ist jene, welchen Interessen galt diese Verweigerung des Rechts auf ein Individualbeschwerdeverfahren? Die der Opfer gewiss nicht? Die der Kinderkommission auch nicht. Sie dient den Menschenrechtsverbrechern, den Ausbeutern der Kinderzwangsarbeit, den Politikern, die sich im Zuge der 68-iger erpressbar machten, weil sie den Rechtsweg verließen.

Toll, "wir hören Tausende an Opfern an, gewähren ihnen aber kein Recht auf Individualbeschwerde"!?

Auch die Wacher unserer Kindermenschenrechte in Deutschland die National Coalition sagt nichts. Sie schweigt vorerst über die Anschuldigungen der Verschleierungsvorwürfe des AGJ und gibt auch keinerlei Statements zur Protestnote, dass ehemalige Opfer von Menschenrechtsverbrechen sich wegen der Bundestagsentscheidung zum Individualbeschwerderecht diskriminiert fühlen.

Ein Fachmann der Politik und des Rechts würde wohl sagen, die Verantwortlichen Politiker, die in unserem Land über Menschenrechte befinden, sind derzeit von den Vorwürfen überrollt und wie gelähmt im gegenseitigen Schuldzuweisen.

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Frau Rupprecht war Mitglied der Kinderkommission. Sie dankte vor wenigen Tagen ab. Das schützt sie aber nicht vor dem Vorwurf, die historische Debatte über gerechte Entschädigung von misshandelten Heimkindern unterdrückt zu haben. Ach ja, das ist ja alles noch nicht bewiesen. Hier aber erst mal der Beweis, dass die Kinderkommission, von wem auch immer, übergangen wurde.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Robby Basler
An: diana.golze@bundestag.de
Gesendet: Dienstag, 15. Oktober 2013 00:35
Betreff: z. Hd. Frau Diana Golze Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren der Kinderkommission des Bundestages

Ich recherchiere für mein Onlinemagazin in der Entstehung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention. Speziell muss ich in Erfahrung bringen, ob die Kinderkommission am Entwurf dieses 3. Zusatzprotokolls beteiligt war oder ab wann der Kinderkommission der Entwurf zur Einsicht gestellt wurde?

Deutschland soll an der Entstehung des 3. Zusatzprotokolls entschieden beigetragen haben. Ich bitte um Auskunft, welche namentlich benannten Mitglieder des Bundestages bei der Entstehung mitwirkten.

Ich bitte auch um Auskunft, warum Artikel 20 des Zusatzprotokolls so formuliert wurde, dass minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen, die vor Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls Opfer wurden, kein Anspruch auf das Recht der Individualbeschwerde vor dem Ausschuss der KRK in Genf erhalten.

Speziell interessieren mich die Beweggründe dieser Entscheidung, die den Opfern erklären könnten, warum sie von diesem Recht ausgeschlossen sind.

Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung und verbleibe
Hochachtungsvoll
Robby Basler


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Kinderkommission" <kinderkommission@bundestag.de>
An: <basler-photography@t-online.de>
Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2013 13:50
Betreff: 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention

> Sehr geehrter Herr Basler,
>
> auf Ihre Anfrage an MdB Diana Golze vom 15. Oktober 2013 möchte ich
> Ihnen mitteilen, dass die Kinderkommission an der Erstellung dieses 3.
> Fakultativprotokolls nicht beteiligt war. Ob bzw. welche Mitglieder des
> Deutschen Bundestages hieran mitwirkten, entzieht sich unserer Kenntnis.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> XXXXXXXXXXXXX
> Sekretariatsleiterin

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Aktuelles vom 20.10.2013 / Strafanzeige Rupprecht und AGJ

Strafanzeige gegen Marlene Rupprecht aktualisiert und auf AGJ ausgeweitet!

Strafanzeige auf Verdacht des Menschenrechtsverbrechen bzw. deren Beihilfe und unterlassene Hilfeleistung wurde auf den AGJ ausgeweitet. Die Verantwortung von Marlene Rupprecht und dem AGJ soll geprüft werden, warum die Normen aus Artikel 39 und die Rechtswirkung der KRK wider besseren Wissens verschwiegen wurden.

Sollte Frau Rupprecht als Mitglied des Bundestages unter der Immunität für Handlungen im Bundestag stehen, so soll geprüft werden, inwieweit Frau Rupprecht am Runden Tisch Heimerziehung, dessen Handlungen nicht durch die Immunität des Bundestages geschützt sind, für ihre unterlassene Hilfeleistung über die Rechtswirkung der KRK aufzuklären, zu verantworten ist. Denn Rechtsträger des Runden Tisches für Heimerziehung war die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ, Mühlendamm 3, 10178 Berlin. Geschäftsführung war der Verein des Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. vertreten durch den Geschäftsführer Peter Klausch.

Eventuell haftet dieser mitverantwortlich für unterlassene Hilfeleistungen oder Schäden, die Dritte durch das Handeln Einzelner seines Runden Tisches Heimerziehung erleiden? Demnach wäre der AGJ ebenfalls zur Anzeige zu bringen bzw. ein Verfahren gegen ihn zu eröffnen. Denn der AGJ wusste, spätestens auch aus deren Magazin Forum Jugendhilfe, Ausgabe 02/2010, dass Frau Rupprecht von der KRK informiert war und deren Rechtswirkung kannte. Als Rechtsträger des Runden Tisches hätte der AGJ hier handeln müssen und Frau Rupprecht zur Aufklärung der Rechtswirkung der KRK bewegen müssen. Daher ist der AGJ hier durchaus mit zur Verantwortung zu ziehen.

Hier gehts zur Strafanzeige: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 18.10.2013 / Verfassungsbeschwerde KRK, Artikel 39

Ist Deutschland nicht willens oder nicht in der Lage minderjährigen Opfern ihre Menschenrechte zu gewähren? 

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vom 24.06.2012 des Herrn Robby Basler gegen das Unterlassen des Gesetzgebers, die Normen aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder (KRK) zu erfüllen, hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 9. Oktober 2013 einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

In einem Vorabschreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 wurde bereits über die Zulässigkeitsvoraussetzung informiert. Darin wurde darauf hingewiesen, dass das allgemeine Verlangen nach Erlass einer bestimmten Regelung nicht mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Ein insoweit relevantes Unterlassen des Gesetzgebers liegt deshalb nur vor, wenn das Grundgesetz den Gesetzgeber zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet hat, aus der der Einzelne einen Anspruch auf ein Handeln des Gesetzgebers herleiten kann. Diese Voraussetzungen liegen in diesem Fall offensichtlich nicht vor, daher dürfte keine Aussicht auf Annahme dieser Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bestehen.

Was kann daraus interpretiert werden?

Das Verfassungsgericht hat keine Mittel, den Gesetzgeber zur Gesetzgebung zu veranlassen, weil es keinen Grundgesetzartikel gibt, der besagt, dass der einzelne Bürger gegenüber dem Gesetzgeber das Recht besitzt, den Gesetzgeber zur Normerfüllung von Völkerrechtsverträgen mit der Schaffung innerstaatlicher Gesetze zu verpflichten.

Demnach müssten Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Deutschland erst ein demokratisches Mehrheitsverhältnis im Bundestag erlangen, um Gesetze selbst beschließen zu können, um endlich die Normen aus völkerrechtlichen Verträgen innerstaatlich umsetzen zu können.

Da also der Bundestag nicht verpflichtet werden kann, völkerrechtliche Normen aus Artikel 39 der KRK, die nach innerstaatlichen Gesetzen verlangen, mit innerstaatlichen Gesetzen zu erfüllen, es bisher aber auch kein innerstaatliches Gesetz gibt, das die Normen des Artikel 39 der KRK erfüllt, zugänglich macht und verspricht, es keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt, diverse Schreiben an Rechtsauschüsse, Fraktionen und Mitglieder des Bundestages, schreiben an das Justizministerium und an den Bundespräsidenten keine Reaktion zur Verbesserung der Lage der Menschenrechtsopfer bzw. überhaupt eine Reaktion oder Antwort erfolgt, sogar Völkerrechtsstrafanzeigen von der Staatsanwaltschaft unverfolgt bleiben, beweist doch deutlich, dass Deutschland nicht
willens oder nicht in der Lage ist, eine bestimmte schwere
Straftat ernsthaft zu verfolgen, um die eigene Verantwortung der deutschen Regierung gegenüber der Opfer, mit Reue zeigen und Sühne tun, zu tragen.

Letzte Chance, für die Deutsche Regierung ist die derzeitig im Petitionsausschuss zu bearbeitende Petition, die die Schaffung eines expliziten Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz fordert, welches die Normen aus Artikel 39 der KRK erfüllt.

Scheitert auch dieser letzte zur Verfügung stehende Versuch, sich mit der deutschen Regierung im gütlichen Sinne zu einigen, würde unverzüglich Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen die verantwortlichen Mitglieder der Regierungen Deutschlands eingereicht.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland nach Gründung der Bundesrepublik Zehntausende Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden, denen man auch heute noch den Zugang zu Menschenrechten verwehrt. Es ist bei verwehren einer rechtlichen Entschädigungslösung innerhalb der Normen des Artikel 39 der KRK daher von allen Menschenrechtsorganisationen schon im Vorfeld zu prüfen, inwieweit Notwehr im völkerrechtlichen Sinne ein Mittel des Ausdrucks menschenrechtlicher Nachteile sein kann.

Wenn es das Mittel der Notwehr im völkerrechtlichen Sinn nicht gibt, dann müssen die Menschenrechtsorganisationen und die Gesellschaftsvertreter aber auch eingestehen, dass es Menschen zweiter Klasse in Deutschland gibt. Und zwar jene, denen man die Menschenrechte versagt. Die kein Recht auf Bildung besitzen, kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, kein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben, denen man seelische Grausamkeit und sexuellen Missbrauch antun kann und die man mit unentlohnter Kinderzwangsarbeit ausbeuten kann.

Bürger Deutschlands, wollt Ihr das so in Eurer Gesellschaft tolerieren und in einer solchen Gesellschaft leben? Wollt Ihr wirklich solch Unrecht als Fundament künftiger Grundordnung Euren Kindern der nächsten Generation hinterlassen?

Wenn nicht, dann unterstützen Sie uns im Kampf für die Schaffung eines Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetzes. 


Robby Basler

Verfassungsbeschwerde zur KRK: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 16.10.2013 / Sternmarsch nach Genf, KRK,Artikel 39

Schweizer Opfer nehmen Einladung zum Sternmarsch nach Genf an!

Lieber Herr Basler,
vielen Dank für Ihr Mail vom 28.9.2013. Ich war ferienabwesend und melde mich deshalb erst jetzt. Unser Verein: www.netzwerk-verdingt.ch hat vor allem bei Bauern fremdplatzierte Mitglieder. Aber die Mehrzahl war oft zuerst in Pflegefamilien, Säuglings-, Kinderheimen später einige auch in Erziehungsheimen oder solchen für Schwererziehbare. Wir sind bereits mit einzelnen Gruppen in Vorarlberg, Tirol, Wien und Professor Horst Schreiber von der Uni in Innsbruck in Kontakt. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit finden wir selber auch sehr wichtig und begrüssen Ihre Intiative sehr. Am 25.10 findet zudem ein runder Tisch unter Führung des Bundes für die Betroffenengruppen, Heim-, Pflege-, Waisen-, Verdingkinder (bei Ihnen auch Kost, Güter-, Hüter- oder Schwabenkinder je nach Region udn Sprachgebrauch genannt), administrativ-Versorgten, Zwangssterilisierten und Zwangsadoptierten statt. Es geht um finanzielle Entschädigung in Milliardenhöhe, sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der Sozialgeschichte der Schweiz im letzten Jahrhundert angelegt auf 5 Jahre im Umfang von 22 Mio Franken. Am Sternmarsch nach Genf im 2014 sind wir natürlich interessiert. Mit besten Grüssen Walter Zwahlen

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Aktuelles vom 13.10.2013 / Abhandlung, Artikel 39, KRK, Rechtsansichten

Abhandlung mit neuen Rechtsansichten!

Warum Opfer von staatlich oder behördlich angeordneter Bildungsvorenthaltung oder Vorenthaltung der freien Persönlichkeitsentfaltung entschädigt werden müssen, wenn die Vorenthaltung gegen den Willen des Opfers angeordnet wurde und/oder seinem Kindeswohl nicht diente.

Die Abhandlung behandelt auch den Zeitgeist der Nachkriegagesellschaft und könnte bisherige Rechtsauslegungen der Rehabilitierungskammern beeinflussen.Hierfür habe ich extra eine Argumentationshilfe für Rehabilitierungsverfahren angefertigt. Auch dies ist als PDF-Dokument angehangen.

Hier gehts zur Abhandlung: PDF-Dokument

Hier gehts zur Argumentationshilfe für Reha-verfahren: PDF-Dokument

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Aktuelles vom 28.09.2013 / Kampagne, Artikel 39,KRK, Schweiz, Österreich

Heimkinder Kampagne Europa (insbesondere der Schweiz, Österreichs und Deutschlands)
Gerichtet an die Heimerziehungsopfer, deren Vereinigungen u. Organisationen sowie deren nationalen Mitgliedern der National Coalition.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Sie erhalten heute dieses Schreiben von mir, um einen gemeinsamen Sternmarsch nach Genf zu organisieren. Dieser Sternmarsch soll den Protest zum Ausdruck bringen, dass in allen Ländern Europas den Opfern die Rechte aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention vorenthalten werden. Grundlegendes vorenthaltenes Recht ist, das innerstaatliche explizite Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz.

Als PDF- Datei ist diesem Schreiben der Schlüssel zur gerechten Entschädigung angehangen. Dieser soll als Grundlage für alle Opfer in den verschiedenen Ländern dienen, sich auf rechtliche weise Ausdruck zu verschaffen, um auf demokratischer Weise die Regierungen dazu zu bewegen, den Rechtssetzungsauftrag für ein solches Minderjährigenentschädigungsgesetz zu erteilen.

Ich appelliere an die Opfer, ihre Vereine und Organisationen, beteiligt Euch solidarisch an dieser Protestaktion “Das letzte Hemd für die Rechte aus Artikel 39 der KRK” zu beteiligen. Der Sternmarsch soll nächstes Jahr ende Sommer stattfinden. Die Deutschen Opfer werden von Freiburg bis nach Genf zu Fuß ihre Hemden nach Genf, dem Sitz des Komitees der Kinderrechtskonvention, tragen. Dafür beginnen wir schon jetzt Hemden von Opfern zu sammeln, die den Weg wegen Gesundheit oder Alter nicht gehen können. Die Opfer sollen auf ihr Hemd ihr Namen mit Farbe aufmalen. Die Hemden werden in Genf auf einen Platz ausgelegt und von oben fotografiert, bevor sie dem Komitee übergeben werden. Wir wünschen uns, dass auch Schweizer und Österreicher Teams gleichzeitig in Genf einmarschieren und sich dieser Form von Protest anschließen.

Kontakt für die Koordination ist: basler-photography@t-online.de

Tel. 069 271 34 731 in Deutschland 

Zum Schlüssel zur gerechten Entschädigung hier klicken PDF-Dokument

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Aktuelles vom 26.09.2013 / AGJ, National Coalition, BMFSFJ

Skandal um AGJ breitet sich aus!

Protestschreiben der Opfer von Menschenrechtsverletzung wird den Mitgliedern der National Coalition vorenthalten!

von Robby Basler

Die in der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ angesiedelte Koordinierungsstelle der National Coalition NC hält den Mitgliedern des NC eine Protestnote vom 29.Juli 2013 vor, die an die Mitglieder des NC gerichtet war. Da sich der Protest des Schreibens gegen einen diskriminierenden Artikel eines kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Zusatzprotokolls zur UN-Konvention der Rechte der Kinder handelte, ging aus dem Schreiben der Opfer von Menschenrechtsverbrechen auch Dringlichkeit hervor, so dass eigentlich Eile geboten war, das Schreiben von der Koordinierungsstelle möglichst zeitnah an die Mitglieder des NC weiterzuleiten. Weder leitete die Koordinierungsstelle des NC das Schreiben weiter an seine Mitglieder, noch reagierte man auf die Schreiben und telefonischen Nachfragen, wann denn das Schreiben weitergeleitet wird? Erst nachdem ich heute bei einem Mitglied des NC hinterfragte, ob denn dort das Schreiben an die Mitglieder des NC eingegangen sei, kam ca. eine Stunde später Bewegung in die Sache. Mir wurde erklärt, dass die Schreiben an die Mitglieder vorher erst von der Geschäftsführung begutachtet werden, und mir dann mitgeteilt wird, wie auf die Beschwerde reagiert wird.

Aus der Sicht von ehemaligen minderjährigen Opfern von Menschenrechtsverbrechen ein Skandal, der weltweit unter den Menschenrechtsschutzorganisationen und Coalitionen zum Schutze der Menschenrechte so noch nie zu Tage kam. Denn der NC ist der Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen zum Überwachen der Umsetzung der Normen aus der UN-Kinderrechtskonvention und soll eigentlich die Menschenrechte schützen. Wie sollen sich die Mitglieder des NC dieser verantwortungsvollen Aufgabe richtig widmen können, wenn ihnen Schreiben dieser Klasse von der Geschäftsleitung des NC vorenthalten werden. Will die Geschäftsleitung etwa das Denken der Mitglieder übernehmen? Oder geht es um andere Interessen. Der AGJ ist schließlich mit helfender Hand dabei, die Federführung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umzusetzen, die den ehemaligen minderjährigen Opfern ein Rechtsanspruch auf Entschädigung nach Artikel 39 der KRK vorenthält und gleichzeitig beschließen lässt, ihnen auch das Individualbeschwerderecht vor dem Ausschuss des Komitees der Kinderrechtskonvention zu versagen. Der AGJ ist finanziell von diesem Ministerium abhängig. Dieses Ministerium trägt die Verantwortung der vernachlässigten Aufsichtspflicht gegenüber der Schutzbefohlenen Heimkinder, die den Menschenrechtsverbrechen ausgesetzt waren. Der AGJ ist der Zusammenschluss jener Wohlfahrtsverbände, die diese Opfer in diese Kinderheimhöllen eingewiesen haben, ohne zu hinterfragen, warum den Kindern dort ihre Menschenrechte vorenthalten werden.

Daher denke ich als Opfer, darf der AGJ innerhalb des NC nicht diesen Machtanspruch genießen. Die Koordinierungsstelle darf nicht im AGJ angesiedelt sein. Der NC benötigt eine Geschäftsordnung, in der alle Mitglieder gleichberechtigt mitbestimmen. Der AGJ sollte nicht Mitglied im NC sein. Ich hoffe, dass durch Aufdeckung dieses Skandals der AGJ für den NC nicht mehr tragbar ist.

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Aktuelles vom 25.09.2013 / Marlene Rupprecht, Artikel 39, KRK

Skandalös! Sie wusste schon seit 2008 von den Rechten der KRK!

Neues Statement von Marlene Rupprecht gefunden!

Schon am 9. April 2008, also sieben Monate vor Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an den Bundestag in Sachen Heimkinderentschädigung war Frau Rupprecht bestens von den Rechten der KRK aufgeklärt. Es ist schockierend, dass die Chance in der Petitionsdebatte, zur Schaffung echter Rechtsansprüche für Kinder von ihr unterschlagen wurde. Sie ist verantwortlich, die moralische Debatte nicht eröffnet zu haben, die Opfer nach Artikel 39 der KRK gerecht zu entschädigen. Wer hat dafür gesorgt, dass Frau Rupprecht diese Unterlassene Hilfeleistung in kauf nahm?
Wer lenkt Frau Rupprecht heimlich? Denn Ihre Statements sprechen gegenteilig. Die Wahrheit wird also eines Tages an das Licht kommen, denn so kann Frau Rupprecht nicht weitermachen.

Hier geht’s zu dem Statement :
hier klicken

Bitte auch hier lesen: Betrug an Opfer?

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Aktuelles vom 23.09.2013 / AGJ, BMFSFJ, Hilfsfonds, Lenkungsausschuss

Ist der AGJ Handlanger oder einarmiger Bandit des BMFSFJ im Vorenthalten von Opferrechten misshandelter Heimkinder? 

von Robby Basler

Eigentlich erwartete ich ein großes Geschrei vom AGJ, da ich ihn als Rechtsträger für den Lenkungsausschuss Heimerziehung betitelte. Das Geschrei blieb aus. Dabei hatte ich mich so gut vorbereitet, den eigentlichen „Verantwortlichen“ dann vorzuführen. Denn der AGJ ist nicht Rechtsträger des Lenkungsausschusses des Fonds Heimerziehung, aber er hat entschieden dazu beigetragen, dass die unbefriedigenden Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung zustande kamen, und hatte als Rechtsträger des Runden Tisches auch die Möglichkeit, Partei für Opfer zu ergreifen oder Öffentlichkeitsarbeit heimlich zu leisten. Dies unterließ der AGJ aber. Er reagierte auch nicht während der Phase, als bei ihm die Anlaufstelle angesiedelt war und ihm Tausende Menschenrechtsverbrechen geschildert wurden.

Dachten die Mitarbeiter des AGJ eventuell selbst, Rechtsträger des Lenkungsausschusses zu sein? Macht es vielleicht kein Unterschied, ob der AGJ oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diesen Job übernommen hat? Es ist schon bezeichnend, dass genau jenes Ministerium, dass eigentlich die Verantwortung über die vernachlässigte Aufsichtspflicht an Schutzbefohlenen Heimkindern zu tragen gehabt hätte, federführend im Durchziehen der unbefriedigenden Fondslösung für die Opfer war und ist.

In der Drucksache 16/11102 des Deutscher Bundestag der 16. Wahlperiode vom 27. 11. 2008 heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) zu den Petitionen von ehemaligen Heimkindern, die Beschlussempfehlung neben der Regierung auch dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, – zur Erwägung zu überweisen, soweit die Einrichtung eines Runden Tisches gefordert ist, mit der Bitte, den Runden Tisch entsprechend dem Vorschlag des Petitionsausschusses zu gestalten.

Diese Aufgabe nahm das aufsichtspflichtverletzende Ministerium wohl mit Kusshand an, um die Hände in Unschuld waschen zu können. Doch dafür brauchte es einen Gehilfen. Klar doch, da waren doch auch jene Wohlfahrtsverbände und Jugendberatenden Organisationen, die für die Einweisung der Opfer zuständig waren. Die könnten doch eigentlich die Drecksarbeit erledigen. Organisiert sind diese alle in der Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe AGJ. Dahin bestanden schon immer beste Verbindungen. Also wurde Rechtsträger des Projektes »Geschäftsführung Runder Tisch Heimerziehung« der Verein »Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.« vertreten durch den Geschäftsführer Peter Klausch. Die Anlaufstelle für die Opfer war vom 01. März 2011 bis zum 31. März 2012 bei seiner Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ angesiedelt.

Gut für das Ministerium ist, dass der AGJ der Strippenzieher oder der lange Arm des Ministeriums in Sachen Kinderrechte in der Nationalen Coalition ist, die sich als Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen eigentlich für die Überwachung von Kinderrechten und deren Menschenrechten, auch staatlicher Willkür, z.B. vernachlässigte Aufsichtspflicht von Ministerien, einsetzen soll. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe ist auch hier Rechtsträger der NC und richtete im März 1996 auch gleich eine Koordinierungsstelle innerhalb des AGJ ein. Dazu gibt es eine Geschäftsordnung die besagt, dass alles was innerhalb des NC beschlossen wird, wegen des Stimmengewichts des AGJ auch nur immer so entschieden werden kann, wie der AGJ oder das Ministerium es gerne hätten.

Logische Konsequenz daraus ist selbstverständlich, dass dies dann auch noch aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert wird. Ein Abhängigkeitsverhältnis daraus herzuleiten, käme doch den Opfern wohl nicht in Betracht, oder? Nein, denn man könnte sagen, die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe selbst wird nicht vom Ministerium gefördert, sondern aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

Doch aufgepasst: Das Bundesfamilienministerium regt als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe an und fördert diese. Dies ist jedenfalls der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP-Richtlinien) so zu entnehmen. Also handelt es sich doch um eine Förderung des Ministeriums über Umwege. Der AGJ ist also bestens vom Ministerium gefördert und trug als Helfer bei, eine Fondslösung des Ministeriums zu kreieren, um den Opfern echte Rechtsansprüche auf gerechte Entschädigung vorzuenthalten und vor allem, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Es verwundert daher nicht, dass der nichtrechtsfähige Fonds unter der Verwaltung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben steht. Bloß gut, dass dieses Bundesamt auch zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gehört. Das Ministerium hat die Fach- und Dienstaufsicht über das Bundesamt. Es ist natürlich Aufsichtsbehörde über die Geschäftsstelle der Fonds. Und damit auch nichts schief gehen kann, oder alles in festen Griff bleibt, wurde von der Bundesregierung Regina Kraushaar, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Vorsitzende des Lenkungsausschusses eingesetzt. Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen! Der Lenkungsausschuss ist nicht weisungsberechtigt. Man arrangierte sich mit dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Frage nach der Glaubwürdigkeit, ob der AGJ als Handlanger des Ministeriums noch als Rechtsträger der National Coalition in Opferfragen Minderjähriger tragbar ist, sollten sich die Mitglieder des NC ernsthaft stellen und schnellstens mit einer neuen Geschäftsordnung des NC beantworten.

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Aktuelles vom 19.09.2013 / Sternmarsch nach Genf, KRK, Artikel 39

Mit dem letzten Hemd...                        Sternmarsch nach Genf!

Die Kampagne “Verbesserung der Kinderrechte” welche ein innerstaatliches explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz fordert, ging in die zweite Stufe. In der ersten Stufe wurde die Kampagne an die Nichtregierungsorganisationen der National Coalition gerichtet. Die zweite Stufe der Kampagne richtet sich nun an alle Gelehrten, Universitäten und Hochschulen, die sich mit der Thematik Kinderrechte befassen. Die dritte Stufe wird sämtliche bereiche Treffen, die sich mit dem allgemeinem Recht, der Soziologie und der Pädagogik befassen. Die vierte und letzte Stufe der Kampagne, die als Debatte zu dem Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz führen soll, wird sich dann an die Presse und die Politiker des Bundestages richten.

Als Auftakt dieser letzten Stufe wird durch einen Sternmarsch nach Genf zum Komitee und Sitz der KRK von Opfern die feste Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, dass diese ihre Rechte aus Artikel 39 der KRK einfordern. Hierfür werden Kontakte zu Heimkinderopfer in den anderen Ländern Europas gesucht, die sich an den Sternmarsch beteiligen möchten. Der Sternmarsch soll Symbolisch zu verstehen geben, dass die Opfer ihr letztes Hemd für ihre Rechte aus der KRK hergeben. Daher heißt das Motto des Sternmarsches, “Das letzte Hemd für Artikel 39” für innerstaatliche Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetze.

Die Routen des Sternmarsches werden vorab bekannt gegeben, damit den Beteiligten des Sternmarsches die “letzten Hemden” von jenen mit auf den Weg gegeben werden, die diesen Weg wegen des Alters oder der Gesundheit nicht mehr mit gehen können. Die so gesammelten “letzten Hemden” sollen alle mit den Namen des Opfers bemalt werden. Sie werden in einer Abschlussdemo dem Komitee der KRK in Genf überreicht. Ein geeigneter Termin wird für Ende Sommer 2014 gesucht. Bis dahin wird der politische Druck durch die öffentliche Debatte der Petition zur Verbesserung der Kinderrechte den Rücken stärken und somit die Chance auf den Rechtssetzungsauftrag im Bundestag erhöhen, das Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz zu beschließen.

Opfer oder Helfer, die sich an den Sternmarsch beteiligen möchten, sollten Campingtauglich sein. Es werden auch noch Helfer für die Abschlussveranstaltung (Demo) in Genf gesucht. Für die Abwicklung und Organisation benötigen wir Opfer Koordinator als zentrale Anlaufstelle. Wer sich das zutraut, meldet sich bitte. Auch werden Grundstücke, Wiesen, Acker oder Scheunen gesucht, die auf dem Weg nach Genf als Zeltplatz dienen könnten. Ausländische Opferorganisationen die sich beteiligen möchten melden sich bitte. Tel: 069 271 34 731 oder basler-photography@t-online.de

zur Debatte über die Kampagne geht es hier: Debatte Artikel 39 

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Aktuelles vom 12.09.2013 / Interessenkonflikt, AGJ, National Coalition

Interessenkonflikt der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe AGJ!

Opfer der Heimerziehung vertrauen dem AGJ nicht. 

Es geht um den Interessenkonflikt des AGJ als Rechtsträger des Lenkungsausschusses des Hilfsfonds und der National Coalition als Koordinierungsstelle und der Machtstrukturen innerhalb der NC in Bezug auf Glaubwürdigkeit für die Opfer. Hier gehzts zum Text:

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Aktuelles vom 11.09.2013 / Anzeige AGJ, Briefgeheimnis

Anzeige auf Verdacht der Verletzung des Briefgeheimnis gegen den AGJ!

Es geht um die Übernahme der Akten der DDR-Jugendhilfen mit unterschlagener Briefpost und die falsche Lagerung der Akten im AGJ, da die Akten genau so briesant sind, wie die Stasiakten. Hier gehts zur Anzeige PDF-Datei

Die Anzeige wurde aktualisiert am 20.10.2013

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Aktuelles vom 07.09.2013 / Abhandlung, Einheitsvertrag, Str.Reha.G.

Abhandlung zum Thema:

Sind Einweisungen in Jugendwerkhöfe und Spezialheime der DDR grundsätzlich zu rehabilitieren?

Die Abhandlung behandelt das Jugendgesetz der DDR mit dem Einheitsvertrag und deren Rehabilitierungsrechten. Hier gehts zur Abhandlung:

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Aktuelles vom 30.08.2013 / Verfassungsbeschwerde, 3. Zusatzprotokoll, KRK

Verfassungsbeschwerde gestellt!

Heute wurde von mir eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde 
gegen den hoheitlichen Akt des Bundestages des 8. November 2012 , die Verabschiedung des Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll
vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend eines Mitteilungsverfahrens
zum Ausschuss der Konvention der Rechte der Kinder (KRK) erstellt.

Es geht vorwiegend um das uns vorenthaltene Individualbeschwerderecht vor dem Ausschuss der KRK in Genf.

Hier gehts zur Rechtssatzverfassungsbeschwerde als PDF-Dokument

Wurde am 17.10.2013 aktualisiert und abgeschickt.

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Aktuelles vom 28.07.2013 / Pressetext von Robby Basler, Artikel 39 KRK

Kampagne zur Verbesserung der Kinderrechte gestartet! 

Verbunden mit einem Protestbrief gegen Artikel 20 des 3. zusätzlichen Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention (KRK), welches die ehemaligen minderjährigen Opfer vom Individualbeschwerderecht vor dem Komitee des Sitzes der Kinderrechtskonvention in Genf ausschließt, startet heute eine Kampagne zur Verbesserung der Kinderrechte.

Tenor der Kampagne ist, die Gesellschaft aufzuklären und eine öffentliche Debatte darüber zu führen, ob aus der Norm des Artikel 39 der Kinderrechtskonvention sich ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz innerstaatlich erforderlich macht, aus dem die minderjährigen Opfer Entschädigungsansprüche erlangen können, auch wenn sie bereits erwachsen geworden sind.

Von einem solchen Rechtsanspruch könnten mehrer Zehntausende Opfer profitieren, denen in deutscher Heimaufsicht als Schutzbefohlene Menschenrechte vorenthalten wurden. Die Kampagne richtet sich zu erst an die Mitglieder der Nichtregierungsorganisationen der National Coalition, dessen Koordinierungsstelle und Trägerschaft die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe e.V. inne hat. Diese haben dann die Möglichkeit, die Missstände in Deutschland in ihrem Bericht zum Komitee der Kinderrechtskonvention mit Sitz in Genf vorzutragen.

Weiterleitend soll die Kampagne aber auch an allen rechts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten, Hochschulen und Universitäten herangetragen werden, um Doktoren, Professoren, Dozenten, Pädagogen aber auch die Studierenden selbst in die Debatte mit zu integrieren, um die Fragen und Antworten zur gesellschaftlichen Verantwortung und dem Beitrag ihrer eigenen beruflichen und wissenschaftlichen Leistung zur Gerechtigkeit so in Einklang zu bringen, dass politisches Handeln im Bundestag zu Gunsten der Opfer nötig wird und das Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz realisiert wird.

zum Schreiben an die Mitglieder der National Coalition: hier klicken

zur Debatte über die Kampagne geht es hier: Debatte Artikel 39

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Aktuelles vom 31.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Sehr geehrter Frau Weber,
danke für die Info. Ist es Ihnen als Mitglied der NC möglich zu erfahren, wer an der Erstellung des Schattenberichts beteiligt war? Ich habe da so ein Bauchmurren, dass das der AGJ so ziemlich in Eigenregie führt? Das wäre eine sehr wichtige Information für uns Opfer, da der AGJ ja schließlich eher mit beiden als wie mit einem Bein in dem Konflikt der ehemaligen Heimkinder verstrickt ist. Ich persönlich halte es z.B. höchst bedenklich, dass die DDR-Akten in jenen AGJ lagern, die die DDR-Jugendhilfemitarbeiter übernommen hatten. Der Zugang zu den Akten war nie sicher vor diesen Mitarbeitern.

Auch in meiner Akte befand sich ein Wahlzettel der SPD des Jahres 90/91worin ich ankündigte, die Vorfälle meiner Heimeinweisung prüfen zu lassen. Da war ich schon 22 Jahre und hätte von der Jugendhilfe bzw. AGJ nicht mehr verfolgt werden dürfen. Die Frage die sich stellt, wie glaubwürdig können solche Akten noch sein, wenn daran jahrelang manipuliert wurde? Die zu übernehmenden Mitarbeiter der Jugendhilfe mussten doch zur Wendezeit auch sehen, dass sie selbst belastende Materialien beseitigen, um vom AGJ übernommen zu werden oder nicht gekündigt zu werden.

Das schlimmste ist jedoch, dass der AGJ diese Akten einbehält, obwohl sie ähnlich wie bei der Stasi heimlich angefertigt waren, unterschlagene Post darin lagert. Das Postgeheimnis also auch zum heutigen Tag vom AGJ missachtet wird. Auch in meiner Akte lagert unterschlagene Post, die ich erst nach zwanzig Jahren im Zuge der Akteneinsicht zu lesen bekam. Schlimm nur, dass im Zuge des Rehabilitationsverfahrens die Richter eher an meine Akte kamen als ich selbst. Denn ich wusste nichts von deren Existenz. So gelang es den Richtern eher aus den Inhalten meiner Briefe Information aufzunehmen als mir selbst. Die Briefe ließen Schlüsse auf Charaktereigenschaften von Personen zu, die wiederum die Richter mit Vorurteilen beeinflussen konnten und sie eventuell befangen machten.

Sie sehen, der AGJ besitzt heiße Wahre von der ich überzeugt bin, dass sie genau so zu lagern ist wie die Stasiakten. Meiner Meinung machte sich der AGJ mit der Übernahme der Akten strafbar. Daher und wegen der alten Geschichten der Westheimkinder und jüngst mit der Haasenburg GmbH, habe ich großes Bauchbrummeln, dass der Träger des Hilfsfonds auch der Träger der NC ist und zudem noch die Koordinierungsstelle des NC inne hat. Wenn ich mir dann noch anschaue, wie die Stimmvergabe innerhalb des NC geregelt ist, und erkennen muss, dass der AGJ keine Opposition innerhalb des NC zu befürchten hat, dann hab ich nicht nur Bauchbrummeln, sondern würde die Toilette am liebsten gar nicht mehr verlassen.

Nun wissen Sie, warum ich ein sehr vorsichtiger Mensch bin, was den NC anbelangt. Ich halte den NC für überaus wichtig. Aber dessen Einverleibung durch den AGJ widerstrebt mir. Ich habe angst, dass die Mitglieder nur missbraucht werden, um dem Ganzen den schönen Anschein zu verpassen, seht her, hier sind über 100 Nichtregierungsorganisationen die über Euer Wohl wachen aber im Innenverhältnis der AGJ der Strippenzieher ist. Denn dann bräuchte ich mich nicht zu wundern, wenn von den ehemaligen Opfern nichts im Schattenbericht zu finden ist. Nun Frau Weber, können Sie mir in Sachen meines Bauchbrummelns beruhigen oder bestätigt sich mein Verdacht?

Ich bin gespannt, wer am Schattenbericht wirklich mitwirkte.

Hochachtungsvoll
Robby Basler

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Aktuelles vom 31.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

 
Lieber Herr Basler,
zum Schattenbericht der National Coalition kann ich leider wenig Auskunft geben, da wir an der Erstellung nicht beteiligt waren. Ich weiß, dass das Forschungsprojekt zur DDR-Heimerziehung läuft und Ergebnisse dieses Projektes auch schnellstmöglich Eingang in die Lobbyarbeit finden werden sobald sie vorliegen.
Herzliche Grüße,
Antje Weber

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Aktuelles vom 31.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Sehr geehrte Frau Weber,

es erstaunt mich doch sehr, obwohl es in den Medien zahlreich bekannt gegeben war, dass Heimkinder oder Kinder aus Internaten Menschenrechtsverbrechen zum Opfer fielen, dass diese keine Beachtung im Schattenbericht der National Coalition fanden. Woran lag das? Sind Bildung, Behinderung und Flüchtlingskinder ein brennenderes Thema in seiner Aufarbeitung? Ich kann mich nicht erinnern, in den Medien in den letzten Jahren vernommen zu haben, dass sich Schüler über ihr Bildungsrecht beschweren, Behinderte über behindertengerechtes Menschenrecht demonstrieren oder Flüchtlingskinder zu Zehntausenden der Menschenrechte beraubt werden. Ich habe der Presse aber entnehmen können, dass es massive Verletzungen an Heimkindern in Ost und Westdeutschland gegeben hat. Dass allein in Torgau über 4000 Opfer zu rehabilitieren seien. Dass Anlaufstellen von Opfern gestürmt würden und die Verbrechen in Ost und West identisch waren.

Ich kann nicht verstehen, wieso gerade jenes Gremium, dass über Menschenrechte wachen soll, dies nicht so vernommen haben will. Gerade auf Hinblick der Mitgliedschaft des Institut für Menschenrechte, dass selbst auf seiner Homepage publizierte, dass in Bezug der aufgedeckten Heimkinderskandale über deren Menschenrechte aus der KRK und Entschädigungsansprüche nachzudenken sei. Das ist sehr merkwürdig. Da hilft es mir auch nichts, wenn die National Coalition nach 5 Jahren der Aufdeckung der Skandale eine Wissenschaftliche Forschung in Auftrag gegeben hat. Denn ich weiß nicht welches Opfer das noch hören kann, Teil einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zu sein. Mir jedenfalls platz davon die Hutschnur. Hört auf mit den wissenschaftlichen aufarbeiten. Davon können wir Opfer uns nichts kaufen. Sorgt für unsere Rechte und Entschädigt uns. Die wissenschaftliche Aufarbeitung könnt ihr dann immer noch durchführen.

Ich bin auch sehr darüber enttäuscht, dass diese wissenschaftliche Forschung der National Coalition sich nur um die DDR-Opfer beschäftigt. Dies ist eine längst veraltete Rechtsauffassung, dass DDR-Opfer anders zu bewerten seien als die Opfer aus der BRD. Bildungsvorenthaltung, Zwangsarbeit, Schläge, Prügel, Einschluss und sexueller Missbrauch haben in beiden Gesellschaftssystemen gleichen Schmerz verursacht, die gleichen Krankheitsbilder hervorgebracht, für die gleiche gesellschaftliche Schlechterstellung gesorgt. Stoppen Sie diese diskriminierende Wissenschaft. Sorgen Sie für gleiche Menschenrechte der Opfer beider Systeme. Fordern sie ein für alle Opfer explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, welches die Normen des Artikel 39 erfüllt. Mehr erwarte ich vom Hüter unserer Menschenrechte derzeit nicht. Wir müssen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Wer für Bildung, Behinderungsrechte und Rechte von Flüchtlingen für die Zukunft bauen möchte, der sollte sich zu erst um das Fundament kümmern. Wir können nicht für Rechte kommender Generation glaubwürdig sprechen, wenn wir die Vergangenheit verschweigen. Ein solches Fundament, trägt keine Zukunft. Ein starkes Fundament in Sachen Kindeswohl orientierter Politik kann nur so stark sein, wie das Kindeswohl seiner Geschichte beachtet und gegebenenfalls entschädigt wurde. So lange wir nicht entschädigt werden, wird die KRK und alle Versprechen nicht mehr sein als Luftblasen, weil sie keiner ernst nimmt.

Der Betrug an uns ehemalige Opfer ist aufgedeckt. Hier klicken
Die National Coalition ist jetzt gefordert, einen Weg zu finden, gegen diesen Betrug massiv zu protestieren. Sorgen sie für Einflussnahme im Bundestag um die Petition zum Minderjährigen- Opferentschädigungsgesetz voranzutreiben.

Hochachtungsvoll

Robby Basler

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Aktuelles vom 31.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Lieber Herr Basler,
gerne sende ich Ihnen die Links zu den Schattenberichten, die wir am 18. Juni in Genf vorgestellt haben. Die National Coalition war mit einer großen Delegation ebenfalls vor Ort.
Die vom Ausschuss erstellte List of Issues hänge ich Ihnen zur Information an. Sie werden dort allerdings leider keinen Hinweis zur DDR Heimerziehung finden, da der Ausschuss die inhaltlichen Schwerpunkte eher auf die Einrichtung einer Monitoring-Instanz sowie die Themen Bildung, Behinderung oder auch Flüchtlingskinder gelegt hat.
Ich darf Ihnen aber versichern, dass die National Coalition mit ihrem Forschungsprojekt zum Thema DDR-Heimerziehung intensiv an diesem Themenfeld und der damit verbundenen Lobbyarbeit arbeitet. Im Forum Menschenrechte bearbeiten wir dieses Thema daher nicht, denn es wird durch die National Coalition bestens abgedeckt.
Mit herzlichen Grüßen,
Antje Weber

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Aktuelles vom 25.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Sehr geehrte Frau Weber,

Recht herzlichen Dank für die Klarstellung bezüglich der ehemaligen minderjährigen Opfer. Sie erwähnten in Ihrem Antwortschreiben den Bericht der National Coalition vom 18. Juni 2013.

Diesbezüglich frage ich hier ganz klar danach, ob in diesem Bericht vom 18. Juni das innerstaatliche Rechtsvakuum wegen des Fehlens eines Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetzes dargestellt wurde und welche Maßnahmen der Bundesregierung speziell zur Lösung der Entschädigungsfragen der Heimerziehungs-Opfer aus Ost und Westdeutschland vorgeschlagen wurden?

Es gab in beiden Deutschen Staaten massive Menschenrechtsverbrechen an minderjährige Schutzbefohlene. Die Systematik mit der die Kinder in Menschenunwürdige Verhältnisse getrieben wurden, die Gewalt, die bei Wiederstand der Kinder den Kindern auch mit Waffen angewendet wurde, die Anzahl der Opfer, die in mehreren Zehntausend beziffert werden darf, kann nur darauf schließen, dass es sich um innerstaatliches Völkerrechtsverbrechen handelt. Das Völkerrechtsverbrechen auch noch nicht zum Stillstand gekommen ist, da die Deutsche Bundesbank auch heute noch die unrechten Steuereinnahmen aus Umsatzsteuern von veräußerten Produktionsgütern aus Kinderzwangsarbeit im Auftrag der Bundesregierung aus Zinsgeschäften vermehrt bzw. damit hehlt. Der Staat also weiterhin Profit aus der geleisteten Kinderzwangsarbeit, die nach 1949 in beiden deutschen Staaten geleistet wurde, macht. Das unrechte Staatsvermögen wird derzeit auf ca. 8 Milliarden Euro geschätzt. Pro Jahr vermehrt die Deutsche Bundesbank dieses Vermögen um etwa 5%.

Bund und Länder waren jedoch nur zu einer Hilfsfondslösung bereit, die ohne Rechtsanspruch willkürlich gerade mal 120 Millionen Euro bereit stellte. Davon werden 10% für Verwaltungskosten abgezogen, so dass gegenüber der 8 Milliarden Euro unrechten Staatseinnahmen gerade mal 1,3 % an die Opfer gezahlt würde. Dies kann kein Umfeld sein, dass zur Wiedererlangung der Würde nach Artikel 39 der KRK dient. Nur die Einhaltung der Normen aus Artikel 39 der KRK kann die Würde der Opfer wieder erlangbar machen. Im mathematischen Sinne ist Artikel 39 der KRK die Formel für die Beweisumkehr, dass alle anderen Artikel der KRK rechtsbeständig sind. Ohne Artikel 39 machten alle anderen Artikel der Kinderrechtskonvention keinen Sinn. Schutzgesetze auszusprechen, ohne dabei Recht zu schaffen, dass bei Verletzung der Schutzgesetze Entschädigungsansprüche bestehen, wären Schutzgesetze, die nicht mehr Wert wären, als als Alibiveranstaltung herzuhalten.

Ich sehe bei weiteren Andauern dieses innerstaatlichen Rechtsvakuums erhebliche Glaubwürdigkeitseinbußen gegenüber der Kinderrechtskonvention. Das gerade erst von Deutschland unterzeichnete 3. Zusatzprotokoll schließt uns ehemaligen minderjährigen Opfer vom Recht der Individualbeschwerde aus. Dies widerspricht jedoch Ihrer Aussage, dass sich die National Coalition auch für die Erwachsenen ehemaligen Minderjährigen kümmere. Das 3. Zusatzprotokoll harmonisiert nicht mit Artikel 39. Denn wie soll ich die Norm aus Artikel 39 einfordern, wenn mir das Recht auf Individualbeschwerde genommen ist. Ich fühle mich diskriminiert. Im Grund braucht es eine von der National Coalition artikulierte Rechtssatzkonventionsbeschwerde, da das 3. Zusatzprotokoll Artikel 39 auszuhebeln droht und ältere Opfer diskriminierend vom Individualbeschwerderecht ausschließt.

Das Komitee in Genf muss den Nationen bei Neuschaffung von Zusatzprotokollen die Möglichkeit einer Rechtssatzbeschwerde einräumen. Diese sollte wegen der Dringlichkeit sofort von der National Coalition eingebracht werden. Da Sie die Beauftragte für Kinderrechtsfragen im Forum Menschenrechte sind, bitte ich Sie, die entsprechenden Stellen davon zu unterrichten, damit dies in die Wege geleitet werden kann. Eventuell gibt es eine bereitzustellende Verteilerliste Ihrerseits, die mir zur Verfügung gestellt werden könnte, um für die Kampagne für bessere Kinderrechte zu werben. Gerne würde ich auch Einsicht in die Berichte zur List of Issues bekommen. Bitte prüfen Sie ob dies möglich ist. Ich danke für Ihre bisherigen Bemühungen.

Hochachtungsvoll

Robby Basler 

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Aktuelles vom 25.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Lieber Herr Basler,

entschuldigen Sie die unpräzise Formulierung, natürlich arbeitet die National Coalition im Rahmen unserer Lobbyarbeit auch daran, den mittlerweile erwachsenen Opfern der DDR Heimerziehung zu helfen. Expertise hat hier aber die National Coalition, da wir uns als Kindernothilfe vorrangig für Kinder in Entwicklungsländern einsetzen. Unsere Berichterstattung in Genf hat bereits am 18. Juni stattgefunden, wir warten nun darauf, dass die Bundesregierung die vom Ausschuss erstellte List of Issues beantwortet, um anschließend wieder Stellung zu beziehen.

Mit herzlichen Grüßen,

Antje Weber
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Aktuelles vom 24.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Sehr geehrte Frau Weber.

Ihrer Aussage möchte ich folgende Bedenken anheften.

Sie sagten, „Als aktives Mitglied der National Coalition setzen wir uns dafür ein, dass sich die künftigen Bedingungen für Kinder verbessern ...“

Ich sehe diese Aussage aus der Sicht der ehemaligen minderjährigen Opfer, also heute erwachsenen Personen, für nicht ausreichend an.

Im Artikel 39 der KRK heißt es, „ Minderjährige ...... die Opfer ... wurden.“ haben Anspruch auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft und auf Widererlangung der Würde, in einem dafür dienlichen Umfeld. Da dieser erste Satz des Artikel 39 in der absoluten Vergangenheitsform mit dem Wörtchen „wurde“ formuliert ist, haben also auch die jetzt Erwachsenen ehemaligen minderjährigen Opfer Anspruch auf die Rechte dieses Artikels 39.

Ihre Aussage, dass sich für die „künftigen Bedingungen für Kinder“ eingesetzt werde, ist daher aus meiner Sicht nicht genug. Ich glaube, die National Coalition ist darüber hinaus verpflichtet, die Normen aus Artikel 39 auch den Erwachsenen ehemaligen minderjährigen Opfern zugänglich zu machen, indem sie der deutschen Bundesregierung klar macht, Welche Rechte diesen Opfern aus besagten Artikel 39 bisher vorenthalten werden und mit welchen innerstaatlichen Gesetzen diese den Opfern zu gewährleisten wären.

Denn wenn die Konvention der Rechte der Kinder erst ab seine Gründung hätte gelten sollen, dann wäre Artikel 39 nicht in der absoluten Vergangenheitsform formuliert. Es ist auch daher nachvollziehbar, dass es unmöglich ist, Menschen auf Grund ihres Alters vor Menschenrechten auszuschließen, da dies diskriminierend wäre.

Daher appelliere ich, die National Koalition möge in Genf sofortigen Protest einlegen, damit das Komitee in Genf die Bundesregierung zur innerstaatlichen Normerfüllung treibt. Bildungsvorenthaltung und alle anderen Menschenrechtsverbrechen an Minderjährigen müssen auch im Erwachsenenalter entschädigt werden, um die Würde den Opfern in Ost und West wieder erlangbar zu machen.

Dies halte ich jetzt nach bekannt werden dieses Rechtszustandes für dringlichkeitsgeboten, da davon in Deutschland mehrere zehntausend Opfer profitieren könnten.

Hochachtungsvoll

Robby Basler

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Aktuelles vom 24.07.2013 / National Coalition, KRK, Artikel 39

Lieber Herr Basler,

haben Sie vielen lieben Dank für Ihre Mail und die ausführlichen Information zu Ihrem Fall. Es ist immer wieder erschütternd, welch traurige Fälle im Zusammenhang mit der DDR Heimerziehung ans Tageslicht kommen und so kann ich auch Ihre Bitte bestens nachvollziehen.

Als aktives Mitglied der National Coalition setzen wir uns dafür ein, dass sich die künftigen Bedingungen für Kinder verbessern und haben zum deutschen Staatenberichtsverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes sowohl am Schattenbericht mitgewirkt als auch mündlich in Genf bei der Anhörung unsere Position vorgetragen.

Wir stehen dabei im engen Austausch mit den Mitarbeiterinnen der National Coalition und sind sehr bemüht, strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter.

Herzliche Grüße,

Antje Weber ________________________________________________________

Aktuelles vom 09.07.2013 / E-Mail an Forum Menschenrechte

E-Mail an das Forum Menschenrechte

Sehr geehrte Frau Weber,

Sie sind auf der Homepage des Forum Menschenrechte als Ansprechpartner der Kinderrechte zuständig.

Ich wende mich heute an Sie mit einer dringenden Bitte.

Ich war Heimkind der DDR. Ich wurde gegen meinem Willen aus dem Schulsystem gerissen, erhielt weder Schulabschluss noch Berufsausbildung, bin also ohne Facharbeiterbrief für den freien Arbeitsmarkt nur für die minder interessanten Tätigkeiten einsetzbar und habe daher zum Durchschnittsverdiener der deutschen Arbeitnehmer einen finanziellen Nachteil von ca. 450.000,- Euro in meiner Lebenszeit zu erwarten.

Rehabilitierung über das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren wurde abgewiesen, da das Gericht nur die Einweisungsbeschlüsse zu rehabilitieren habe und nicht irgendwelche Schäden, die innerhalb des Heimaufenthaltes entstanden seien.

Das Nachholen der Schulbildung mißlang, da die Wende dazwischen kam und damit auch mein nachgeholter Beruf des "Maschinisten" in der BRD nicht als Facharbeiterberuf anerkannt war. Für Fördermaßnahmen vom Arbeits- oder Sozialamt war ich zu alt. Privat konnte ich mir Bildung nie leisten.

Ich beschloß, meine Rechte aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder einzuklagen, indem ich Verfassungsbeschwerde einlegte, da Bildungsvorenthaltung Menschenrechtsverbrechen ist.

Ich frage mich jetzt, selbst wenn das Verfassungsgericht das erkennen täte, daß ich im Recht sei, wie wollen andere Opfer diese Rechte aus Artikel 39 einklagen, wenn es innerstaatlich keine Gesetze gibt, die die Normen der KRK Artikel 39 zusichern bzw. erfüllen.

Ich habe daher eine Petition im Bundestag eingereicht, daß ein eigenst für Minderjährige explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz auf den Weg gebracht werden muß, da Kinder Träger eigener Rechte sind und Artikel 39 der KRK in der absoluten Vergangenheitsform formuliert ist, daß dieses Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz auch für die ehemaligen Minderjährigen (erwachsene) Opfer zu gelten habe, so daß ich zur Wiedererlangung meiner Würde gelangen kann.

Ich bitte die Nichtregierungsorganisationen um Einflußnahme im Bundestag, damit der Petitionsausschuss den Rechtssetzungsauftrag zum Gesetzeserlass dem Bundestag empfiehlt. Sollte der Petitionsausschuss anderweitig entscheiden, bitte ich um Aufnahme dieser vorenthaltenden Menschenrechte aus Artikel 39 der KRK in den Schattenbericht zum Staatenbericht an das Komitee in Genf.

Um Mitteilung, wie sich die Koordinierungsstelle der Nichtregierungsorganisationen der AGJ in Bezug zum Schattenbericht verhielt, wenn es denn so weit kommen muß, wird hiermit gebeten.

Ich lege Ihnen nahe, sich meine Homepage www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de diesbezüglich anzuschauen.

Bei bedarf stehe ich für Befragungen/Kongressen zur Verfügung.

Mit den allerbesten Grüßen

Robby Basler (Tel. 069 271 34 731)

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Aktuelles vom 09.07.2013 / Mea Maxima Culpa, Film, Ratzinger

Film über missbrauchte Heimkinder der USA findet in Deutschland kein Verleiher von Robby Basler

“Mea Maxima Culpa” ist der Filmtitel einer Geschichte von mehr als 200 sexuellen Missbrauchsfällen an taubstummen Heimkindern kirchlicher Einrichtungen der USA. Lange kämpften die Opfer um Anerkennung der an ihnen begangenen Verbrechen der 60-iger und 70-iger Jahre. Die Taubstummen Opfer verschafften sich mit handgemalten Flugblättern gehör und warnten so vor die Straftäter.

In einem Bericht von Julia Banket der TV-Sendung ttt (Titel, Thesen, Temperamente) die Max Moor moderierte hieß es, dass der Film auch dokumentarisch hinterleuchte, dass Joseph Ratzinger in seinem Amt, bevor er zum Papst ernannt wurde, einem Kirchengremium angehörte, über dessen Schreibtisch sämtliche Missbrauchfälle seiner Glaubensbrüder liefen. Der Regisseur Alex Gibney räumte in den Beitrag zu dem Film ein, das Ratzinger auch wegen des Filmes von Amt und Würden des Pontifex Papst zurückgetreten sein könnte .

Die deutschen Filmverleiher erkennen offenbar nicht den Sprengstoff, der sich hinter dieser Geschichte verbirgt. Führt dieser Film uns doch genau das vor Augen, was die Kirche vertuschen will. Dass sie moralisch verpflichtet ist, die begangenen Menschenrechtsverbrechen gerecht zu entschädigen, sich in der Frage der Straftäter und Verjährungsfristen von den Staats-Kirchenverträgen zu lösen um die Strafverfolgung der Täter den Opfern zu ermöglichen.

Das Kirchenrecht kollidiert mit dem weltlichen Menschenrechten und natürlich auch mit der Konvention der Rechte der Kinder. Hier müssen sich die Gesellschaften der Nationen von der Kastration der Kirche befreien. Ohne den Segen der Kirche wieder Zeugungsfähig zu sein eigener Gesetzeserlasse, die die Normen der Menschenrechte innerstaatlich auch gegen Kirchenvertreter erfüllen . Wenigstens die der Menschenrechte, denn den Opfern der Kinderheime ist dies längst geschuldet. Denn nur gerechte Entschädigung kann Würde widererlangbar machen. _____________________________________________________________

Aktuelles vom 08.07.2013 / Haasenburg, Die LINKE, Kommentar Basler

Das geschlossene Heim der LINKEN? von Robby Basler

Zu den Berichten des „Neuen Deutschland“ vom 06.07.2013 in dem sich
„Die LINKE“ über ihre Position zu Spezialheimen mit strengen Erziehungsmethoden dahingehend äußerte, dass für den Fall, dass „Die LINKE“ geschlossene
Heime doch für notwendig halten sollte, sie auf alle Fälle dafür plädiert, dass diese Einrichtungen dann vom Staat betrieben werden sollten, möchte ich der „LINKE´n“ meine Ansicht mitteilen.

Da mir die Bildung vorenthalten wurde, bin ich selbst Menschenrechtsopfer durch Einweisung in einem Jugendwerkhof der DDR. Auslöser meiner Heimeinweisung war eine junge Genossin der SED, die Direktorin meiner Schule war. Besagte hat es nach der Wende bei den „LINKE´n“ zu was gebracht. Stand sie im Landkreis Dahme- Spreewald in ihrer Partei ganz Oben.

Ein Schreiben von mir an eine „Linke“ Bundestagsabgeordnete, mal Abseits der großen bundespolitischen Bühne im Kleinen etwas zu bewirken, indem die ehemalige Direktorin aufgefordert wird, ihr Vergehen der DDR-Zeit, dass Drängen mich in einen Jugendwerkhof einzusperren, zu bereuen und sich dafür zu entschuldigen, blieb unbeantwortet.

Gerne wäre ich mit besagter ehemaligen Direktorin gemeinsam zur Wanderausstellung der Gedenkstätte Torgau in das Lübbener Landratsamt gegangen, um ein versöhnendes Gespräch zu führen. Besagte ehemalige Direktorin wohnt nur 200 Meter vom Landratsamt entfernt, doch erfuhr ich, dass sie derzeit am Burnout-Syndrom leidet und alle Ämter niedergelegt sind. Ihre Lehrerstelle ausgerechnet für Politunterricht kann sie wegen der Krankheit derzeit nicht ausüben.

Dies ist weniger bedauerlich als ihr Krankheitsbild, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Unterricht von ihr nicht dazu verwendet wurde, den Kindern ein falsches Bild der DDR zu vermitteln, in dem sie wohlmöglich erklärte, dass bis auf Reisefreiheit ja alles in Ordnung war. Nein, das war es eben nicht. Es gab Spezialheime, Jugendwerkhöfe und den „Willensbrecher“ Torgau, die Einrichtungen des SED-Regimes, die den Minderjährigen ihrer Menschenrechte beraubten.

„Die LINKE“ ist durchsetzt mit den alten Kadern dieser grausamen Einheitsschmiede DDR. Diese Kader, wie meine ehemalige Direktorin wussten von diesen Jugendwerkhöfen und kannten deren Wirkung. Das heute selbige Kader der „LINKE´n“ darüber entscheiden wollen, ob auf deutschen Boden geschlossene Kinderheime existieren sollen, bereitet mir größtes Bauchweh.

Denn wenn es geschlossene Kinderheime geben soll, dann können diese nur so klein ausfallen, wie normale Kinder in Freiheit Auslauf genießen können. Bedeutet, Kinder in Kinderheimen sind gesunde Menschen. Sie haben das gleiche Recht auf territorialen Bewegungsspielraum in der Freifläche ihrer Auslaufmöglichkeiten. Kinder brauchen so viel Auslauffläche um ihre Persönlichkeit entfalten zu können.

Heißt, der geschlossene Bereich müsste mindestens 100 Quadratkilometer betragen. Diesen gilt es zu umzäunen, nachts zu beleuchten und zu bewachen. Innerhalb der Einrichtung müsste Tag und Nacht die Möglichkeit bestehen, uneingeschränkt Menschenrechtesverletzungen zur Anzeige zu bringen. Die Bildung muss gewährleistet werden und ein frei gewählter Ausbildungsplatz zugesichert werden. Besuchsrechte müssen so definiert sein, dass jederzeit Nachmittags Besuch empfangen werden darf. Therapien für Antiaggression usw. dürfen nur mit Einwilligung des Kindes erfolgen. Innerhalb des Bereiches muss das selbe gesellschaftliche Leben stattfinden wie außerhalb des geschlossenen Bereiches. Boutiquen, Gaststätten, Kinos, Diskotheken, Bibliotheken, Jugendclubs, Freizeitangebote, Spielplätze und Schwimmmöglichkeiten gehören zu den alltäglichen Dingen eines jugendlichen Minderjährigen.

Auch das kennen lernen des anderen Geschlechts inklusive der Möglichkeit des sexuellen Verkehrs muss den Minderjährigen erlaubt sein. Hierfür müssen Schutzbereiche vorhanden sein, dass sich die Minderjährigen in Privatsphäre begeben können und der Zugang zur Pille und Kondomen sind zu gewähren.

Wir müssen uns immer vor Augen führen, dass die Minderjährigen der Kinderheime gesunde Kinder sind und nicht straffähig oder straffällig waren. Wenn also all diese Voraussetzungen erfüllt wären, ließe sich dieses kostenintensive Projekt mit bitterem Beigeschmack wegen der freiheitlichen Beschränkung auf 100 Quadratkilometer eventuell realisieren und dulden.

Ob „Die LINKE“ hierfür Mehrheiten im Bundestag findet, ist gerade wegen der Kostenfrage eher unwahrscheinlich. Ich bin jedenfalls gespannt, auf die Antworten von Frau Dettinger, Bundestagsabgeordnete „Die Linke“, was derzeit für diese Kinder getan wird. Für Wartezeiten mitten in den Sommerferien habe ich Verständnis. Ob die Kinder der Heime der Haasenburg GmbH dieses Verständnis auch haben, bei schönstem Wetter mit Sturzhelmen herumlaufen zu müssen, bezweifle ich jedoch.
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Aktuelles vom 07.07.2013 / Haasenburg, Studenten Jura- u. Sozialwissenschaften

Gesellschaftsfrage an kommender Erziehungselite?

Laut dem Onlinemagazin „welt.de“ hatte der Hamburger Familienanwalt Rudolf von Bracken die Jugendlichen am Donnerstag kurzfristig in der Hansestadt getroffen. Die drei Flüchtlinge hatten laut seiner Aussage eigenständig den Kontakt zu ihm gesucht und ihn als Anwalt beauftragt. Von Bracken: "Die Jungs erzählten mir von katastrophalen Zuständen. Sie waren konstanter Demütigung ausgesetzt. Es war auch von dem Brechen des eigenen Willens die Rede." Am Freitagnachmittag meldeten sich die Jungen überraschend beim Rauhen Haus in Hamburg. Von dort seien sie in eine andere Einrichtung weiter vermittelt worden, hieß es. "Wir stehen mit ihnen in Kontakt", sagte eine Sprecherin des Rauhen Hauses. Nach Informationen von NDR 90,3 soll sich einer der Jugendlichen inzwischen wieder in Brandenburg aufhalten.

Wo sich die drei Ausreißer seit Mittwoch aufhielten, ist dem Pressetext des Magazins jedoch nicht zu entnehmen. Ausgegangen davon, dass die Drei kein Geld besessen haben dürften und Minderjährige waren, ist das Annehmen eines solchen Klientenauftrages für diesen Anwalt mehr nur als Courage und gewagt. Worauf könnte sich dieser Anwalt berufen? Auf reine Kinderschutzgesetze oder die Konvention der Rechte der Kinder? Es ist an der Zeit, dass Rechtsanwälte, Richter, studierende Juristen und Soziologen sich hinterfragen, welchen Sinn ihr berufliches Dasein hat, wenn Fälle wie die in der Haasenburg GmbH nicht dazu führen würden, die Diskussion über Rechte der Opfer Minderjähriger führen zu dürfen?

Ich denke nach wie vor, die Rechte der Opfer müssen nach diesen Vorfällen neu besprochen werden. Es ist nicht notwendig, zu belegen, ob es in der Haaasenburg GmbH zu Rechtsverstößen gekommen ist. Entscheidend ist, dass dies hätte passieren können und es keine Gesetze der Entschädigung gibt. Müssen denn Minderjährige erst, im symbolischem Sinne, Erwachsene, einem mit den Hammer auf den Kopf schlagen, bis diese es merken, dass Minderjährige einen eigenen Kopf haben, eigene Interessen verfolgen, selbst entscheiden, wie sie ihre Persönlichkeitsentwicklung gestalten, um zu zeigen, dass sie sich als Träger ihrer eigenen Rechte bewusst sind?

Jurist sein, Soziologe sein, und das in einer Welt, in der die Rechte der Kinder unterdrückt werden? Berufe sollen Persönlichkeiten zu Spezialisten fördern, die als besonders wertvoll in der Gesellschaft geachtet werden sollen. Wie lässt sich das Studium dahingehend damit vereinbaren, zuzusehen, wie minderjährigen Opfern ihre Rechte verwährt werden? Wollt Ihr künftigen Jura- und Sozial- Wissenschaftler mit diesem Unrecht Euer Stolz verdienen? Wollt Ihr unrechtes Recht für Recht sprechen, danach handeln, Euch zum Dienstboten der Gemeinheiten von Menschenrechtsverbrechern machen?

Ich glaube nicht das Ihr das wollt. Ich glaube, ich würde mich verweigern. Das Studium unterbrechen, die Arbeit niederlegen, bis geklärt ist, dass Minderjährige ein Recht auf Entschädigung per Gesetz haben. Aber das, liegt allein an Euch zukünftigen Studenten, Juristen, Richter, Soziologen und Sozialarbeiter. Ihr müsst der Gesellschaft sagen, dass Ihr dieses Unrecht nicht mit tragen wollt. Das wäre die größte Anerkennung, die Ihr Euch verdienen könntet. Wenn sich alle verweigern, bleibt den Politikern kein anderer Weg, als die Schaffung eines Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetzes einzuleiten. Nur das bringt Gerechtigkeit und Rechtsfrieden und Euch ein stolzes Berufsleben.

Quelle:

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article117779949/Heimkinder-auf-der-Flucht.html

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Aktuelles vom 06.07.2013 / Haasenburg Razzia, Lutz Adler, KRK-Rechte

Forderung nach Entschädigung wird lauter!

Einem Pressetext des Onlinemagazins “Tagesspiegel.de” zufolge soll es in der Haasenburg GmbH gestern eine Razzia in den drei Kinderheimen und einem Büro der Firma gegeben haben. Weiter heißt es, dass erst Mitte letzter Woche drei Jugendliche aus den Heimen entwichen sein sollen und sich bei einem Familienrechtler in Hamburg aufhalten, der per Eilantrag die Rückführung in dieses Heim verhindern möchte. Nachdem letzten Freitag erstmals die Untersuchungskommission der unabhängigen Experten sich vor Ort ein Bild machten, beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft derzeit mit mehreren Anzeigen der Jugendlichen, die in den Heimen der Haasenburg GmbH den vermutlichen unmenschlichen Behandlungen erlagen. Neben den Anzeigen der Opfer ist unter Anderen auch der Verdacht auf Beihilfe zu Mord und Folter bei der Staatsanwaltschaft in Cottbus eingegangen. Die Razzia dient nun der Beschlagnahme sensibler Unterlagen, die beweisen könnten, dass an den Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen etwas dran ist. Am Donnerstag wird der Bildungsausschuss des Landtages des Landes Brandenburg beraten, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Veröffentlichungen eines Internet- Heimkinderforums zufolge berichtet dort der User “Micky”, dass sich zu gleicher Zeit auch der Vorsitzende Lutz Adler des Vereins der ehemaligen minderjährigen Opfer (DEMO e.V.) über die mangelnden Zustände in diesen Heimen empört und Parallelen zu den Spezialkinderheimen der DDR sieht. Auch er fordert die Kinderrechte jetzt durch geeignete Gesetzgebungen zu verbessern und die Opfer zu Entschädigen. Um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen ruft er auf, dass die Opfer, die nicht über das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren entschädigt werden, ihre Ablehnungsbescheide zu seiner E-Mailadresse lutz.adler@t-online.de  weiterleiten sollen, damit beweisbar wird, dass für die Mehrzahl der Opfer dieser Rechtsweg ungeeignet ist, zu der aus der Konvention der Rechte der Kinder verlangten “Widererlangung der Würde” zu gelangen, da ihnen Entschädigungen vorenthalten sind.

Auch ich erhielt gestern vom ehemaligem Heimkind Martin Mitchell aus Australien eine E-Mail. Darin angehangen war ein Text, der am 20. Juni. 2013 von dem deutschen „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ - „VEH e.V.“ unter »Aktuelle Infos« veröffentlicht worden sei. Darin heißt es, dass die irische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission, IHRC) heute den Folgebericht über die staatliche Beteiligung an den Magdalen-Wäschereien veröffentlicht hat, der besagt, der Staat sei seiner Verpflichtung, die Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien zu schützen, nicht nachgekommen. Hierzu möchte ich anmerken, dass auch das Deutsche Institut für Menschenrechte die Ausschüsse des Bundestages darüber aufgeklärte, dass die Menschenrechte der Heimkinder noch immer nicht ausreichend in Deutschland geschützt sind. Ich bekräftige hiermit nochmals, der Bundestag handelt wider besseren Wissens, er begeht die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung, da er die Normen der Konvention der Rechte der Kinder nicht erfüllt und kein Minderjährigenopferentschädigungsgesetz beschließt, aus welchen die Opfer Entschädigungsanspruch erwirken können und das Recht besitzen, die Menschenrechtsverbrecher uneingeschränkt gerichtlich zu verfolgen. Die Fälle der Haasenburg GmbH beweisen uns jetzt, dass „nur“ Schutzgesetze nicht ausreichen, sondern Widergutmachungsrechte in neuen Gesetzen geschaffen werden müssen und diese Ansprüche für alle ehemaligen Opfer zu gelten haben. Nach der Sommerpause müssen daher die Gespräche über die Entschädigungsforderungen der Opfer neu angefacht werden. Diese Forderung muss von allen Vereinen gleichermaßen gestellt werden. Dann sollte dem Gesetzeserlass nichts mehr im Wege stehen.

Quellen:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/razzia-im-kinderheim/8450882.html 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/jugendliche-fluechten-aus-haasenburg-heimen-schwere-vorwuerfe-gegen-umstrittene-einrichtung/8456894.html

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Aktuelles vom 29.06.2013 / E-Mail an Kreistage, Fraktionen, Bundestag

Appell an die Demokraten!
(öffentlich auf www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de)

Es gibt zwar Gesetze, die vorschreiben wie Kinder erzogen werden müssen, es gibt auch Gesetze, wie Kinder geschützt werden müssen, es gibt sogar Gesetze, die Kinder vor Missbrauch in Familien schützen sollen.

Aber was ist, wenn jemand alle diese Gesetze ignoriert. Was ist, wenn in Kinderheimen diese Gesetze ignoriert werden? Wie können sich die Kinder wehren und welche Entschädigungsrechte haben sie? Derzeit gibt es keine Rechtswege, die den Minderjährigen offen stünden.

Die Bundesregierung bzw. der Bundestag versprach in einem Übereinkommen zwischen Bundestag, den Kirchen und den “Sechs” am Übereinkommen beteiligten Opfern, welches zu einem willkürlichen Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder führte, dass Vorfälle wie der Menschenrechtsverbrechen an den ehemaligen Heimkindern sich seit dem Jahr 1990 nicht mehr wiederholt haben bzw. wiederholen könnten.

Da nun aber die “unmenschlichen” Vorfälle aus den Heimen der Haasenburg GmbH aus den letzten Jahren bekannt wurden, wird deutlich aufgezeigt, dass es nicht genügt, nur Gesetze zum Schutz von Minderjährigen zu erlassen, sondern diesen minderjährigen Opfern Gesetze bereit zu stellen sind, dass sie Entschädigung erlangen können und die Menschenrechtsverbrecher rechtlich verfolgen können. Im Grunde ganz normale Rechte, die jeder Erwachsene genießt, nur die Kinder der Bundesrepublik Deutschland eben nicht.

Eine Norm daraus wird der Bundesrepublik Deutschland als Mitunterzeichner der Konvention der Rechte der Kinder schon seit über 20 Jahren geboten. Denn deren Artikel 39 verlangt, dass Minderjährigen, die Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden, das Recht auf Widererlangung der Würde und Widereingliederung in die Gesellschaft haben und dieses in einem Umfeld zu geschehen habe, dass der Widererlangung der Würde dienlich ist.

Zur Widererlangung der Würde kann nur dienlich sein, Recht und Gesetz vorzufinden, das Recht auf Entschädigung zu besitzen und das Recht zu haben, die Menschenrechtsverbrecher vor Gerichten zur Verantwortung ziehen zu können. Dies muss den Opfern auch nach Endtraumatisierung, also auch erst nach Jahren der Traumatisierung möglich sein. Da sie erst dann in der Lage sind, das an ihnen begangene Unrecht sowie die Höhe des Schadens zu erkennen und Anzeige zu erstatten.

Der Bundesrepublik Deutschland fehlen bislang solche Gesetze für Minderjährige. Daher erfüllt die Bundesrepublik Deutschland nicht die vorgegebenen Normen des Artikel 39 der Kinderrechtskonvention. Dies ist ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht.

Ich habe daher im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht, in der ich ein eigenst für Minderjährige zu schaffendes Minderjährigen- Opferentschädigungsgesetz verlange.
Denn nach einem Verfassungsurteil sind Minderjährige Träger eigener Rechte. Also haben sie auch Anspruch auf eigene Gesetze, und zwar in der Form, dass Minderjährige sie auch verstehen.

Daher appelliere ich an den gesunden Menschenverstand unserer Demokraten, den Fraktionsmitgliedern und den Bundestags- und Bundesratsmitgliedern, der Mitglieder der Bundesregierung , des Bundespräsidenten. Schaffen sie das Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz. Erfüllen Sie die Normen aus Artikel 39 der Kinderrechtskonvention. Fordern sie im Bundestag den Rechtssetzungsauftrag und stimmen einem solchen zu.

Einen Gesetzentwurf finden sie hier:
http://www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de/11.html  

Ich danke für Ihre Unterstützung.

Robby Basler

Anbei: Schriftwechsel und Quellennachweise.

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Aktuelles vom 28.06.2013 / Antwort Heidrun Dittrich DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baseler,

vielen Dank für Ihre Information. Aufgrund Ihrer Email habe ich mich persönlich an den Fraktionsvorstand Die LINKE. Brandenburg, den Landesvorstand DIE LINKE. Brandenburg und den Bundesparteivorstand DIE LINKE. gewandt um zu erfahren was aktuell zum Schutz der Kinder unternommen wird. Ich melde mich nächste Woche mit den Antworten zurück.

Mit solidarischen Grüßen,

Heidrun Dittrich, MdB

Platz der Republik 1

Jakob-Kaiser-Haus Raum 2831

11011 Berlin

Telefon: 030 - 22 77 26 14 Fax: 030 - 22 77 66 15

www.heidrundittrich.de

http://www.facebook.com/heidrun.dittrich

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Aktuelles vom 22.06.2013 / E-Mail an Fraktionen und Bundestag usw.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr verehrte Demokraten in den letzten Tagen entbrannte eine Diskussion, ob in den Kinderheimen der Hasenburg GmbH es zu Menschenrechtsverstößen gekommen ist. Nach meinen Recherchen ist dies der Fall. Da von der Bundesregierung im Zuge der Runden Tische Heimerziehung West wie Ost immer behauptet wurde, so etwas, wie bei den ehemaligen Heimkindern würde sich nie wiederholen, war die Präventionsvereinbarung Bestandteil des moralischen Übereinkommens zwischen Bundestag, den Kirchen und den Opfern. Dieses Übereinkommen wurde bei Bestätigung der Vorfälle gebrochen. Die Parteien des moralischen Übereinkommens sind daher nicht mehr an das Übereinkommen gebunden, da das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Hinzu kommt, dass inzwischen nachgewiesen ist, dass der Bundestag bereits zu den Vorgesprächen der Runden Tische Heimerziehung über das dritte Zusatzprotokoll der Konvention der Rechte der Kinder über dessen Individualbeschwerderecht entschieden. Er also eindeutig von der innerstaatlichen Rechtewirkung der Konvention wusste und auch gewusst haben musste, dass Artikel 39 daraus den Opfern vorenthalten wurde, da ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz fehlt.

An Stelle eines solchen Gesetzes beschloss der Bundestag einen willkürlichen Hilfsfonds. Da aber Artikel 39 der KRK geltendes Menschenrecht ist, und diese Rechte wissendlich den Opfern vorenthalten wurden, gleicht dies einer unterlassenen Hilfeleistung. Daher sollten jetzt ernsthafte Gespräche geführt werden, ob es nicht sinnvoll ist, jetzt das Minderjährigen -Opferentschädigungsgesetz anzupacken, dass den Opfern ihre Rechte aus Artikel 39 der KRK zugänglich macht. Denn Würdeerlangung geht nur mit einer gerechten Entschädigung und einem Recht und Gesetz darauf. 

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Aktuelles vom 21.06.2013 /Haasenburg, RTH, Ministerin Münch/

Führt der Vertrauensbruch innerhalb eines moralischen Übereinkommens zur Neuauflage von Entschädigungsforderungen? von Robby Basler

Nachdem vor wenigen Tagen Redakteure der “taz.de” auf die unmenschlichen Methoden in den Kinderheimen der Haasenburg GmbH aufmerksam machten, stellt nach Angaben aus der Onlineberichterstattung der “berliner zeitung.de” das zuständige Bildungsministerium eine Stellungnahme in Aussicht. Hingegen fordert der Linke- Kreisvorsitzende von Potsdam Sascha Krämer im “neues deutschland.de” die politische Verantwortung der Jugendministerin Martina Münch des Landes Brandenburg.

Nach ersten Hinweisen ging Kaija Kutter, Redakteurin der taz.nord in Hamburg, bereits im Dezember vorigen Jahres dem Fall nach. Im Frühjahr kam Kai Schlieter, Reporter und Ressortleiter des Recherchepools in der taz, hinzu. Ihnen zu Folge galt es, "aus der Sprache des Bäuerlichen genommen, einen Misthaufen zu lichten. Zustände zu erhellen, die sich im Brandenburgischen abspielen, an denen auch Personen aus Hamburgs Sozialbetreuungselite beteiligt waren und sind."

Nach Erscheinen ihre Recherche: “Das Heim der gequälten Kinder” die auf dem Titel der taz.am Wochenende erschien, berichteten sie über die Haasenburg GmbH in Brandenburg, eine gewinnorientierte Sozialeinrichtung, in der Jugendliche und Kinder in teilweise geschlossenen Verhältnissen leben und krassester Pein ausgeliefert waren. Weiter konnten sie berichten, dass die öffentliche Reaktion nicht lange auf sich warten ließ. Auch geht aus ihren Bericht hervor, dass mittlerweile die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Verfahrens prüfe.

Es ist meiner Meinung dadurch, dass Zeitungen, Fernsehen und die elektronischen Medien ebenfalls über diese Missstände berichteten, ernsthaft akuter Handlungsbedarf in der Landesregierung Brandenburgs geboten. Ich sehe hier die Jugendministerin enorm unter Druck gelangen. Nicht nur der Vorfälle in der Hasenburg GmbH sondern auch mit zusammenhängende Einflüsse auf Entscheidungen zur Hilfsfondslösung fehlgeleiteter Heimerziehung für die ehemaligen DDR Heimkinder.

Der Forscher Christian Sachse, der die Jugendheime und Jugendwerkhöfe der DDR untersuchte, fordert in der `„taz.de“ die Einrichtungen der Haasenburg GmbH aufzulösen. Dort gebe es zu viele Ähnlichkeiten mit den ehemaligen Jugendwerkhöfen. Gleicher Forscher war auch mit Expertisen beauftragt, die zu dem Hilfsfonds führten, in deren Übereinkommen aus dem Empfehlungen des vorangegangenen Runden Tisches durch die Bundesregierung verlautet wurde, dass es nach 1990 keine solche Vorfälle in den durch die Länder der Aufsichtspflicht zuständigen Einrichtungen für Minderjährige vorgekommen sind oder in Zukunft vorkämen.

Der Vorsitzende Lutz Adler des Vereins der ehemaligen minderjährigen Opfer (DEMO e.V.) hatte noch vor der Verabschiedung der Hilfsfondslösung Frau Ministerin Münch persönlich bei einer Veranstaltung in Potsdam eine Erklärung überreicht, aus der hervorging, dass es an Stelle einer Hilfsfondslösung unbedingt eines Gesetzes bedarf, weil aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder den Opfern Rechte zustünden, diese aber nicht einklagbar sind, da passende Gesetze innerstaatlich fehlen. PDF-Dokument Erklärung des DEMO vom 15.10.2011

Die Opfer möchten gerechte Entschädigung um ihre Würde wiederzuerlangen, so wie es in der Konvention klar dargelegt ist. Dass die Ministerien zu der Zeit von den Verhandlungen zum Runden Tisch Heimerziehung von der Konvention gewusst haben müssen wird deutlich, wenn man die Beauftragung der Ausschüsse verfolgt, ab wann sich die Experten damit befassten, das dritte Zusatzprotokoll zu der Konvention zu verfassen, dass genau jene Opfer von ihrem Individualbeschwerderecht ausschließt.

Wie kann es sein, dass genau jener Verein, sein Vorsitzender und weitere Mitglieder aus den Arbeitsgesprächen, die im Auftrag der ostdeutschen Länder durchgeführt wurden, um eine Entschädigungslösung zu finden, von dieser Veranstaltung verwiesen wurden? siehe hierzu auch hier: Ausschluss des DEMO

Wollte Frau Ministerin Münch nichts von einer gerechten Entschädigungsform hören weil sie gar wusste, dass im Hinterzimmer an dem 3. Zusatzprotokoll gefeilt wird, dass diese Opfer dann die Individualbeschwerde unmöglich machen würde? War es von Vorn herein geplant, den Opfern eine gerechte Entschädigung vorzuenthalten? War daraus zu ersehen, die Opfer würden dann ihre Rechte aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder einklagen wollen?

Ich denke ja, die Ministerien haben den Opfern ihre Rechte vorenthalten. Ihrer Pflicht als Politiker, den Opfern zu helfen, ihnen die Rechte aus Artikel 39 der KRK näher zu bringen, haben sie unterlassen. Den Opfern wurden die Vorgänge in der Haasenburg GmbH verschwiegen, weil man hier sonst nicht umhin gekommen wäre, die Normen aus der KRK innerstaatlich mit einem eigenst für Minderjährige geschaffenen Minderjährigen- Opferentschädigungsgesetz beschließen zu müssen.

Frau Ministerin Münch und wohl alle ihre Kollegen der neuen Bundesländer wurden vom DEMO e.V. schriftlich auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Sie blieben ohne Reaktion. Ob der Druck der Bundesregierung zu groß war lässt sich vorerst nur erahnen. Frau Ministerin Münch jedenfalls wird eine Erklärung liefern müssen, die ihr einen politischen Absturz bescheren könnte. Einen Sturzhelm dafür, hat die Haasenburg GmbH bestimmt noch übrig, natürlich „nur“ zum Selbstschutz.


Quellen:

http://www.taz.de/Kinderheim-in-Brandenb…_medium=twitter

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/-h…w,asTicker.html

http://www.neues-deutschland.de/artikel/…haasenburg.html

http://www.taz.de/Jugendheimforscher-ueb…-Heime/!118225/
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Aktuelles vom 21.06.2013 /Haasenburg/

Hallo Frau Büttner,

da haben Sie ja was in das Rollen gebracht. Gleich vorweg, ich finde das große Klasse, auch natürlich von den Redakteuren der Taz. Denen möchte ich auch noch schreiben, sei denn, sie haben so engen Kontakt, dass ein gemeinsames Gespräch zustande kommen könnte. Ich bin Unterzeichner Ihrer Petition.

Auch ich habe eine Petition bei Openpetition geleistet, da diese aber für den Bundestag nicht bindend ist, die Petition auf der Onlinepetitionsseite des Bundestages wiederholt und schriftlich die Langfassung zugesendet an den Petitionsausschuss. Darin geht es um die Schaffung eines Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz für minderjährige oder ehemalige minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen, wie sie voraussichtlich in der Hasenburg auftraten.

Ich bin ein Gegner des jetzigen von Staat und Kirche beschlossenen willkürlichen Hilfsfonds für Hilfen aus fehlgeleiteter Heimerziehung, weil dieser Fonds derzeit den Opfern ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz vorenthält, welches der Bundestag wegen der Normerfüllung des Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder innerstaatlich per Rechtssetzungsauftrag hätte beschließen müssen, um die Rechte aus Artikel 39 für die Opfer zugänglich zu machen, da nur dieser Artikel das Recht auf Widereingliederung in die Gesellschaft und Wiedererlangung der Würde der Opfer garantiert. Denn die Wiedereingliederung und Widererlangung der Würde müssen in einem Umfeld stattfinden, die der Wiedereingliederung und Widererlangung der Würde dienlich ist. Nur ein angemessenes Recht und Gesetz auf diese Rechte kann also innerstaatlich ein solches Umfeld sichern, dass selbstverständlich Ansprüche auf Entschädigung regeln muss und die Verfolgbarkeit der Menschenrechtsverbrecher zusichert. Nur so können Opfer innerhalb der Gemeinschaft wieder in Würde leben.

Ich bitte Sie, sich meine Petition genau durchzulesen, damit sie verstehen was ich nun von Ihnen möchte. Der Fonds Hilfe für fehlgeleitete Heimerziehung basiert auf Empfehlungen des Runden Tisches West und Ost und einer vorherigen Petition von Ehemaligen. Man ging in der Empfehlung der Runden Tische davon aus, dass es seit 1990 keine Regelverstöße in staatlich Aufsichtspflicht liegender Heime geben würde.

Von Seiten des Bundestages wurde behauptet, alle Rechtsmöglichkeiten seien Verjährt und daher sei nur ein freiwilliger Fonds möglich. Man verschwieg den Opfern aber die Rechte aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder. Die Kindbeauftragte des Bundestages entschied zudem im Nebenzimmer gleichen Zeitraumes, ein drittes Zusatzprotokoll zu der Konvention zu beschließen, dass allen Opfern das Individualbeschwerderecht in Genf, dem Sitz des KRK- Komitees, vorzuenthalten ist, da das Individualbeschwerderecht erst ab Unterzeichnung ab Dezember 2012 gelten soll. Den Opfern bliebe jetzt nur noch das Recht, sich bei nicht Regierungsorganisationen zu beschweren, die das in dem Schattenbericht zu dem Bericht der Bundesregierung einbringen könnten. Doch es ist nicht auszuschließen, dass solche Beschwerden unterdrückt werden, da ausgerechnet die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe die Koordinierungsstelle der Nichtregierungsorganisationen inne hat, und Stimmrechte innerhalb der Organisation nicht den AGJ gefährlich werden können, da immer nur maximal ein Patt erreicht werden kann, also echte Opposition nicht möglich ist.

Nun kommen aber die Opfer aus der Haasenburg in das Spiel. Diese Opfer wurden den Runden Tischen Heimerziehung West und Ost vorenthalten. Diese Opfer hätten unter Umständen volle Rechte auf Artikel 39. Was ich möchte, ist die moralische Vereinbarung des willkürlichen Hilfsfonds wegen des Fehlens echter Entschädigung und des Vertragsbruches, da immer behauptet wurde, so etwas kann nicht mehr passieren, neu aufzulegen und das Fahrwasser, das jetzt entstanden ist für neue Entschädigungsforderungen zu nutzen, so dass alle ehemaligen minderjährigen Opfer das Recht genießen können, ihre Würde so wiederzuerlangen, wie es Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder vorschreibt.

Wenn sie mich dabei unterstützen möchten rufen sie mich bitte an. Ich benötige dafür Kontakt zu den Journalisten und zu den Zeugen der Haasenburg. Hier meine Verbindungen und Homepage: Tel 069 271 34 731 www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de Mit freundlichen Grüßen Robby Basler

Anhang: Ich kenne persönlich Mitarbeiter der Hasenburg und weiß daher aus sicherer Quelle, dass vor ca. 10 Tagen einem Mädchen der Sturzhelm im Heimgelende aufgezogen wurde. Ich stamme aus Lübben kenne auch Personal der Landesklinik in Lübben, den früheren Arbeitsplatz des Christian Dietz. Ich persönlich vermute, dass dieser Herr Dietz nur eine Majonette der Brüder aus Hamburg war. Aber das müssen wir abwarten. Im Übrigen können Sie den Text direkt den Journalisten zukommen lassen und auch weiterverbreiten.

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Aktuelles vom 20.06.2013 /Hasenburg/

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "openPetition Service" An: Gesendet: Donnerstag, 20. Juni 2013 12:32 Betreff: Nachricht zu Petition: Sofortige Schließung aller Kinderheime der Haasenburg

Sie haben auf openPetition die Petition "Sofortige Schließung aller Kinderheime der Haasenburg" unterschrieben. Der Autor der Petition Meike Büttner hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition hinterlassen: Betreff: Petition in Zeichnung

Liebe Unterstützer*Innen der Petition zur Schließung aller Kinderheime der Haasenburg GmbH, ich habe mich nun entschlossen, die alte Petition nicht wieder aufzunehmen. Es gibt aber inzwischen eine neue Petition, die Sie hier finden können: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-das-recht-in-freiheit-erzogen-zu-werden-abschaffung-der-geschlossenen-unterbringung  Diese Petition ist sehr viel besser formuliert und auch insofern zielgerichteter, als dass sie sich um ein gesetzliches Verbot solcher Maßnahmen bemüht. Denkbar wäre zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit mit einer Petition grundsätzlich gegen die Privatisierung solcher Einrichtungen vorzugehen. Momentan möchte ich mich aber lieber auf die Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren und suche den Kontakt zu Betroffenen und deren Angehörigen. Unter meiner Petition fanden sich einige Kommentare, die von Ehemaligen verfasst wurden. Ich wäre darum sehr dankbar, wenn diese sich bitte bei mir melden könnten. Inzwischen arbeite ich mit mehreren Stellen zusammen und bin auch dazu in der Lage, Ansprechpartner in der Politik und bei der Presse zu vermitteln. Ich bearbeite jede Kontaktaufnahme vertraulich und empathisch und mit dem Ziel, Geschädigte zu entschädigen und Hilfe zu leisten. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bedanken für die zahlreiche Unterstützung. Für die vielen lieben mails und die vielen Vernetzungsangebote. Ich bin froh, dass wir gemeinsam etwas bewegen wollen. In meinem Blog und auf facebook werde ich zukünftig über alle weiteren Ereignisse des Falles berichten. Ihr findet mich hier: http://www.mutterseelenalleinerziehend.de  Und hier: https://www.facebook.com/mutterseelenalleinerziehend?fref=ts  Wir geben nicht auf, ich grüße Euch alle Meike Büttner

Alle weiteren Informationen zur Petition erhalten Sie unter diesem Link: http://www.openpetition.de/petition/online/sofortige-schliessung-aller-kinderheime-der-haasenburg